Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 16.04.1982 - 9 S 386/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 08.02.1982 - 10 K 345/81
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.1982 - 9 S 386/82
Wird zitiert von ... (3)
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 3075/06
Keine Hochschulgebührenbefreiung für Studierende, die in Hochschulgremien und …
Nach dieser Regelung, die der Landesgesetzgeber in § 96 Abs. 1 S. 7 des Universitätsgesetzes in der Fassung vom 01.02.2000 (GBl. S. 208) sowie in § 9 Abs. 7 S. 2 des am 06.01.2005 in Kraft getretenen Landeshochschulgesetzes übernommen hat, dürfen die (Hochschul-) Mitglieder wegen ihrer Tätigkeit in der Selbstverwaltung nicht benachteiligt werden (zur Beschränkung des Anwendungsbereichs auf die gesetzlich vorgesehenen Formen der Selbstverwaltung in der Universität vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.04.1982 - 9 S 386/82 -, Juris). - VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95
Aufnahme eines Schülers in eine Schule - Abweisung wegen Sicherheitsbedenken; …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann ein Anspruch auf Erlaß einer bestimmten Ermessensentscheidung in Anbetracht des prinzipiellen Verbots der sog. Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 VwGO einerseits und der grundrechtlich verbürgten Gewährung effektiven Rechtsschutzes gem. Art. 19 Abs. 4 GG andererseits nur dann als für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung hinreichend glaubhaft angesehen werden, wenn die Ablehnung der Ermessensentscheidung als ermessensfehlerhaft erscheint und wenn ermessensfehlerfrei vermutlich nur dem abgelehnten Antrag entsprochen werden könnte oder zumindest die Neubescheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne des Antragstellers erfolgen würde (Senatsbeschlüsse vom 16.4.1982 - 9 S 386/82 - und vom 11.5.1982 - NC 9 S 210/81 -, NVwZ 1983, 107 = KMK-HSchR 1982, 617;… vgl. ferner die Nachweise bei Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., Fn. 90 ff. zu RdNr. 262). - VG Minden, 11.11.2004 - 9 K 1859/04
Studiengebühren überwiegend rechtmäßig erhoben Verwaltungsgericht Minden …
Rn. 52 - vgl. zur Frage der Ausbildungsförderung: BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1986 - BVerwG 5 B 21.85, Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 23; zur Verlängerung von Prüfungsfristen: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16. April 1982 - 9 S 386/82, KMK-HSchR 1983, 859 (861) -.
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