Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2241/06 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08
Umfang der Rechtschutzgarantie
gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 9. Oktober 2007 - 9 S 2241/06 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Juli 2006 - 2 K 72/06 -, d) den Feststellungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 12. Dezember 2005 - 23c-5447-231.04 - . - VGH Baden-Württemberg, 20.12.2006 - 9 S 2182/06
Vorläufiger Rechtsschutz: Zum Anspruch auf effektiven Rechtsschutz eines …
Es war hierbei noch als Gericht der Hauptsache zuständig (§ 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO in Verb. mit § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO entsprechend), da die vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufungen gegen seine Urteile in der Hauptsache vom 18.07.2006 (AZ: 2 K 3138/05 und 2 K 72/06) von den Beigeladenen zu 1. bis 3. und 5. als dortige Kläger erst am 20.09.2006 bzw. 22.09.2006 eingelegt worden sind (AZ: 9 S 2240/06 und 9 S 2241/06).Zudem ist häufig völlig offen, ob eine spätere - selbständig angreifbare - Umsetzung durch entsprechende Bettenreduzierungen bei den vorhandenen Plankrankenhäusern auch tatsächlich so erfolgen wird, wie auch hier das beklagte Land in den Berufungsverfahren - 9 S 2240/06 - und - 9 S 2241/06 - mit der Inaussichtstellung einer nochmaligen Überprüfung und gegebenenfalls Modifizierung der vorläufigen Überlegungen im Bescheid vom 12.12.2005 bereits angedeutet hat.
Der Antragsgegner hat zudem im Verfahren - 9 S 2241/06 -, an dem die Beigeladene zu 3. als Klägerin beteiligt ist, bereits angekündigt, seine vorläufigen Überlegungen zu den Bettenreduzierungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren.
- LSG Baden-Württemberg, 03.05.2011 - L 11 KR 337/10
Krankenversicherung - Anspruch eines Krankenhausträgers auf Abschluss eines …
Rn. 5 Die vom VG Karlsruhe zugelassenen Berufungen sind jeweils durch Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 9. Oktober 2007 (9 S 2240/06 und 9 S 2241/06) als unzulässig zurückgewiesen worden, da den Klägern die Klagebefugnis fehle.
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