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   LG Bochum, 18.05.1993 - 9 S 15/93   

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https://dejure.org/1993,13793
LG Bochum, 18.05.1993 - 9 S 15/93 (https://dejure.org/1993,13793)
LG Bochum, Entscheidung vom 18.05.1993 - 9 S 15/93 (https://dejure.org/1993,13793)
LG Bochum, Entscheidung vom 18. Mai 1993 - 9 S 15/93 (https://dejure.org/1993,13793)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG München I, 28.02.2020 - 14 S 12060/19

    Räumung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfskündigung nach Zwangsversteigerung

    Im Hinblick auf den Schutzzweck des § 573 Abs. 3 BGB ist es vielmehr ausreichend, wenn dem Mieter nach der allgemeinen Bezeichnung ("Tochter", "Sohn" o.ä.) aufgrund eigener Kenntnisse aus seiner Sicht die Individualisierung der Bedarfsperson möglich ist (BVerfG, Beschl. v. 03.02.2003 - 1 BvR 619/02 - juris Rn. 15, NJW-RR 2003, 1164 und LG Bochum, Urt. v. 18.05.1993 - 9 S 15/93 - juris Rn. 4, WuM 1993, 540 sowie LG München II, Beschl. v. 31.01.1990 - 2 T 1858/89 - juris Rn. 2, WuM 1990, 213;… Tiedemann in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 573 BGB (Stand: 01.02.2020) Rn. 204).
  • LG Berlin, 15.11.2016 - 67 S 247/16

    Wohnraummiete: Begründungspflicht bei Eigenbedarfskündigung; Heilung einer …

    Die Angabe "… weil ich die Wohnung für eigene Zwecke benötige" umschreibt als bloße Leerformel lediglich den Begriff des Eigenbedarfs, ohne zur Information die derzeitigen Wohnverhältnisse - das pauschal benannte Wohnen bei Freunden (wobei es an anderer Stelle heißt, der Kläger wohne in seinem Restaurant) - jedenfalls kurz und verständlich darzustellen, um eine Überprüfung der bisherigen räumlichen Wohnverhältnisse durch die Mieterin zu ermöglichen (vgl. LG Bochum, Urt. v. 18. Mai 1993 - 9 S 15/93, zit. nach juris;… Blank in: Schmidt/Futterer, Mietrecht, 12. Aufl. 2015, § 573 Rn. 225 jeweils m.w.N.).
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