Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 9 S 2707/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1681
VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 9 S 2707/89 (https://dejure.org/1989,1681)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 (https://dejure.org/1989,1681)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Dezember 1989 - 9 S 2707/89 (https://dejure.org/1989,1681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufnahme in das Gymnasium; Eignungsnachweise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergang auf weiterführende Schulen - Aufnahmeverfahren in das Gymnasium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 246
  • VBlBW 1990, 312
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1985 - 9 S 2344/85

    Aufnahme in das Gymnasium - einstweilige Anordnung - Vorwegnahme der Hauptsache - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 9 S 2707/89
    Hat der Schüler auch die Aufnahmeprüfung nicht bestanden, so beschränkt sich allein hierauf der gerichtliche Rechtsschutz mit dem Ziel, die Aufnahme in das Gymnasium zu erreichen; mit Einwendungen gegen die Grundschulempfehlung bzw die Gemeinsame Bildungsempfehlung ist der Schüler ausgeschlossen (Fortbildung der Senatsbeschlüsse vom 25.10.1985 - 9 S 2344/85) - Holfelder/Bosse, Schulrecht für Baden-Württemberg, Rechtsprechung, § 89 Abs. 2 Nr. 1 E 3 und vom 25.08.1988 - 9 S 2618/88 -).

    Rn. 2 Sowohl das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG als auch das durch Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG verbürgte Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte gewähren grundsätzlich die freie Wahl zwischen verschiedenen Bildungswegen, die der Staat in der Schule zur Verfügung stellt, und damit auch ein Recht auf Zulassung zu einer Schule der gewählten Schulform (BVerfGE 34, 165, 184 und Senatsbeschluß vom 25.10.1985 -- 9 S 2344/85 -- Holfelder/Bosse, Schulrecht für Baden-Württemberg, Rechtsprechung, § 89 Abs. 2 Nr. 1 E 3).

    Sollte dieser Einfluß vom Oberschulamt (Herrn W.) -- wie behauptet -- verneint worden sein, so mögen hierfür Andeutungen im Senatsbeschluß vom 25.10.1985 a.a.O. zur "Selbständigkeit" der in der Aufnahmeverordnung normierten Eignungsnachweise ursächlich gewesen sein.

    Es sei nur ergänzend darauf hingewiesen, daß der Antragsteller des Verfahrens 9 S 2344/85 auch die nicht bestandene Aufnahmeprüfung angefochten hatte.

    Rn. 9 Selbst wenn dem Schüler -- wovon die Beteiligten und das Verwaltungsgericht im Hinblick auf den Senatsbeschluß vom 25.10.1985 a.a.O. ausgegangen sind -- bei nicht bestandener Aufnahmeprüfung ein "Rückgriff" auf die nicht mit den Wünschen der Erziehungsberechtigten übereinstimmende Grundschulempfehlung bzw. Gemeinsame Bildungsempfehlung i.S. einer Anfechtung dieser Eignungsbeurteilungen grundsätzlich noch möglich wäre, hätte der Antragsteller auch auf diesem Weg einen Anordnungsanspruch auf Aufnahme in das Gymnasium nicht glaubhaft gemacht.

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 9 S 2707/89
    Rn. 2 Sowohl das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG als auch das durch Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG verbürgte Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte gewähren grundsätzlich die freie Wahl zwischen verschiedenen Bildungswegen, die der Staat in der Schule zur Verfügung stellt, und damit auch ein Recht auf Zulassung zu einer Schule der gewählten Schulform (BVerfGE 34, 165, 184 und Senatsbeschluß vom 25.10.1985 -- 9 S 2344/85 -- Holfelder/Bosse, Schulrecht für Baden-Württemberg, Rechtsprechung, § 89 Abs. 2 Nr. 1 E 3).

    Die Aufnahme des Kindes in einen bestimmten Bildungsweg kann jedoch, soweit erforderlich, an subjektive Zulassungsvoraussetzungen geknüpft werden (vgl. BVerfGE 34, 165, 184 f).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1988 - 9 S 2618/88

    Schulrecht: Grundschulempfehlung für weiterführende Schule, Zusage des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 9 S 2707/89
    Hat der Schüler auch die Aufnahmeprüfung nicht bestanden, so beschränkt sich allein hierauf der gerichtliche Rechtsschutz mit dem Ziel, die Aufnahme in das Gymnasium zu erreichen; mit Einwendungen gegen die Grundschulempfehlung bzw die Gemeinsame Bildungsempfehlung ist der Schüler ausgeschlossen (Fortbildung der Senatsbeschlüsse vom 25.10.1985 - 9 S 2344/85) - Holfelder/Bosse, Schulrecht für Baden-Württemberg, Rechtsprechung, § 89 Abs. 2 Nr. 1 E 3 und vom 25.08.1988 - 9 S 2618/88 -).

    Soweit sich jenem Senatsbeschluß Gegenteiliges zu der vorliegend entwickelten Rechtsauffassung entnehmen läßt, hält der Senat aus den dargelegten Gründen daran nicht mehr fest (s. auch schon den Senatsbeschluß vom 25.08.1988 -- 9 S 2618/88 --).

  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 9 S 2707/89
    Ein daraus resultierender Anspruch auf Neubewertung wäre aber bei den schriftlichen Arbeiten wegen des damit verbundenen persönlichen Vorwurfs nicht durch die Fachlehrerin als "Ausgangsprüfer" zu erfüllen, sondern nur durch Einschaltung eines anderen Korrektors (vgl. hierzu BVerwGE 70, 143, 155), und bei den mündlichen Leistungen zudem wegen deren fehlender Gegenständlichkeit als Grundlage einer reinen Neubewertung nur durch das Erbringen erneuter mündlicher Leistungen und deren Bewertung (vgl. Jakobs, Der vorläufige Rechtsschutz im Prüfungsrecht, VBlBW 1984, 129, 137).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2025 - 9 S 1124/25

    Ablehnungsgesuch nach Bekanntgabe des Tenors; Verpflichtung der Schulverwaltung …

    Es habe auch zu Unrecht auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 - abgestellt.

    Rn. 30 Sowohl das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG als auch das durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verbürgte Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte gewähren grundsätzlich die freie Wahl zwischen verschiedenen Bildungswegen, die der Staat in der Schule zur Verfügung stellt, und damit auch ein Recht auf Zulassung zu einer Schule der gewählten Schulform (BVerfG…, Urteil vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 -, juris Rn. 85; Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 2).

    Die Aufnahme des Kindes in einen bestimmten Bildungsweg kann jedoch, soweit erforderlich, an subjektive Zulassungsvoraussetzungen geknüpft werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21.12.1977 - 1 BvL 1/75 -, juris Rn. 70; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 09.02.1982 - 1 BvR 845/79 -, juris Rn. 65;… Senatsbeschlüsse vom 21.10.2010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 2, und vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 2 m. w. N.;… Ebert, Schulrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2017, § 88 SchG Rn. 3, zur wortgleichen Vorgängerfassung).

    Ein solches Vorgehen des Gesetzgebers ist im Grundsatz nicht zu beanstanden (vgl. insoweit bereits Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 2;… Rux, Schulrecht, 6. Aufl., Rn 722).

    Rn. 38 Die Delegation hinsichtlich der Ausgestaltung des Verfahrens auf den Verordnungsgeber ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 2, und vom 25.10.1985 - 9 S 2344/85 -).

    Rn. 42 Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, ob ausschließlich der letzten Stufe (AufnV 1983: Aufnahmeprüfung, heute: Potenzialtest) maßgebliche Bedeutung und infolgedessen der Grundschulempfehlung und der Kompetenzmessung (AufnV 1983: Gemeinsame Bildungsempfehlung) keine rechtlich selbständige Bedeutung mehr zukommt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 7).

    In Bezug auf die frühere zweite Stufe der Eignungsfeststellung, der Gemeinsamen Bildungsempfehlung von Grundschule und Bildungsberatung (§ 5 Abs. 2 AufnV 1983), hatte der Senat entschieden, es handle sich dabei lediglich um ein pädagogisches Entgegenkommen des Verordnungsgebers, mit dem den Schülerinnen und Schülern soweit und solange als möglich eine förmliche und dann allein maßgebliche Prüfung erspart werde (Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 7).

    An dieser Rechtsprechung zur Aufnahmeverordnung 1983 (Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 3; insoweit offen gelassen Senatsbeschluss vom 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, juris Rn.12) hält der Senat auch in Bezug auf die seit dem 04.02.2025 geltende Rechtslage fest.

    Die von Amts wegen zu erstellende Grundschulempfehlung stützt sich also auf die Leistungen und das Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler im laufenden Schuljahr der Klasse 4 und damit auf den gewöhnlichen Schulunterricht (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 4).

    Er tritt vielmehr gleichrangig neben das Erziehungsrecht der Eltern (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21.12.1977 - 1 BvL 1/75 -, juris Rn. 70; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 09.02.1982 - 1 BvR 845/79 -, juris Rn. 65;… Senatsbeschlüsse vom 21.10.2010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 2;… vom 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, juris Rn. 3, und vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 2 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2025 - 9 S 1573/25

    Vorläufige Teilnahme eines Kindes am Unterricht der Klassenstufe 5 eines …

    Rn. 39 Sowohl das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG als auch das durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verbürgte Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte gewähren grundsätzlich die freie Wahl zwischen verschiedenen Bildungswegen, die der Staat in der Schule zur Verfügung stellt, und damit auch ein Recht auf Zulassung zu einer Schule der gewählten Schulform (BVerfG…, Urteil vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 -, juris Rn. 85; Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 2).

    Die Aufnahme des Kindes in einen bestimmten Bildungsweg kann jedoch, soweit erforderlich, an subjektive Zulassungsvoraussetzungen geknüpft werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21.12.1977 - 1 BvL 1/75 -, juris Rn. 70; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 09.02.1982 - 1 BvR 845/79 -, juris Rn. 65;… Senatsbeschlüsse vom 21.10.2010 - 9 S 2256/10 -, juris Rn. 2, und vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 2 m. w. N.;… Ebert, Schulrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2017, § 88 SchG Rn. 3).

    An dieser Rechtsprechung zur Aufnahmeverordnung 1983 (Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 3; insoweit offen gelassen Senatsbeschluss vom 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, juris Rn.12) hält der Senat auch in Bezug auf die seit dem 04.02.2025 geltende Rechtslage fest.

    Rn. 59 Die Delegation hinsichtlich der Ausgestaltung des Verfahrens auf den Verordnungsgeber ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 2, und vom 25.10.1985 - 9 S 2344/85 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2026 - 9 S 1887/26

    Erfolgloser Eilantrag auf Aufnahme in ein Gymnasium aufgrund einer Folgenabwägung …

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass es nicht zu beanstanden ist, den Elternwillen für die Wahl des weiteren Bildungswegs nicht mehr als einzig maßgebend anzusehen, sondern diesem ein Verfahren gegenüberzustellen, um an den weiterführenden Schulen ein hinreichendes Leistungsniveau zu gewährleisten (vgl. auch Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 2;… Rux, Schulrecht, 6. Aufl., Rn 722).

    Rn. 15 Die Delegation der Ausgestaltung des Verfahrens auf den Verordnungsgeber ist - wie der Senat mit Beschluss vom 11.09.2025 (…- 9 S 1124/25 -, juris Rn. 38 ) bereits entschieden hat - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 2, und vom 25.10.1985 - 9 S 2344/85 -).

    Soweit sie sich gegen die Annahme des Antragsgegners wendet, im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens komme ausschließlich dem Potenzialtest als der letzten Stufe der Eignungsfeststellung maßgebliche Bedeutung zu, nicht aber der Grundschulempfehlung und der Kompetenzmessung (vgl. so Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 7 zur Verordnung des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und die Gymnasien der Normalform vom 06.10.1983), nimmt sie nicht in den Blick, dass das Verwaltungsgericht diese Auffassung nicht vertreten hat.

    Die von Amts wegen zu erstellende Grundschulempfehlung stützt sich also auf die Leistungen und das Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler im laufenden Schuljahr der Klasse 4 und damit auf den gewöhnlichen Schulunterricht (…vgl. Senatsbeschluss vom 11.09.2025 - 9 S 1124/25 -, juris Rn. 59 ; siehe auch Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 4).

  • VG Sigmaringen, 11.09.2002 - 6 K 1661/02

    Aufnahmeprüfung für das Gymnasium

    Insbesondere kann die Aufnahme des Kindes in die verschiedenen Bildungswege an Zulassungsvoraussetzungen geknüpft werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Urteil vom 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 und 95/71 -, BVerfGE 34, 165, 184 f.; Beschluss vom 17.02.1982 - 1 BvR 188/80 -, BVerfGE 60, 79, 94; Beschluss vom 18.06.1986 - 1 BvR 857/85 -, BVerfGE 72, 122, 139 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, VBlBW 1990, 312, der zudem das durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verbürgte Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte heranzieht; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 1, Schulrecht, RdNr. 600, 372 ff.;… Heckel/Avenarius, Schulrechtskunde, 7. Aufl., S. 473 ff.; Hochstetter/Muser, Schulgesetz für Baden-Württemberg, § 88 RdNr. 1).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 08.12.1989, a.a.O.) kommt dabei weder der Grundschulempfehlung nach § 2 Abs. 2 AVO noch der Gemeinsamen Bildungsempfehlung nach § 5 Abs. 2 AVO eine rechtliche Selbständigkeit im Sinne eines angreifbaren Verwaltungsakts zu.

    Dies gilt insbesondere auch unter Beachtung des Umstands, dass sich die teilnehmenden Grundschüler bei dieser Prüfung, die an einer fremden Schule und von fremden Lehrern, noch dazu in einer Ausnahmesituation und mit entscheidender Bedeutung für den weiteren schulischen Bildungsweg, um die die Schüler wissen, abgenommen wird, in einer für sie einmaligen, mit großen Belastungen verbundenen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.12.1989, a.a.O.), regelmäßig leistungsmindernden Stresssituation befinden, die auch bei der Auswahl der Prüfungsaufgaben und des Bewertungsmaßstabes zu berücksichtigen sein dürfte.

    Eine Ergänzung oder gar Wiederholung zu einem späteren Zeitpunkt scheidet aus; sie verfehlte Sinn und Zweck dieses auf die Phase des Übergangs von der Grundschule auf eine weiterführende Schule fixierten Eignungsfeststellungsverfahrens und liefe daher - etwa als Erfüllung eines entsprechenden Anspruchs nach rechtskräftigem Abschluss eines - wie hier - durch Widerspruch eingeleiteten Hauptsachverfahrens ins Leere (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.12.1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 9 S 2256/10

    Zum Wechsel eines aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg zuziehenden …

    Rn. 2 Das Verwaltungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, VBlBW 1990, 312) entschieden, dass das grundrechtlich (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) verbürgte Recht auf Zulassung zu einer Schule der gewählten Schulform an subjektive Zulassungsvoraussetzungen geknüpft und nach § 88 Abs. 2 SchG nur derjenige Schüler in die gewählte Schulform aufgenommen werden kann, der nach seiner Begabung und Leistung hierfür geeignet erscheint.

    Weder diese Regelung noch der gestufte Qualifikationsnachweis durch Grundschulempfehlung, Gemeinsame Bildungsempfehlung oder Aufnahmeprüfung nach § 1 Abs. 1 AVO verletzen das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 08.11.2002 - 9 S 2361/02 -, NVwZ-RR 2003, 214 m.w.Nachw.) oder die Ausbildungsfreiheit des Kindes gemäß Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, VBlBW 1990, 312, ebenso Senatsbeschlüsse vom 01.09.2004 - 9 S 2026/04 - und vom 25.03.2010 - 9 S 197/10 -).

    Nach Landesrecht steht entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin das Bestehen der Aufnahmeprüfung in § 1 Abs. 1 Nr. 2 AVO gleichberechtigt aber letztlich entscheidend neben den Schulwahlempfehlungen (Grundschulempfehlung, Gemeinsame Bildungsempfehlung) nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AVO (die als pädagogisches Entgegenkommen des Verordnungsgebers mit dem Ziel zu werten sind, dem Schüler so weit und so lange als möglich eine förmliche und dann allein maßgebliche Prüfung als Eignungsnachweis zu ersparen: Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 22.09.2025 - 4 K 3208/25

    Rechtsschutz gegen eine in der 4. Klasse durchgeführte Kompetenzmessung und gegen …

    Dies unterscheidet sich strukturell von der 1989 geltenden Aufnahmeverordnung (hierzu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, NVwZ-RR 1990, 246, 247), die das mehrstufige Verfahren in eine erste pädagogische Entscheidung (Empfehlung der Klassenkonferenz), eine zweite pädagogische Entscheidung (Gemeinsame Bildungsempfehlung) und erst auf dritter Stufe in eine Prüfungsentscheidung (zentrale Aufnahmeprüfung) untergliederte.

    Die Gemeinsame Bildungsempfehlung war als "modifizierte" Grundschulempfehlung ausgestaltet und im selben Abschnitt der Aufnahmeverordnung geregelt wie die Empfehlung der Klassenkonferenz (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, NVwZ-RR 1990, 246, 247).

    Rn. 38 Bei der Ausgestaltung des gestuften Verfahrens mit nunmehr zwei unterschiedlichen Prüfungsentscheidungen vermag das Gericht nicht festzustellen, dass das Rechtsschutzbedürfnis für ein Vorgehen gegen die erste Prüfungsentscheidung (Kompetenzmessung) fehlen soll, wenn - was für den Antragsteller ohnehin nicht zutrifft - die zweite Prüfungsentscheidung (Potenzialtest) nicht in Anspruch genommen wird (so aber für das Verhältnis zwischen pädagogischen Entscheidungen und der Prüfungsentscheidung: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, NVwZ-RR 1990, 246, 247).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2007 - 19 B 689/07

    Grundschulempfehlung und Prognoseunterricht selbstständig gerichtlich überprüfbar

    Für das dortige Landesrecht anders Sächs. OVG, Beschluss vom 9.11.1993 - 2 S 315/93 -, LKV 1994, 450 (452): "Bedeutung verloren"; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.12.1989 - 9 S 2707/89 -, Juris, Rdn. 7: "keine rechtlich selbständige Bedeutung mehr".
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2025 - 9 S 1788/25

    Aufnahme in die Eingangsklasse eines Gymnasiums in Baden-Württemberg; …

    Rn. 21 Ob ausschließlich der letzten Stufe des Aufnahmeverfahrens (AufnV 1983: Aufnahmeprüfung, heute: Potenzialtest) maßgebliche Bedeutung und infolgedessen, wie vom Antragsgegner geltend gemacht, der Grundschulempfehlung keine rechtlich selbständige Bedeutung zukommt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 7), bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.

    Die von Amts wegen zu erstellende Grundschulempfehlung stützt sich also auf die Leistungen und das Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler im laufenden Schuljahr der Klasse 4 und damit auf den gewöhnlichen Schulunterricht (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, juris Rn. 4).

  • OVG Sachsen, 09.11.1993 - 2 S 315/93

    Zugang zum Gymnasium; Verfassungsmäßigkeit; Aufnahmeverordnung; …

    (vgl. VGI-I Mannheim Beschluß vom 8.12.1989 Az.: 9 S 2707/89 in NVwZ-RR 1990, S. 246 ff.).

    Den für die angestrebte vorläufige faktische Teilnahme am Unterricht im Gymnasium erforderlichen Anspruch auf Aufnahme in diese weiterführende Schule kann die Antragstellerin daher überhaupt nur auf der Stufe des Eignungsnachweises der Aufnahmeprüfung glaubhaft machen (vgl. VGH Baden Württemberg Beschluß vom 8.12.1989, Az.: 9 S 2707/89 in NVwZ-RR 1990 S. 246 ff.).

  • VG Stuttgart, 28.12.2010 - 12 K 2818/10

    Grundschulempfehlung und Gemeinsame Bildungsempfehlung; rechtliche Bedeutung nach …

    Denn ihnen kommt gegenüber einer abgelegten Aufnahmeprüfung keine rechtlich selbständige Bedeutung mehr zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.12.1989, NVwZ-RR 1990, 246; Sächs. OVG, Beschluss vom 09.11.1993 - 2 S 315/93 -, juris).

    Rn. 22 Der VGH Baden-Württemberg hat im Beschluss vom 08.12.1989 (a.a.O.) ausgeführt: "Wegen des Erfordernisses eines nahtlosen Anschlusses der weiteren schulischen Ausbildung an die Grundschule als der gemeinsamen Stufe des Schulwesens (§ 5 S. 1 SchG) muss das Verfahren der Eignungsfeststellung nach der Aufnahmeverordnung insgesamt bis zum Ende der Grundschulzeit abgeschlossen sein.

  • VG Karlsruhe, 04.04.2025 - 3 K 1604/25

    Eilverfahren gegen eine noch nicht in Kraft getretene Schulaufnahmeverordnung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95

    Aufnahme eines Schülers in eine Schule - Abweisung wegen Sicherheitsbedenken; …

  • VG Karlsruhe, 08.08.2025 - 7 K 5575/25

    Keine vorläufige Aufnahme ins Gymnasium - trotz "Grundschulempfehlung"

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2026 - 9 S 1782/25

    Aufnahme in die Eingangsklasse eines Gymnasiums in Baden-Württemberg; …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2025 - 9 S 1947/25

    Eignungsfeststellung; Gymnasium; Potenzialtest; Kompetenzmessung; Unechte …

  • VG Stuttgart, 06.10.2009 - 12 K 3589/09

    Aufnahmeprüfung für das Gymnasium; Grundschulempfehlung; gerichtliche …

  • VG Arnsberg, 09.08.2007 - 10 L 553/07

    Antrag auf Zulassung des Besuchs der gewünschten Schulform Gymnasium; Recht eines …

  • VG Saarlouis, 17.03.2008 - 1 L 169/08

    Im Saarland ist die Aufnahme in das Gymnasium von der Eignung abhängig gemacht. …

  • VG Gera, 05.08.1996 - 2 E 755/96

    Auswahl des Bildungsweges der Kinder durch die Eltern; Leistungsvoraussetzungen …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1990 - 6 S 3275/89

    Jugendhilfe für Volljährige; Ermessen, Beurteilungsspielraum und …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht