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| BSG, 13.01.1966 - 9 RV 614/63 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rückforderung von Versorgungsbezügen - Bestandskraft des Ausführungsbescheides - Vertrauensschutz
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 15.08.1967 - 10 RV 927/65
Zwingendes Gebot der Rückerstattung zu viel gezahlter Leistungen - Rückerstattung …
Zu dem gleichen Ergebnis, zu dem der erkennende Senat gekommen ist, nämlich daß die auf Grund eines noch nicht rechtskräftigen, aber vollstreckbaren erstinstanzlichen Urteils empfangenen Leistungen der Versorgungsbehörde als Schaden zurückzuerstatten sind, wenn das erstinstanzliche Urteil später in der Berufungsinstanz aufgehoben oder abgeändert wird, sind bereits der 8. Senat des BSG in seinem Urteil vom 7. Dezember 1961 - 8 RV 93/60 - (nicht veröffentlicht) und der 9. Senat in seinem Urteil vom 13. Januar 1966 - 9 RV 614/63 - (BVBl 1966 S. 107) gekommen. - LSG Rheinland-Pfalz, 11.07.1969 - L 6 V 90/68 Versorgungsleistungen, die aufgrund des Urteils eines SG gezahlt worden sind, können gemäß KOV-VfG § 47 Abs. 1 oder ZPO § 717 Abs. 2 zurückgefordert werden (vgl: Urteil des BSG vom 1966-01-13 - 9 RV 614/63 einerseits sowie vom 1967-08-15 - 10 RV 927/65 und vom 1967-12-19 - 8 RV 509/65 andererseits).
- BSG, 05.07.1966 - 9 RV 664/65 Rücknahme durch die Versorgungsbehörde (ESG 9, 170 und Urteil des erkennenden Senats vom 13. Januar 1966 - 9 RV 614/63).
- BSG, 15.03.1966 - 11 RA 309/64 aus (BVAAN1938, 12; Urteil des 9" 5enat5'VOm-Tßo Januar 1966, 9 RV 614/63)0 Eaß erst die abischließendé Entscheidung Unrechtmäßigkeit gerichtliche die.
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