Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 9 S 168/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 12 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
Rücknahme der Zulassung zur Ärztlichen Vorprüfung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Trennen der Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung von der Entscheidung über das Bestehen der Prüfung; Bedeutung des Zeitablaufs bei der Rücknahme einer Zulassung zu einer Prüfung bei erfolgreichem Studienabschluss
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Zulassung zu Prüfungen - Rücknahme der Zulassung zur ärztlichen Vorprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rücknahme der Zulassung zur Ärztlichen Vorprüfung
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 87 (Leitsatz und Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Widerruf/Ruhen/Wiedererteilung der Approbation/Berufserlaubnis | Rücknahme der Zulassung zur ärztlichen Vorprüfung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Trennen der Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung von der Entscheidung über das Bestehen der Prüfung; Bedeutung des Zeitablaufs bei der Rücknahme einer Zulassung zu einer Prüfung bei erfolgreichem Studienabschluss
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 09.12.2013 - 12 K 2556/13
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 9 S 168/15
Papierfundstellen
- VBlBW 2018, 36
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 17.11
Spätaussiedler; Ehegatte eines Spätaussiedlers; Status als Ehegatte eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 9 S 168/15
Dies gilt auch für die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes im Sinne des § 48 Abs. 3 LVwVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.05.2012 - 5 C 17.11 -, BVerwGE 143, 161).Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Grundsatz der Rechtssicherheit sind dabei grundsätzlich gleichwertig, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24; BVerwG, Urteile vom 24.05.2012, a.a.O., und vom 20.01.1976 - III C 21.75 -, Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57;… Sachs, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 28).
Erforderlich ist danach eine umfassende Güterabwägung unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des konkreten Einzelfalls, wozu grundsätzlich auch etwaige Vertrauensschutzgesichtspunkte gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.05.2012, a.a.O., …und Beschlüsse vom 30.09.2003, a.a.O., zur Rücknahme einer Prüfungsentscheidung, und vom 20.10.2006 - 6 B 67.06 -, Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 116, zur Rücknahme einer Promotionsentscheidung).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 12 N 47.16
Vermessungsingenieur; Rücknahme der Bestellung; arglistige Täuschung über …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 9 S 168/15
Zwar ist bei der im Rahmen der Ermessensausübung vorzunehmenden Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Herstellung rechtmäßiger Verhältnisse und dem Vertrauensschutz des Empfängers eines ihn begünstigenden Verwaltungsaktes, dessen Erlass er erschlichen hat, auch der gesetzlichen Wertung des § 48 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 LVwVfG Rechnung zu tragen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2017 - OVG 12 N 47.16 -, juris).Diese Regelung schließt jedoch "lediglich" die Zuerkennung eines Vermögensausgleichs zwingend aus, führt aber nicht zu einer strikt gebundenen Entscheidung über die Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes unter Außerachtlassung auch sämtlicher nicht vermögensrechtlicher Folgen der Rücknahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 1 C 24.14 -, BVerwGE 152, 164; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2017, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.05.2011 - 1 A 88/08 -, juris).
Die verstrichene Zeit hat zwar allein für sich gesehen keine eigenständige Bedeutung, ist aber ein wesentlicher Beurteilungsfaktor dafür, ob nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse des Einzelfalls eine Rücknahme noch als rechtmäßig anzusehen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.01.1976 - III C 21.75 -, Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2017, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.02.2014 - 11 A 2122/13 -, juris).
- BVerwG, 11.11.2010 - 5 C 12.10
Einbürgerungsrücknahme; Ermessensergänzung; Erschleichung der Einbürgerung durch …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 9 S 168/15
In die Abwägung sind auch die für den Betroffenen damit verbundenen beruflichen Erschwernisse einzustellen, die als vorhersehbare und in Kauf genommene Nebenfolgen den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG - bzw. des Art. 2 Abs. 1 GG für den Kläger als nicht deutschen Staatsangehörigen - berühren (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.10.2006, a.a.O., und vom 11.11.2010 - 5 C 12.10 -, NVwZ 2011, 760) und deshalb bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Rücknahme zu berücksichtigen sind.Aber auch die im gerichtlichen Verfahren - insbesondere im Schriftsatz vom 01.10.2013 an das Verwaltungsgericht - nachgeschobenen Ermessenerwägungen (§ 114 Satz 2 VwGO; zur Zulässigkeit des Nachschiebens vgl. nur BVerwG, Urteil vom 11.11.2010, a.a.O.) sind rechtsfehlerhaft.
- VGH Baden-Württemberg, 08.04.1988 - 9 S 708/87
Prüfungszulassung: Unwiderruflichkeit nach Erbringung der vorgeschriebenen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 9 S 168/15
Rn. 45 Ist ein Prüfling wirksam und ohne Vorbehalt zur Prüfung zugelassen worden und erbringt er die vorgeschriebenen Prüfungsleistungen, so kann die Prüfung grundsätzlich nicht deshalb für nicht bestanden erklärt werden, weil eine Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt war (vgl. Senatsurteil vom 08.04.1988 - 9 S 708/87 -, NVwZ 1989, 382;… s.a. Senatsbeschluss vom 12.02.1988, a.a.O.).Die Zulassung ist auch keine bloße Verfahrenshandlung, sondern ergeht als gesonderte Zulassungsentscheidung mit Verwaltungsaktscharakter (vgl. Senatsurteil vom 08.04.1988, a.a.O.).
- BVerwG, 20.10.2006 - 6 B 67.06
Rücknahme einer Promotionsentscheidung; Rückgriff auf die allgemeinen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 9 S 168/15
Erforderlich ist danach eine umfassende Güterabwägung unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des konkreten Einzelfalls, wozu grundsätzlich auch etwaige Vertrauensschutzgesichtspunkte gehören (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.05.2012, a.a.O., …und Beschlüsse vom 30.09.2003, a.a.O., zur Rücknahme einer Prüfungsentscheidung, und vom 20.10.2006 - 6 B 67.06 -, Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 116, zur Rücknahme einer Promotionsentscheidung).In die Abwägung sind auch die für den Betroffenen damit verbundenen beruflichen Erschwernisse einzustellen, die als vorhersehbare und in Kauf genommene Nebenfolgen den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG - bzw. des Art. 2 Abs. 1 GG für den Kläger als nicht deutschen Staatsangehörigen - berühren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.10.2006, a.a.O., und vom 11.11.2010 - 5 C 12.10 -, NVwZ 2011, 760) und deshalb bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Rücknahme zu berücksichtigen sind.
- BVerwG, 30.09.2003 - 2 B 10.03
Begründetheitsanforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 9 S 168/15
Sie war insbesondere weder Voraussetzung für eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung im Sinne von § 48 Abs. 2 LVwVfG , noch stand sie einem solchen Verwaltungsakt gleich (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 30.09.2003 - 2 B 10.03 -, Buchholz 237.7 § 20 NWLBG Nr. 1; Senatsbeschluss vom 12.02.1988 - 9 S 32/88 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2002 - 1 A 1451/00 -, juris).Erforderlich ist danach eine umfassende Güterabwägung unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des konkreten Einzelfalls, wozu grundsätzlich auch etwaige Vertrauensschutzgesichtspunkte gehören (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.05.2012, a.a.O., und Beschlüsse vom 30.09.2003, a.a.O., zur Rücknahme einer Prüfungsentscheidung, und vom 20.10.2006 - 6 B 67.06 -, Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 116, zur Rücknahme einer Promotionsentscheidung).
- BVerwG, 20.01.1976 - 3 C 21.75
Zusicherung einer Behörde - Feststellung eines Vertreibungsschadens - Anerkennung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 9 S 168/15
Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Grundsatz der Rechtssicherheit sind dabei grundsätzlich gleichwertig, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24;… BVerwG, Urteile vom 24.05.2012, a.a.O., und vom 20.01.1976 - III C 21.75 -, Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57;… Sachs, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 28).Die verstrichene Zeit hat zwar allein für sich gesehen keine eigenständige Bedeutung, ist aber ein wesentlicher Beurteilungsfaktor dafür, ob nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse des Einzelfalls eine Rücknahme noch als rechtmäßig anzusehen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.01.1976 - III C 21.75 -, Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22.02.2017, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.02.2014 - 11 A 2122/13 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.1988 - 9 S 32/88
Rücknahme der Prüfungszulassung - Vertrauensschutz
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 9 S 168/15
Sie war insbesondere weder Voraussetzung für eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung im Sinne von § 48 Abs. 2 LVwVfG , noch stand sie einem solchen Verwaltungsakt gleich (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 30.09.2003 - 2 B 10.03 -, Buchholz 237.7 § 20 NWLBG Nr. 1; Senatsbeschluss vom 12.02.1988 - 9 S 32/88 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.11.2002 - 1 A 1451/00 -, juris).Rn. 45 Ist ein Prüfling wirksam und ohne Vorbehalt zur Prüfung zugelassen worden und erbringt er die vorgeschriebenen Prüfungsleistungen, so kann die Prüfung grundsätzlich nicht deshalb für nicht bestanden erklärt werden, weil eine Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt war (vgl. Senatsurteil vom 08.04.1988 - 9 S 708/87 -, NVwZ 1989, 382; s.a. Senatsbeschluss vom 12.02.1988, a.a.O.).
- BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04
Einbürgerung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 9 S 168/15
Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Grundsatz der Rechtssicherheit sind dabei grundsätzlich gleichwertig, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24;… BVerwG, Urteile vom 24.05.2012, a.a.O., und vom 20.01.1976 - III C 21.75 -, Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57;… Sachs, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 28). - BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11
Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 9 S 168/15
§ 48 LVwVfG ist keine prüfungsrechtliche Sanktionsnorm und der Verweis des Beklagten auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.03.2012 (- 6 C 19.11 -, NVwZ 2012, 1188; die Entscheidung betrifft eine Sanktionsnorm, die eine unternommene Prüferbeeinflussung mit einem Bewertungsausschluss belegt;… vgl. dazu auch Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 245) geht schon deshalb fehl. - BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14
Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 88/08
Beantragung von Altersteilzeit ist keine Vermögensdisposition i.S.d. § 48 VwVfG; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 11 A 1548/11
Wirksamkeit einer Klagerücknahme im Einzelfall; Vorliegen einer absoluten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2014 - 11 A 2122/13
Erteilung eines Aufnahmebescheids durch Erwerb der Rechtsstellung als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2002 - 1 A 1451/00
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2026 - 9 S 1594/24
Rücknahme der Zulassung zur Promotion
Rn. 37 II. Weiter trägt die Klägerin vor, das Verwaltungsgericht weiche vom Urteil des erkennenden Senats vom 19.06.2017 - 9 S 168/15 - (…juris Rn. 41 ) zu einer Rücknahme der Prüfungszulassung ab, wonach bei der Interessensabwägung im Widerstreit zwischen den Grundsätzen der Rechtsicherheit und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung die für den Betroffenen mit einer Rücknahme verbundenen beruflichen Erschwernisse einzustellen seien und wonach das Zeitmoment - dort von 18 Jahren - ein wesentlicher Beurteilungsfaktor dafür sei, ob nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse des Einzelfalls eine Rücknahme noch als rechtmäßig anzusehen sei.Rn. 39 III. Eine Divergenz zum genannten Urteil des Senats behauptet die Klägerin zudem mit der Begründung, der Senat habe ausgeführt, dass eine Prüfung grundsätzlich nicht deshalb für nicht bestanden erklärt werden könne, weil eine Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt gewesen sei, wenn der Prüfling wirksam und ohne Vorbehalt zur Prüfung zugelassen worden sei und die vorgeschriebenen Prüfungsleistungen erbracht habe (Senatsurteil vom 19.06.2017 - 9 S 168/15 -, juris Rn. 45 ).
Auch damit genügt die Klägerin nicht im Ansatz ihren Darlegungsanforderungen, zumal es unter der von der Klägerin genannten Randnummer der Senatsentscheidung (Urteil vom 19.06.2017 - 9 S 168/15 -, juris Rn. 48 ) lediglich heißt, dass der Kläger sein gefälschtes Abiturzeugnis auch der Universität B. vorgelegt habe und die Frage, ob er infolge seiner strafrechtlichen Verurteilung unwürdig wäre, in Deutschland den Beruf als Arzt auszuüben, seien jedenfalls keine maßgebenden Ermessensgesichtspunkte für die Rücknahme der Zulassung zur Ärztlichen Vorprüfung.
- OVG Hamburg, 18.01.2023 - 3 Bs 147/22
Zur Geltung einer neuen Prüfungsordnung für Studierende, die ihr Studium bereits …
Rn. 41 Die vom Antragsteller zur Begründung eines Ermessensfehlers zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 19. Juni 2017 (9 S 168/15, VBlBW 2018, 36, juris) führt ebenso wenig zu einem anderen Ergebnis, da der hier zu entscheidende Fall anders liegt. - VGH Baden-Württemberg, 20.01.2025 - 9 S 76/25
Streitwert für Angelegenheiten bezüglich der Ersten oder Zweiten Abschnitte der …
Fachprüfungen der Ersten oder Zweiten Abschnitte der Ärztlichen bzw. Pharmazeutischen Prüfung sind noch nicht den Berufszugang eröffnende (Staats-)Prüfungen nach Nr. 36.1 des Streitwertkatalogs 2013 (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25.06.2024 - 6 B 7.24 -, juris Rn. 40, …und vom 27.09.2022 - 6 B 20.22 -, juris Rn. 24; Senatsbeschlüsse vom 24.05.2024 - 9 S 391/23 -, vom 12.12.2020 - 9 S 2690/19 -, vom 19.06.2017 - 9 S 168/15 -, juris Rn. 53 , …und vom 24.04.2014 - 9 S 1292/13 - BayVGH, Urteile vom 04.12.2023 - 7 B 22.2267 -, juris Rn. 51, …und vom 04.12.2023 - 7 B 23.1263 -, juris Rn. 45; Hess. VGH…, Beschluss vom 27.07.2023 - 6 A 184/23 -, juris Rn. 34; Sächs. OVG…, Urteil vom 06.04.2022 - 5 A 697/20 -, juris Rn. 92;… OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 16.10.2013 - OVG 10 S 34.12 -, juris Rn. 20; entgegen BayVGH…, Beschluss vom 10.03.2014 - 7 ZB 13.2639 -, juris Rn. 14; Sächs. OVG…, Beschluss vom 18.12.2013 - 2 B 324/13 -, juris Rn. 18; VG München…, Urteil vom 04.07.2024 - M 27 K 22.3824 -, juris Rn. 45). - VG Bayreuth, 22.05.2025 - B 8 K 25.116
Zulässigkeit der Verpflichtungsklage, Anspruch auf endgültige Zulassung zur …
Rn. 23 Die Entscheidung über das Bestehen der Prüfung und die Zulassung zur Prüfung sind voneinander zu trennende Verwaltungsakte (vgl. VGH BW, U.v. 19.6.2017 - 9 S 168/15 - juris Rn. 45, 46).
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