Rechtsprechung
| BSG, 02.07.1997 - 9 RV 21/95 |
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Festsetzung der MdE durch rechtskräftiges Urteil im Ausgleichsverfahren - Bindung der Versorgungsverwaltung an die MdE
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Bindung der Versorgungsverwaltungen an Entscheidungen der Wehrverwaltungen und rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versorgungsverwaltung - Bindung - Wehrverwaltung - Ausgleichsleistung
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 19.05.1993 - S 11 V 39/92
- BSG, 02.07.1997 - 9 RV 21/95
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (8)
- BSG, 16.05.1995 - 9 RV 1/94
Verbindlichkeit einer durch die Wehrverwaltung festgesetzten Minderung der …
Auszug aus BSG, 02.07.1997 - 9 RV 21/95
Mit Urteil vom 16. Mai 1995 (SozR 3-3200 § 88 Nr. 1) habe der Senat für einen entsprechend liegenden Sachverhalt entschieden, daß sich die Bindungswirkung der in einem besonderen Verfügungssatz durch die Wehrverwaltung festgesetzten MdE auf den Träger der Versorgungsverwaltung erstrecke und zu Lasten des Soldaten nur nach den Vorschriften über die Rücknahme oder Änderung von Verwaltungsakten geändert werden dürfe.Beklagter und Beigeladene halten das angefochtene Urteil, soweit noch gestritten wird, entgegen der im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 1995 (aaO) vertretenen Auffassung für unzutreffend.
Der Senat hat hierzu bereits entschieden, daß diese Verbindlichkeit sich auch auf die einer Ausgleichsleistung zugrundeliegende MdE erstreckt (Urteil vom 16. Mai 1995 - 9 RV 1/94 = SozR 3-3200 § 88 Nr. 1).
Der Senat hat entschieden, daß die nach § 30 Abs. 1 BVG , § 85 Abs. 1 SVG zu bestimmende MdE von der Verwaltung in der Weise festzusetzen ist, daß sie selbständig in Bindung erwachsen kann (vgl BSG SozR 3-3200 § 88 Nr. 1 unter Hinweis auf BSGE 5, 96, 100;… 37, 177, 180 = SozR 2200 § 581 Nr. 1 sowie Senatsurteil vom 13. März 1985 - 9a RV 10/83, Leitsatz VersorgB X 85 Nr. 63;… vgl weiter BSG SozR 2200 § 581 Nr. 14 und Nr. 17, wo darauf hingewiesen wird, daß die MdE-Bestimmung in der Unfallversicherung nur im Rahmen der Rentengewährung Bedeutung hat).
- BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60
Umfang der Rechtskraft
Auszug aus BSG, 02.07.1997 - 9 RV 21/95
Grundsätzlich umfaßt die Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile, die eine Leistung zum Gegenstand haben, nach § 141 Abs. 1 SGG nur die im Urteilstenor zum Ausdruck gebrachte Leistungsverpflichtung (…vgl Meyer-Ladewig, SGG 5. Aufl 1993, § 141 RdNr 7; May, Die Revision, 1995, VIII RdNr 83; BGHZ 34, 337, 339 sowie BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9). - BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 24/91
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Altersrentenbezug, Verzicht
Auszug aus BSG, 02.07.1997 - 9 RV 21/95
Diese ist einer eigenständigen, von der Ausgleichsleistung als Geldleistung unabhängigen Bindung fähig und entwickelt deshalb Tatbestandswirkung, dh sie ist im hier streitigen Versorgungsverfahren ohne Rücksicht auf ihre Rechtmäßigkeit wie eine unstreitige Tatsache zu behandeln (vgl BSGE 70, 51, 53 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3 mwN aus der Rechtsprechung), also dem Leistungsanspruch nach dem Versorgungsrecht zugrunde zu legen.
- BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90
Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen früheren Arbeitgebers im Rechtsstreit um …
Auszug aus BSG, 02.07.1997 - 9 RV 21/95
Grundsätzlich umfaßt die Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile, die eine Leistung zum Gegenstand haben, nach § 141 Abs. 1 SGG nur die im Urteilstenor zum Ausdruck gebrachte Leistungsverpflichtung (…vgl Meyer-Ladewig, SGG 5. Aufl 1993, § 141 RdNr 7; May, Die Revision, 1995, VIII RdNr 83; BGHZ 34, 337, 339 sowie BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9). - BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 101/91
Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) - Pflicht des …
Auszug aus BSG, 02.07.1997 - 9 RV 21/95
Maßgeblich für das Verständnis einer Rechtsvorschrift ist regelmäßig der in ihrem Wortlaut zum Ausdruck gekommene objektivierte gesetzgeberische Wille, dh der Sinn und Zweck der Vorschrift, die sich zumeist aus der Gesetzesbegründung auf der Grundlage der Gesetzesmaterialien und ggf dem Bedeutungszusammenhang der Norm im Gesetzesgefüge erschließen (vgl BSG SozR 3-4100 § 105 Nr. 1 mwN). - BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72
Minderung der Erwerbsfähigkeit - Vorher festgestellter Grad - Verletztenrente - …
Auszug aus BSG, 02.07.1997 - 9 RV 21/95
Der Senat hat entschieden, daß die nach § 30 Abs. 1 BVG , § 85 Abs. 1 SVG zu bestimmende MdE von der Verwaltung in der Weise festzusetzen ist, daß sie selbständig in Bindung erwachsen kann (…vgl BSG SozR 3-3200 § 88 Nr. 1 unter Hinweis auf BSGE 5, 96, 100; 37, 177, 180 = SozR 2200 § 581 Nr. 1 sowie Senatsurteil vom 13. März 1985 - 9a RV 10/83, Leitsatz VersorgB X 85 Nr. 63;… vgl weiter BSG SozR 2200 § 581 Nr. 14 und Nr. 17, wo darauf hingewiesen wird, daß die MdE-Bestimmung in der Unfallversicherung nur im Rahmen der Rentengewährung Bedeutung hat). - BSG, 13.03.1985 - 9a RV 10/83
Rechtskraft eines Gerichtsurteils
Auszug aus BSG, 02.07.1997 - 9 RV 21/95
Der Senat hat entschieden, daß die nach § 30 Abs. 1 BVG , § 85 Abs. 1 SVG zu bestimmende MdE von der Verwaltung in der Weise festzusetzen ist, daß sie selbständig in Bindung erwachsen kann (…vgl BSG SozR 3-3200 § 88 Nr. 1 unter Hinweis auf BSGE 5, 96, 100; 37, 177, 180 = SozR 2200 § 581 Nr. 1 sowie Senatsurteil vom 13. März 1985 - 9a RV 10/83, Leitsatz VersorgB X 85 Nr. 63;… vgl weiter BSG SozR 2200 § 581 Nr. 14 und Nr. 17, wo darauf hingewiesen wird, daß die MdE-Bestimmung in der Unfallversicherung nur im Rahmen der Rentengewährung Bedeutung hat). - BSG, 29.03.1957 - 2 RU 129/55
Auszug aus BSG, 02.07.1997 - 9 RV 21/95
Der Senat hat entschieden, daß die nach § 30 Abs. 1 BVG , § 85 Abs. 1 SVG zu bestimmende MdE von der Verwaltung in der Weise festzusetzen ist, daß sie selbständig in Bindung erwachsen kann (vgl BSG SozR 3-3200 § 88 Nr. 1 unter Hinweis auf BSGE 5, 96, 100;… 37, 177, 180 = SozR 2200 § 581 Nr. 1 sowie Senatsurteil vom 13. März 1985 - 9a RV 10/83, Leitsatz VersorgB X 85 Nr. 63;… vgl weiter BSG SozR 2200 § 581 Nr. 14 und Nr. 17, wo darauf hingewiesen wird, daß die MdE-Bestimmung in der Unfallversicherung nur im Rahmen der Rentengewährung Bedeutung hat).
- BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R
Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich - …
Der Bescheid vom 24.7.2003 enthielt jedoch eine selbstständige Regelung über die Rentenhöhe; hierzu war über das Anerkenntnis vom 13.6.2003 hinaus noch eine Konkretisierung durch eine Regelung im Ausführungsbescheid erforderlich (…allgemein zum Verwaltungsaktcharakter von so genannten Ausführungsbescheiden Engelmann in von Wulffen, aaO, § 31 RdNr 30; vgl auch BSG vom 29.1.1992 - 9a RV 2/91 - Juris RdNr 13; BSG vom 2.7.1997 - SozR 3-3200 § 88 Nr. 2 S 8; BSG vom 18.9.2003 - B 9 V 82/02 B - Juris RdNr 6).. - BSG, 18.09.2003 - B 9 V 82/02 B
Inhalt von Ausführungsbescheiden, Zurückverweisung nach § 160a Abs. 5 SGG
Etwas anderes gilt aber, wenn das Urteil für den Leistungsausspruch zu unbestimmt und zur Feststellung der Leistungsdauer und -höhe noch eine Konkretisierung durch eine Regelung iS eines Verwaltungsaktes erforderlich ist (…von Wulffen/Engelmann, aaO, mwN), so auch in Fällen rechtskräftiger Urteile, wenn die MdE noch eigenständig festzustellen ist (…von Wulffen/Engelmann, aaO); insoweit hat der Ausführungsbescheid dann eine Regelungsfunktion, die ihm die Eigenschaft eines Verwaltungsaktes i.S. von § 31 SGB X verleiht (Senatsurteile vom 2. Juli 1997, SozR 3-3200 § 88 Nr. 2 S 4, 8; vom 29. Januar 1992 - 9a RV 2/91 -).Nach der die Bindung des Urteils abschließend regelnden Vorschrift in § 141 Abs. 1 Satz 1 SGG binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist (vgl. Senatsurteil vom 2. Juli 1997, SozR 3-3200 § 88 Nr. 2).
- BSG, 25.03.2004 - B 9 VS 2/01 R
Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Bindungswirkung der Entscheidung …
Damit wird nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht nur eine Bindungswirkung der Entscheidung der einen für die andere Behörde im Hinblick auf die Feststellung der WDB und den ursächlichen Zusammenhang einer Gesundheitsstörung ua mit einem Tatbestand des § 81 SVG angeordnet, sondern auch im Hinblick auf die der Leistung zu Grunde liegenden MdE (vgl zur MdE BSG SozR 3-3200 § 88 Nr. 1 und SozR 3-3200 § 88 Nr. 2; Urteil vom 28. Juni 2000 - B 9 VS 1/99 R - JURIS).Bei diesen Ansprüchen, die einerseits zwar zeitlich von einander getrennt und konstruktiv selbstständig nebeneinander stehen (vgl nur BSG SozR 3-3200 § 88 Nr. 2;… SozR 3100 § 62 Nr. 9 und SozR 3200 § 88 Nr. 4), die andererseits jedoch beide auf ein und derselben gesundheitlichen Schädigung durch einen Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes oder die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse iS von § 81 Abs. 1 SVG gründen, sollten doppelte Prüfungen vermieden werden (vgl auch BT-Drucks 8/3750, S 23, und 8/4030, S 25).
Ziel war es, der Gefahr in wesentlichen Punkten von einander abweichender Entscheidungen entgegenzuwirken und vor allem eine Schlechterstellung von Soldaten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst der Bundeswehr gegenüber Kriegsbeschädigten und sonstigen Versorgungsberechtigten zu verhindern, deren Anspruch sich nur gegen einen Leistungsträger richtet (vgl BSG SozR 3-3200 § 88 Nr. 2).
Zweck der Regelung ist es mithin, in der Übergangssituation zwischen Ausgleich und Versorgung durch Bindung - in erster Linie der Versorgungsverwaltung - die weitere Versorgung des aus dem Dienst der Bundeswehr ausgeschiedenen Soldaten sicherzustellen (vgl Entscheidungen in dieser Übergangssituation: BSG Urteile vom 12. Februar 2003, - B 9 VS 6/01 R - JURIS; vom 28. Juni 2000, - B 9 VS 1/99 R - JURIS; SozR 3-3200 § 88 Nr. 2 und 1; Beschluss vom 3. August 1994, - 9 BV 20/94 - JURIS;… SozR 3200 § 88 Nr. 5;… SozR 3200 § 85 Nr. 5; vom 3. Oktober 1984, - 9a RV 6/83 - JURIS;… SozR 3200 § 8 Nr. 4).
- LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 6 VS 413/13
Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Feststellung des Grads der …
Führt eine durch rechtskräftiges Urteil verurteilte Verwaltungsbehörde das Urteil durch einen Bescheid entsprechend dem Urteilstenor unter selbständiger Festsetzung des GdS und der daraus folgenden Leistung aus, besteht die Bindungswirkung durch den Ausführungsbescheid (BSG, Urteil vom 02.07.1997 - 9 RV 21/95 - juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2001 - L 7 VS 4/99
Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Alkoholkrankheit - Bindungswirkung …
Insoweit entfalten solche Entscheidungen im Verfahren über die Gewährung von Versorgung nach § 80 SVG durch den Beklagten Tatbestandswirkung (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.1995, 9 RV 1/94; vom 02.07.1997, 9 RV 21/95).Denn bei dem Ausführungsbescheid vom 13.02.1991 handelt es sich nach der Rechtsprechung des BSG um einen Verwaltungsakt i.S.v. § 31 SGB X, wobei seine Bindungswirkung keine andere ist, wie wenn das WBGA V entsprechende Leistung nach eigener Prüfung der Sach- und Rechtslage ohne vorhergehende gerichtliche Auseinandersetzung und der Feststellung einer bindungsfähigen MdE gewährt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 02.07.1997, 9 RV 21/95).
- BSG, 28.06.2000 - B 9 VS 1/99 R
Festsetzung der MdE durch die Wehrverwaltung - Bindungswirkung der Festsetzung …
Diese Entscheidung bindet nach § 88 Abs. 3 SVG auch die Versorgungsverwaltung (BSG, Urteil vom 2. Juli 1997 - 9 RV 21/95 - ). - LSG Baden-Württemberg, 23.04.2020 - L 7 AS 1145/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Gegenstand des Verfahrens - …
Etwas Anderes gilt dann, wenn das Urteil zu unbestimmt ist und der Konkretisierung durch einen Verwaltungsakt (z.B. zur Leistungsdauer, Leistungshöhe) bedarf bzw. die Behörde eine über den Urteilstenor hinausgehende Entscheidung trifft (BSG…, Urteil vom 26. Oktober 2017 - B 2 U 6/16 R - juris Rdnr. 14; BSG…, Beschluss vom 18. September 2003 - B 9 V 82/02 B - juris Rdnr. 6; BSG, Urteil vom 2. Juli 1997 - 9 RV 21/95 - juris Rdnr. 19;… Engelmann in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl. 2014, § 31 Rdnr. 30;… Littmann in Hauck/Noftz, Stand Dezember 2011, § 31 SGB X Rdnr. 54;… Luthe in jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017 , § 31 Rdnr. 54 zum Ausführungsbescheid). - LSG Bayern, 11.05.2000 - L 15 VS 25/98 Das hiergegen angerufene Sozialgericht München (Az.: S 30/V 40/96.SVG) ordnete mit Beschluss vom 27.09.1996 das Ruhen des Verfahrens an und führte dieses nach Ergehen des Urteils des Bundessozialgerichts am 02.07.1997 in der Streitsache 9 RV 21/95 wieder fort (S 29 VS 10/98).
Zwar hat der Kläger - an sich zutreffend - vorgetragen, die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 02.07.1997 (Az.: 9 RV 21/95) stelle heraus, dass die Bindungswirkung des § 88 Abs. 3 Satz 1 SVG sich auch auf die Höhe der von der Wehrbereichsverwaltung festgesetzten MdE beziehe und daher die Versorgung nach § 80 SVG nicht niedriger bemessen werden dürfe als die mit Bescheid vom 13.08.1980 erfolgte Ausgleichsversorgung nach § 85 SVG, demzufolge auch der Bescheid vom 13.02.1985 eine MdE von 30 v.H. hätte festsetzen müssen.
- LSG Hessen, 03.05.2013 - L 5 R 43/10
Fremdrentenrecht - Bewertung rumänischer Beitragszeiten - Maßgeblichkeit des …
Die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen, die den Urteilsspruch tragen und somit auch die vom Kläger für sein vorliegendes Begehren in Bezug genommenen Ausführungen des Sozialgerichts Darmstadt sind zwar zum Verständnis der Urteilsformel heranzuziehen, nehmen aber an der Rechtskraft der Entscheidung nicht teil (…BSG vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 69/88 R - SozR 3-1500 § 75 Nr. 31; BSG vom 2. Juli 1997 - 9 RV 21/95 - SozR 3-3200 § 88 Nr. 2). - LSG Bayern, 23.10.2002 - L 18 VS 13/02
Voraussetzung der Begrenzung des Nachzahlungsanspruchs nach SGB 10 § 44 Abs 4 - …
Diese Entscheidung bindet nach § 88 Abs. 3 SVG auch die Versorgungsverwaltung (BSG, Urteil vom 02.07.1997 - 9 RV 21/95 = SozR 3-3200 § 88 Nr. 2). - LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2009 - L 7 VG 10/05
Gewährung einer Beschädigtenrente die gesundheitlichen Folgen auf Grund einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2002 - L 6 V 40/01
Abstellen auf die potenziellen tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen i.R.e. …
- SG Düsseldorf, 13.02.2012 - S 27 R 2286/10
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 27.04.2012 - L 12 AS 899/12
- LSG Bayern, 07.02.2001 - L 18 VS 16/00
Soldatenversorgung - Anerkannte Wehrdienstbeschädigung - Morbus Bechterew - …
- LSG Baden-Württemberg, 20.05.2021 - L 7 SO 9/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 10 VS 13/98
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
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