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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19156
VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11 (https://dejure.org/2012,19156)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.07.2012 - 9 S 2189/11 (https://dejure.org/2012,19156)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 9 S 2189/11 (https://dejure.org/2012,19156)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prüfungsentscheidung; Relevanz geltend gemachter Ausbildungsmängel; Rügepflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung eines Ausbildungsmangels und der Befangenheit eines Prüfers i.R.d. Anfechtung des Ergebnisses der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und Hauptschulen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lehramtsprüfungen - Ausbildungsmängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuweisung einer "Problemklasse" in Lehrprobe widerspricht nicht dem Grundsatz eines fairen Prüfungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Ausbildungsmangels und der Befangenheit eines Prüfers i.R.d. Anfechtung des Ergebnisses der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und Hauptschulen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2013, 97
  • DÖV 2012, 776 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 12.11.1992 - 6 B 36.92

    Prüfungsamt - Ausbildungsmängel - Prüfungsausschusses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11
    Nur wenn in besonderen Fällen die Ausbildung oder Unterrichtung nach der Konzeption des betreffenden Bildungs- oder Studiengangs integrierter Bestandteil des Prüfungsvorgangs, insbesondere der Leistungsbewertung, ist, ist dies nach Lage der Dinge anders zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1992 - 6 B 36/92 -, DÖV 1993, 483).

    Zur Not muss der Prüfling ausdrücklich mitteilen, dass er die Prüfung nur unter einem Vorbehalt ablegen wolle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1992, a.a.O.).

    Maßgeblich ist allein, ob er die Ausbildungsmängel in unmittelbarem Zusammenhang mit der Prüfung gerügt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1992 - 6 B 36/92 -, DÖV 1993, 483).

    Nur wenn in besonderen Fällen die Ausbildung oder Unterrichtung nach der Konzeption des betreffenden Bildungs- oder Studiengangs integrierter Bestandteil des Prüfungsvorgangs, insbesondere der Leistungsbewertung, ist, ist dies nach Lage der Dinge anders zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1992 - 6 B 36/92 -, a.a.O., wo auf den mit Beschluss vom 18.05.1982 - BVerwG 1 WB 148.78 -, BVerwGE 73, 376, entschiedenen Ausnahmefall verwiesen wird).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06

    Möglichkeiten der Korrektur von Verfahrensfehlern im Rahmen der zahnärztlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11
    Rn. 28 Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.01.1985 - 7 B 4/85 -, NVwZ 1985, 576; Senatsurteile vom 21.11.2006 - 9 S 987/06 -, VBlBW 2007, 218, und vom 10.03.1988 - 9 S 1141/86 -, DVBl. 1988, 1122) findet die Vorschrift des § 21 LVwVfG auch in Prüfungsverfahren Anwendung.

    Rn. 30 Unabhängig davon hätte die Klägerin auch den von ihr angenommenen Befangenheitsgrund vor Beginn der Lehrprobe geltend machen müssen (vgl. Senatsurteile vom 15.12.2006 - 9 S 987/06 -, VBlBW 2007, 218, und vom 10.03.1988 - 9 S 1141/86 -, DVBl. 1988, 1122; Birnbaum, NVwZ 2006, 286, 293 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1988 - 9 S 1141/86

    Besorgnis der Befangenheit im Prüfungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11
    Rn. 28 Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.01.1985 - 7 B 4/85 -, NVwZ 1985, 576; Senatsurteile vom 21.11.2006 - 9 S 987/06 -, VBlBW 2007, 218, und vom 10.03.1988 - 9 S 1141/86 -, DVBl. 1988, 1122) findet die Vorschrift des § 21 LVwVfG auch in Prüfungsverfahren Anwendung.

    Rn. 30 Unabhängig davon hätte die Klägerin auch den von ihr angenommenen Befangenheitsgrund vor Beginn der Lehrprobe geltend machen müssen (vgl. Senatsurteile vom 15.12.2006 - 9 S 987/06 -, VBlBW 2007, 218, und vom 10.03.1988 - 9 S 1141/86 -, DVBl. 1988, 1122; Birnbaum, NVwZ 2006, 286, 293 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11
    Zum anderen soll der Prüfungsbehörde eine eigene zeitnahe Überprüfung mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und gegebenenfalls noch rechtzeitigen Behebung oder zumindest Kompensation des Mangels ermöglicht werden, um auch hierdurch die Chancengleichheit mit den anderen Prüflingen zu wahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1999 - 2 C 30/98 -, NVwZ 2000, 921; Senatsbeschluss vom 11.06.2012 - 9 S 2741/10 - Birnbaum, NVwZ 2006, 286).

    Zwar können inhaltliche Bewertungsfehler der Prüfungsentscheidung auch erst im Klageverfahren geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1999 - 2 C 30/98 -, NVwZ 2000, 921).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11
    Der Bewertungsspielraum ist überschritten, wenn die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34, 50 ff.).

    Fachliche Fragen fallen nicht in den prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, a.a.O. 50 ff.; BVerwG, Beschluss vom 13.05.2004 - BVerwG 6 B 25.04 -, NVwZ 2004, 1375; Senatsurteil vom 21.03.2012 - 9 S 764/11 -).

  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11
    Rn. 9 Demgegenüber sind Gegenstände des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraums etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.11.1997 - BVerwG 6 C 11.96 -, BVerwGE 105, 328, 333 f., und vom 14.07.1999 - BVerwG 6 C 20.98 -, BVerwGE 109, 211, 216 ff., …sowie Beschluss vom 13.05.2004, a.a.O., 69;… Senatsurteil vom 21.03.2012, a.a.O.).

    Ebenso handelt es sich um eine dem Prüfer vorbehaltene prüfungsspezifische Wertung, ob im Hinblick auf eine entsprechend definierte Notenstufe bzw. zugeordnete Punktzahl eine Prüfungsleistung als "brauchbar" oder als "mangelhaft" zu bewerten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, a.a.O., 334).

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11
    Fachliche Fragen fallen nicht in den prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17.04.1991, a.a.O. 50 ff.; BVerwG, Beschluss vom 13.05.2004 - BVerwG 6 B 25.04 -, NVwZ 2004, 1375; Senatsurteil vom 21.03.2012 - 9 S 764/11 -).

    Rn. 9 Demgegenüber sind Gegenstände des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraums etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.11.1997 - BVerwG 6 C 11.96 -, BVerwGE 105, 328, 333 f., und vom 14.07.1999 - BVerwG 6 C 20.98 -, BVerwGE 109, 211, 216 ff., sowie Beschluss vom 13.05.2004, a.a.O., 69;… Senatsurteil vom 21.03.2012, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11
    Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 -, BVerfGE 96, 205, 216 f.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11
    Enthält dagegen das Urteil zu einem zentralen rechtlichen Gesichtspunkt im Vortrag eines Beteiligten keine Auseinandersetzung in den Entscheidungsgründen und auch keinen Hinweis darauf, weshalb dieses Argument nach Ansicht des Gerichts nicht entscheidungserheblich ist, liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.07.2002 - 8 C 37/01 -, NVwZ 2003, 224 f.).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt allerdings nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86 -, BVerfGE 76, 93, 98).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 148.78

    Teilnahme am Grundlehrgang 2/77 der Fortbildungstufe C an der Führungsakademie …

  • BVerwG, 29.01.1985 - 7 B 4.85

    Schulrecht - Prüfung - Unparteiische Amtsausübung - Selbstablehnung - Prüfer

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der …

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09

    Approbationswiderruf; sexuelle Übergriffe; Feststellungen eines rechtskräftigen …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08

    Kompetenzüberschreitung der Prüfungsbehörde bei Hinweisen an den Prüfer zu …

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2014 - 2 LB 376/12

    Beurteilungsspielraum; Prüfungsrecht; Befangenheit; Prüfer; Bewertungsspielraum; …

    Außerdem soll der Prüfungsbehörde eine eigene zeitnahe Überprüfung mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und gegebenenfalls noch rechtzeitigen Behebung oder zumindest Kompensation des Mangels ermöglicht werden, um auch hierdurch die Chancengleichheit mit den anderen Prüflingen zu wahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1999 - 2 C 30.98 -, NVwZ 2000, 921; Sen., Beschl. v. 13.2.2013 - 2 PA 182/12 - VGH BW, Beschl. v. 3.7.2012 - 9 S 2189/11 -, juris, mwN.;… Niehues, Prüfungsrecht, 5. Aufl., Rnr. 348 f.).

    Zudem sind die Rügen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Prüfung zu erheben, und zwar in der Regel gegenüber dem Prüfungsamt oder dem Vorsitzenden des jeweils bestellten Prüfungsausschusses (BVerwG, Beschluss vom 12.11.1992 - 6 B 36.92 -, DÖV 1993, 483; VGH BW, Beschl. v. 3.7.2012 - 9 S 2189/11 -, juris).

    In Prüfungsverfahren bedeutet dies, dass aus der Sicht eines vernünftigen Prüflings die nicht auf Mutmaßungen, sondern auf Tatsachen sich gründende Befürchtung gerechtfertigt erscheint, der Prüfer werde die Prüfungsleistung nicht mit der gebotenen Distanz und sachlichen Neutralität beurteilen, sondern sich von seiner ablehnenden inneren Einstellung und von seinen persönlichen Vorbehalten ihm gegenüber leiten lassen (Sen., Beschl. v. 24.4.2014 - 2 PA 457/13 -, VGH BW, Beschl. v. 3.7.2012 - 9 S 2189/11 -, juris;… Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl., Rnr. 338 f.).

    Unterlässt es ein Referendar dagegen, eine ihm zumutbare zeitnahe Rüge zu erheben, ist ihm später ein Verweis hierauf verwehrt (BVerwG, Beschl. v. 12.11.1992 - 6 B 36.92 -, DÖV 1993, 483; Sen., Beschl. v. 24.4.2014 - 2 PA 457/13 - u. v. 13.2.2013 - 2 PA 182/12 - VGH BW, Beschl. v. 3.7.2012 - 9 S 2189/11 -, juris).

    Rn. 79 Auch soweit die Klägerin generell geltend macht, sie sei während des Referendariats nicht genügend gefördert worden, hätte sie dies rechtzeitig schriftlich und erneut spätestens vor der Prüfung gegenüber dem Prüfungsamt oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses äußern müssen (BVerwG, Beschl. v. 12.11.1992 - 6 B 36.92 -, DÖV 1993, 483; Sen., Beschl. v. 21.5.2014 - 2 PA 38/14 -, VGH BW, Beschl. v. 3.7.2012 - 9 S 2189/11 -, juris).

    Unabhängig davon führen Ausbildungsmängel grundsätzlich nicht zur Rechtswidrigkeit der - sie nicht beachtenden - Prüfungsentscheidung (…Sen., Beschl. v. 21.5.2014, aaO.; VGH BW, Beschl. v. 3.7.2012, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen …

    Rn. 79 Wie auch in anderen Zusammenhängen kommt es nicht darauf an, ob der Prüfer tatsächlich befangen ist; ausreichend ist vielmehr, wenn aus der Sicht eines vernünftigen Prüflings die nicht auf Mutmaßungen, sondern auf Tatsachen sich gründende Befürchtung gerechtfertigt erscheint, der Prüfer werde die erneute Prüfungsbewertung nicht mit der gebotenen Unvoreingenommenheit durchführen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 03.07.2012 - 9 S 2189/11 -, VBlBW 2013, 97, und vom 13.07.2017 - 9 S 793/17 -).
  • VG Berlin, 23.01.2020 - 12 K 15.17

    Nichtbestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen …

    Sie ist aber Teil des prüfungsrechtlichen Verfahrens, das durch Besonderheiten der jeweiligen Ausbildungsstätte nicht fehlerhaft wird (vgl. zur Zuweisung einer "Problemklasse" für eine Lehrprobe VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03. Juli 2012 - 9 S 2189/11 -, juris, Rn. 13 ff.).

    Verfahrensmängel auch im Hinblick auf die mangelhafte Gestaltung der Ausbildung sind daher unverzüglich geltend zu machen, wenn hieraus rechtliche Konsequenzen seitens des Prüflings gezogen werden sollen, da er ansonsten bei Zuwarten des weiteren Prüfungsverlaufs und späterer Berufung auf die Mängel widersprüchlich handeln würde (vgl. zu Rügepflichten bei mangelhafter Ausbildung OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 09. August 2018 - 6 A 179/17 -, juris, Rn. 3 m.w.N. und für eine Lehramtsprüfung OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 02. August 2017 - OVG 5 N 30.16 -, juris, Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 6 A 1699/15 -, juris, Rn. 28; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03. Juli 2012 - 9 S 2189/11 -, juris, Rn. 17 ff.).

    Dies hätte im Zweifel bedeutet, dass er die Prüfung ausdrücklich unter dem Vorbehalt hätte ablegen müssen, dass er seine rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen dem Prüfungsergebnis gegebenenfalls als Rechtsmangel entgegenhalten werde (BVerwG…, Beschluss vom 12. November 1992 - 6 B 36.92 -, juris, Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03. Juli 2012 - 9 S 2189/11 -, juris, Rn. 19).

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