Rechtsprechung
| BSG, 20.06.1969 - 9 RV 254/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zustellung per Einschreiben - Unvollständiger Aktenvermerk - Wirksamkeit der Zustellung - Absendedatum - Datum des Posteinlieferungsscheins
Papierfundstellen
- MDR 1970, 87
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 26.08.1997 - 5 RJ 6/96
Wirksame Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenen Briefes
Zu den Erfordernissen einer wirksamen Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenen Briefes (Fortführung von BSG vom 20.6.1969 - 9 RV 254/69 = SozR Nr. 7 zu § 4 VwZG, BSG vom 30.4.1971 - 7/2 RU 232/68 = SozR Nr. 9 zu § 4 VwZG und BSG vom 29.5.1973 - 2 RU 197/71 = SozR Nr. 11 zu § 4 VwZG).Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht, soweit ersichtlich, als offenbar selbstverständlich davon aus, daß auf die Übergabe an die Deutsche Bundespost abzustellen ist (vgl BSG in MDR 1970, 87 und SozR Nrn 7, 9 und 11 zu § 4 VwZG; BFHE 95, 419).
Diese Auffassung entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BSG (MDR 1970, 87 und SozR Nrn 7, 9 und 11 zu § 4 VwZG) und ist auch - soweit ersichtlich - von den anderen obersten Bundesgerichten nicht anders entschieden worden.
- BVerwG, 19.01.1972 - V C 54.70
Ausstellung einer Bescheinigung über eine Heimkehrereigenschaft - Wirksamkeit der …
Eine Verpflichtung, den Aktenvermerk mit der Unterschrift oder dem Namenszeichen des beauftragten Beamten zu versehen, ergibt sich weder aus dem Wortlaut des § 4 Abs. 2 VwZG noch aus dessen Sinn und Zweck (vgl. auch BSG in MDR 1970, 87). - OVG Bremen, 11.03.1974 - II BA 102/74
Ablauf der Klagefrist für eine Anfechtungsklage; Zustellung eines …
Die Gründe, weshalb die zu § 213 ZPO vertretene Ansicht, daß der nach dieser Vorschrift anzufertigende Aktenvermerk wesentlich für die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung sei, nicht für die Auslegung des § 4 Abs. 2 VwZG maßgebend sein kann, hat bereits das BSG im Beschluß v. 20. Juni 1969 (MDR 1970, 87 [BSG 20.06.1969 - 9 RV 254/69]) dargelegt.
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