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   BSG, 26.11.1968 - 9 RV 610/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,11401
BSG, 26.11.1968 - 9 RV 610/66 (https://dejure.org/1968,11401)
BSG, Entscheidung vom 26.11.1968 - 9 RV 610/66 (https://dejure.org/1968,11401)
BSG, Entscheidung vom 26. November 1968 - 9 RV 610/66 (https://dejure.org/1968,11401)
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.12.1963 - 7 RV 1302/61
    Auszug aus BSG, 26.11.1968 - 9 RV 610/66
    Voraussetzung geknüpft, daß die zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung erforderliche Wahrscheinlichkeit "nur" deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewißheit besteht° Auch bei der Anwendung des 5 1 Abs° 3 Satz 2 BVG läßt das Gesetz somit nicht die - abstrakte oder konkrete - Möglichkeit 5 eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem zu " beurteilenden Leiden a13"Folge einer anerkannten 'Schädigung und dem militärischen Dienst genügeno 8 Es ist vielmehr lediglich die Möglichkeit eines solchen Zusammenhanges - wegen der unbekannten Atiologie - zu unterstellen und dann zu prüfen" ob unter dieser.Voraussetzung bei Anwendung allgemeiner ärztlicher Erfahrungssätze und der dadurch begrenzten Erkenntnismöglichkeiten - nach dem Ablauf des Leidens und dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kriegsdienst - ein ausreichender Anhalt dafür besteht, den ursächlichen Zusammenhang des Leidens mit anerkannten Schädigungsfolgen und dem Wehrdienst i.S° des @ 1 Absa 5 Satz 2 BVG zu bejahen (vg1° dazu bes° Roemer, KGV 1965 So 201; g;.6 ? Prof° Dr° B::zx3 Grundsatzgutachten in Schriften- }; reihe des Bundesversorgungsblattes Heft 2" zum" Magenkrebs SO 9 - 11 ; Rauschelbach7 KGV 1967 So 84 - gegen Scholmann, KGV 1967 3025 ff - Wilke, "Bundesversorgungsgesetz, Handkomm° 5° Auflo @ 1 VI mit weiteren Nachweisen; Verwaltungsvorschrift -Veer- Nr° 4 zu 5 1 BVG vom 250 Januar 1965 - Bundesanzeiger Nr° 19 vom 29° Januar 1965 - sowie Rundschreiben des BMA vom 25° April 1968 in BV31 1968 SO 82)° Bei den Voraussetzungen für die Ermessensentscheidung nach 5 1 Abs° 3 Satz 2 BVG handelt es sich um einen gesetzlichen Tatbestand9 der einer unbeschränkten richterlichen Nachprüfung im Sozialgerichtsverfahren unterliegt (vgl° zu dem Rechtsbegriff der besonderen Härte i"S° des 5 89 BVG auch Urteil des BSGvom 180 Dezember 1963 - 7 RV 1302/61 - in KOV 1964 S° 195, 196 - BSG in SozR Nro 1 5 89 BVG)° Sind die Voraussetzun-.
  • BSG, 20.08.1963 - 11 RV 430/61
    Auszug aus BSG, 26.11.1968 - 9 RV 610/66
    gestellten Antrag nach 5 106 SGG9 in dem als erheblich angesehen werden ist9 ob nach irgendeiner der in der medizinischen Wissenschaft über die Ätiologie des Magenkrebses geltenden Arbeitshypothesen der Tod des H° wahrSCheinlich auf Einwirkungen des Wehrdienstes oder der Kriegsgefangenschaft zurückgeführt werden könne9 war für den nach 5 109 SGGgestellten Antrag unerheblicho Dieser Antrag war angesichts des Umstandes, daß "Versorgung nach 9 89 Abso 2 BVG aF9 @ 1 Abs" 3 Satz 2 SGG beantragt werden war" so auszulegen, daß eine gutechtliche Äußerung über alle streitißen medizinischen Fragen? die für dieses Klagebegehrcn bedeutsam sind, begehrt wurde (vgl° BSG-Urteil vom 20c August 1963 - 11 RV 430/61 - KGV 1964 SO 152, 153)0 Im übrigen war das Beweisthema des Antrages nach @ 106 SGG so weit gefaßt, daß sich auch für eine medizinische Begutachtung nach EUR 109 SGG ein entsprechend ausgedehnter Rahmen ergab; nach gebrachten Aufder zum Ausdruck darin.
  • LSG Bayern, 06.12.2018 - L 20 VJ 3/17

    Nachweis des Primärschadens im Vollbeweis erforderlich

    Nicht ausreichend ist dagegen eine bloße - abstrakte oder konkrete - Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs (vgl. BSG, Urteile vom 26.11.1968, 9 RV 610/66, und vom 07.04.2011, B 9 VJ 1/10 R).

    - der Sachverständige Prof. Dr. J. nach überzeugender Auswertung der den neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand - dies ist der der Beurteilung zugrunde zu legende medizinwissenschaftliche Stand (vgl. BSG, Urteil vom 7.4.2011, B 9 VJ 1/10 R, und Beschluss vom 18.06.2018, B 9 V 1/18 B) - wiedergebenden Veröffentlichungen darauf hingewiesen hat, dass eine Verursachung der Myelitis durch das Adjuvans Aluminiumhydroxid in der Wissenschaft als bloße Hypothese oder Möglichkeit diskutiert werde, ohne dass sich insofern ein verdichteter Kenntnisstand gebildet hat, was für eine Herstellung des Zusammenhangs im Sinne der Kannversorgung (vgl. BSG, Urteil vom 26.11.1968, 9 RV 610/66, und vom 10.11.1993, 9/9a RV 41/92) und erst recht im Sinne der hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht ausreichend ist.

  • LSG Bayern, 30.04.2024 - L 15 VJ 2/23

    Erfordernis des Vollbeweises im Impfschadensrecht (hier: Covid-19-Impfung)

    Nicht ausreichend ist dagegen eine bloße - abstrakte oder konkrete - Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs (vgl. BSG, Urteile vom 26.11.1968 - 9 RV 610/66, …und vom 07.04.2011, a.a.O.).
  • LSG Bayern, 10.12.2018 - L 15 VG 29/17

    Anerkannter Sachverständiger, besondere berufliche Betroffenheit, …

    Nicht ausreichend ist dagegen eine bloße - abstrakte oder konkrete - Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs (vgl. BSG, Urteil vom 26.11.1968, Az.: 9 RV 610/66).
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