Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 03.04.1986 - 9 S 151/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfer (Fehlverhalten) - Zusage eines bestimmten Prüfungsstoffes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
HRG § 16
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 27.11.1985 - 7 K 127/85
- VGH Baden-Württemberg, 03.04.1986 - 9 S 151/86
Papierfundstellen
- ESVGH 36, 249
- NJW 1988, 1043 (Ls.)
- NVwZ 1987, 1013
- VBlBW 1987, 71
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58
Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.1986 - 9 S 151/86
Daß der Prüfer bei seiner Notenbildung berücksichtigen darf, wenn er dem Kandidaten Hilfen gegeben hat, ist selbstverständlich (vgl. zum verwaltungsgerichtlich grundsätzlich nicht überprüfbaren Beurteilungsspielraum des Prüfers BVerwGE 8, 272 ff., ständige verwaltungsgerichtliche Praxis). - BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71
Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.1986 - 9 S 151/86
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem im angefochtenen Urteil zitierten Beschluß vom 16.01.1984 (Buchholz 421.0 Nr. 189) im Anschluß an BVerwGE 41, 34 f. die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts in der Vorinstanz gebilligt, daß das Gebot der Chancengleichheit nicht nur die Benachteiligung, sondern auch die Bevorzugung von Prüfungskandidaten verbietet (vgl. S. 2 der Leitsätze). - VGH Baden-Württemberg, 26.08.1985 - 9 S 1239/85
Zur Mitwirkungspflicht des Prüflings
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.1986 - 9 S 151/86
Ein solches Begehren verstößt gegen Treu und Glauben, der auch das Prüfungsrechtsverhältnis prägt (vgl. den Rechtsgedanken des § 162 BGB; zu den Mitwirkungspflichten des Prüfungskandidaten in der Prüfung, die durch Treu und Glauben geprägt sind, die ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt den Beschluß des Senats nach dem EntlG vom 26.08.1985 - 9 S 1239/85 - S. 7/8 des amtl. Umdrucks m. w. N.).
- VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763
Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze
Eine prüferseitige Beschränkung des vorgegebenen Prüfungsstoffs dürfte vielmehr mit Blick auf den Grundsatz der Chancengleichheit grundsätzlich ebenso wenig zulässig sein wie ein Überschreiten des vorgegebenen Rahmens (…vgl. OVG NW, B.v. 27.10.2011 - 14 E 978/11 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 3.4.1986 - 9 S 151/86 - NVwZ 1987, 1013). - OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2008 - 3 LB 59/01
Anerkennung einer elektromagnetischen Hypersensibilität "durch ionisierende …
Wenngleich die Möglichkeit berufsfremder Gesundheitsrisiken als Ursache für die Befindlichkeitsstörungen des Klägers denkgesetzlich nicht ausgeschlossen ist, reicht sie, jedenfalls solange keinerlei Anhaltspunkte dafür bestehen, nicht aus, um den Beamten mit den Folgen einer Fehlentscheidung zu belasten (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 19.05.1987 - 22 A 177/87, NVwZ 1987, 1013; vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.12.1987 - 7 C 49/87 -, zitiert nach [...] Rz. 26 ff. zum Prüfungsrecht). - VG Lüneburg, 29.07.2015 - 6 B 41/15
Aufgabentext; Beurteilungsfehler; Bewertungsfehler; Bewertungsmaßstab; …
Der Grundsatz der Chancengleichheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beispielsweise dann verletzt, wenn ein Prüfling dadurch bevorzugt wird, dass der Prüfer in der Prüfung eine Aufgabe stellt, auf deren Lösung er den Prüfling durch privaten Nachhilfeunterricht besonders vorbereitet hat (BVerwG…, Beschluss vom 16.01.1984 a.a.O.) oder der Prüfungsstoff einer mündlichen Prüfung gegenüber einem bestimmten Prüfling vor der Prüfung angekündigt wurde (VGH Mannheim, Beschluss vom 03.04.1987 - 9 S 151/86 - NVwZ 1987, 1013). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - 14 E 978/11
Anspruch auf Beschränkung des Prüfungsstoffs wegen Einräumung dieser Begünstigung …
Rn. 6 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. April 1986 9 S 151/86 , NVwZ 1987, 1013.
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