Rechtsprechung
| BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 4/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung - Prüfungspflicht bei Versorgungsanträgen - Entschädigungsanspruch wegen einer Gewalttat - Geltung des Territorialitätsprinzips - Fehlen einer Entschädigungsregelung für Angehörige von im Ausland stationierten Bundeswehrsoldaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BSG, 07.12.1983 - 9a RVg 2/83
Gleichbehandlungsgebot - Entschädigung - Gewalttat - Opferentschädigung
Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 4/94
Gesetzgeberischer Zweck des OEG ist es, ein Versagen der nationalen Sicherheitsbehörden auszugleichen, die das Opfer nicht vor der Verletzung durch den Gewalttäter haben schützen können (vgl BSGE 49, 98, 101; 49, 104, 105; 52, 281, 287; 56, 90, 92).Dies gilt insbesondere für die Behandlung von Altfällen, hinsichtlich derer sogar ein völliger Ausschluß von der sozialen Entschädigung gerechtfertigt sein kann (…vgl BVerfGE 87, 234, 262 ff [BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87] = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 S 12 ff und Urteil des Senats BSGE 56, 90, 93 mwN).
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 4/94
Dies gilt insbesondere für die Behandlung von Altfällen, hinsichtlich derer sogar ein völliger Ausschluß von der sozialen Entschädigung gerechtfertigt sein kann (vgl BVerfGE 87, 234, 262 ff [BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87] = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 S 12 ff und Urteil des Senats BSGE 56, 90, 93 mwN). - BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 4/94
Dies gilt insbesondere für die Behandlung von Altfällen, hinsichtlich derer sogar ein völliger Ausschluß von der sozialen Entschädigung gerechtfertigt sein kann (vgl BVerfGE 87, 234, 262 ff [BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87] = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 S 12 ff und Urteil des Senats BSGE 56, 90, 93 mwN).
- BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 2/78
Verursachung der Schädigung - Versorgungsrechtliche Kausalitätstheorie - …
Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 4/94
Gesetzgeberischer Zweck des OEG ist es, ein Versagen der nationalen Sicherheitsbehörden auszugleichen, die das Opfer nicht vor der Verletzung durch den Gewalttäter haben schützen können (vgl BSGE 49, 98, 101; 49, 104, 105; 52, 281, 287; 56, 90, 92). - BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 1/78
- BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81
Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote
Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 4/94
Gesetzgeberischer Zweck des OEG ist es, ein Versagen der nationalen Sicherheitsbehörden auszugleichen, die das Opfer nicht vor der Verletzung durch den Gewalttäter haben schützen können (vgl BSGE 49, 98, 101; 49, 104, 105; 52, 281, 287; 56, 90, 92). - BSG, 25.10.1978 - 9 RV 68/77
Erwerbsunfähigkeitsrente
Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 4/94
Die fundamentalen Vorschriften des Kriegsopferrechts dürfen dabei durch den Härteausgleich nicht ausgehöhlt oder umgangen werden (vgl BSGE 27, 75, 77; 47, 123, 125). - BSG, 25.07.1967 - 9 RV 310/66
Nachschaden - Härteausgleich - Verlust des Sehvermögens
Auszug aus BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 4/94
Die fundamentalen Vorschriften des Kriegsopferrechts dürfen dabei durch den Härteausgleich nicht ausgehöhlt oder umgangen werden (vgl BSGE 27, 75, 77; 47, 123, 125).
- BSG, 10.12.2002 - B 9 VG 7/01 R
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff und primäre Schädigung im Ausland - …
Die Tatsache, dass der Staat es im Einzelfall nicht vermocht hat, durch den Schutz der Rechtsordnung den Bürger vor einem gewaltsamen Angriff zu bewahren, lässt das Bedürfnis nach einem Eintreten der Gesellschaft für Schäden aus einem solchen Angriff hervortreten (vgl BT-Drucks 7/2506 S 7, 10;… BSG Urteile vom 8. August 2001, BSGE 88, 240, 244 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 20 S 83, 88;… 18. April 2001, SozR 3-3800 § 1 Nr. 19 S 74, 80;… 21. Oktober 1998, SozR 3-3800 § 2 Nr. 9; 18. Juni 1996 - 9 RVg 4/94 - USK 9663;… 18. Oktober 1995, SozR 3-3800 § 1 Nr. 6 S 21, 24).Demgemäß hat ein im Ausland stationierter deutscher Soldat, dessen Ehefrau außerhalb des dortigen NATO-Stützpunktes einer Gewalttat zum Opfer fiel, für sich und seine Kinder keinen Hinterbliebenenrentenanspruch (Senatsurteil vom 18. Juni 1996 aaO).
Ein seelischer Sekundärschaden, der auf eine im Ausland erfolgte Primärschädigung zurückzuführen ist, kann auch nicht im Wege eines Härteausgleichs (§ 1 OEG iVm § 89 BVG) entschädigt werden (Urteil vom 18. Juni 1996, aaO).
Die Beschränkung des Schutzes von Gewaltopfern auf im Geltungsbereich des OEG begangene Gewalttaten beruht gerade auf einer grundsätzlichen und ausnahmslosen Wertung des Gesetzgebers (so bereits Senatsurteil vom 18. Juni 1996, aaO mwN).
- BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R
Härteausgleich bei der Gewaltopferentschädigung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die daraufhin auf Leistungen für die Zeit bis zum 28. Juli 1995 beschränkten Revisionen zurückgewiesen (Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RVg 4/94 - VersorgVerw 1997, 13 = WzS 1998, 26).Während des durch Urteil vom 18. Juni 1996 entschiedenen Revisionsverfahrens - 9 RVg 4/94 - hat der Beklagte die angefochtenen ablehnenden Bescheide geändert, indem er den Klägern ab 29. Juli 1996 Versorgung bewilligte.
Dies ergibt sich bereits aus dem unter den Beteiligten ergangenen Urteil vom 18. Juni 1996 (aaO).
- BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/05 R
Gewaltopferentschädigung - Beschädigten-Grundrente - sonstige Ausländer nach § 1 …
Ein Anspruch auf Entschädigung (Versorgung) nach dem OEG setzt nach dessen § 1 Abs. 1 Satz 1 voraus, dass eine natürliche Person ("wer") im (räumlichen) Geltungsbereich des OEG, also im Bundesgebiet, oder auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug (zum Territorialitätsprinzip: BSG, Urteil vom 18.6.1996 - 9 RVg 4/94) durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat.
- BVerfG, 13.07.2000 - 1 BvR 395/00
Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung für Entschädigungsleistungen
Die auf die Gewährung von Leistungen für die Zeit vom 1. August 1988 (Antragstellung) bis zum 28. Juli 1995 beschränkte Revision wies das Bundessozialgericht zurück (Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RVg 4/94). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2002 - L 6 VG 31/01
Voraussetzungen des Anspruchs der Mutter einer in Frankreich ermordeten Tochter …
Die Tatsache, dass der Staat es im Einzelfall nicht vermocht hat, durch den Schutz der Rechtsordnung den Bürger vor einem gewaltsamen Angriff zu bewahren, lässt das Bedürfnis nach einem Eintreten der Gesellschaft für Schäden aus einem solchen Angriff hervortreten (vgl. ebenda, S. 10; siehe auch BSG, Urteil vom 18.06.1996, 9 RVg 4/94, USK 9663;… Urteil vom 21.10.1998, B 9 VG 6/97 R,;…">2%20OEG%20Nr.%209#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-3800 § 2 OEG Nr. 9, S. 35 ff., 39;… Urteil vom 08.08.2001, B 9 VG 1/00 R, ;…">1%20OEG%20Nr.%2020#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-3800 § 1 OEG Nr. 20, S. 83 ff., 88). Dementsprechend hat das BSG (vgl. Urteil vom 18.06.1996, a.a.O.) es nicht gestattet, im Wege des Härteausgleichs (§ 1 OEG i.V.m. § 89 BVG) die Begrenzung des räumlichen Schutzbereichs des OEG zu unterlaufen.
- BSG, 25.03.2004 - B 9 VG 5/02 R
Gewaltopferentschädigung bei Angriff und Schädigung im Ausland
Demgemäß hat ein im Ausland stationierter deutscher Soldat, dessen Ehefrau außerhalb des dortigen NATO-Stützpunktes einer Gewalttat zum Opfer fiel, für sich und seine Kinder keinen Hinterbliebenenrentenanspruch (Senatsurteil vom 18. Juni 1996 - 9 RVg 4/94 - USK 9663). - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - L 6 VG 49/00
D (A), Opferentschädigungsgesetz, rechtmäßiger Aufenthalt, Duldung, humanitäre …
Rn. 38 Dem OEG liegt der Gedanke zugrunde, dass die staatliche Gemeinschaft für die gesundheitlichen Schäden des Opfers einer Gewalttat eintreten muss, weil es der Staat im Einzelfall nicht vermocht hat, den Bürger vor einem gewaltsamen Angriff zu bewahren (BT-Drs. 12/4889 S. 6, BR-Drs. 189/93 S. 6; BSG, Urteil vom 18.06.1996, 9 RVg 4/94). - BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R
Impfschaden - Schutzimpfung - Auslandsimpfung - dienstlich angeordneter …
Es ist nicht zu erkennen, welcher vergleichbaren Gruppe von Begünstigten gegenüber die durch empfohlene oder abverlangte Impfungen im Ausland geschädigten Soldaten (oder deren Angehörige) willkürlich benachteiligt sein sollen (vgl zum Opferentschädigungsrecht Senatsurteil vom 18. Juni 1996 - 9 RVg 4/94 -, USK 9663). - LSG Bayern, 20.12.2011 - L 15 VS 14/08
Hilfsmittelversorgung - Übernahme von Reparaturkosten der behindertengerechten …
Unabhängig davon, dass die Härteregelung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen (Vorbehalt des Gesetzes, Kompetenzgefüge zwischen Gesetzgeber und Verwaltung) nur in krassen Ausnahmefällen greifen darf (…vgl. BSG SozR 3100, § 89 Nr. 8 Rn. 15), kann die vom Kläger angegriffene Rechtsfolge schon deswegen nicht verhindert werden, weil sie systemgewollt ist (…vgl. BSG SozR 3100, § 89 Nr. 8 Rn. 18; BSG, Urteil vom 18.06.1996 - 9 RVg 4/94, Rn. 18; BSGE 80, 20 ; BSG…, Urteil vom 21.10.1998 - B 9 V 3/98 R, Rn. 14). - LSG Bayern, 12.01.1999 - L 15 VS 20/97 Auch das im Anschluß daran mit der Streitsache befaßte Bundessozialgericht (Az.: 9 RVg 4/94) wies die Revision der Kläger mit Urteil vom 18.06.1996 zurück mit der Maßgabe, daß weder nach dem OEG noch nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) Ansprüche gegeben seien.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".