Rechtsprechung
| BSG, 07.11.1961 - 9 RV 194/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 838 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 22.08.1980 - 5 B 39.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Beiordnung eines …
Ebenso wie bei armutsbedingter Versäumnis einer gesetzlichen Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur gewährt werden kann, wenn der Betroffene während des Laufs der Frist ein Armenrechtsgesuch stellt und alle ihm zumutbaren Angaben macht (BVerwGE 15, 306; Beschluß vom 29. März 1966 - BVerwG 2 C 60.64 -), kann auch in einem Falle der vorliegenden Art die Fristversäumnis nur dann als unverschuldet im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO angesehen werden, wenn der Betroffene noch innerhalb der Beschwerdefrist um die Bestellung eines Notanwalts nachsucht (vgl. auch BSG, Beschluß vom 7. November 1961 - 9 RV 194/60 - [Leitsatz NJW 1962, 838]).
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