Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 05.05.1997 - 9 S 458/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rechtsmittelbelehrung: Hinweis auf Vertretungszwang vorm OVG/VGH nicht zwingend; Wiedereinsetzung: mangelnde Rechtskenntnis (hier: Änderung der Prozeßvertretungsvorschriften) entschuldigt Fristversäumnis grundsätzlich nicht
- BRAK-Mitteilungen
Hinweis auf Vertretungszwang in Rechtsmittelbelehrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 11.11.1996 - 4 K 4849/94
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.1997 - 9 S 458/97
- BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97
Papierfundstellen
- NJW 1997, 2698
- NVwZ 1997, 1223 (Ls.)
- NVwZ 1997, 1223 BRAK-Mitt 1997, 268 (Ls.)
- VBlBW 1997, 223 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74
Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1997 - 9 S 458/97
Auf den Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht braucht in der dem Urteil des Verwaltungsgerichts beigefügten Rechtsmittelbelehrung nicht zwingend hingewiesen zu werden (im Anschluß an BVerwGE 52, 226, 232).Auf den Vertretungszwang brauchte der Kläger in der dem Urteil des Verwaltungsgerichts beigefügten Rechtsmittelbelehrung entgegen seiner Auffassung nicht hingewiesen zu werden, weil § 58 Abs. 1 VwGO dies nicht vorsieht (vgl. BVerwGE 52, 226, 232 zum Anwaltszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht).
- BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74
Anforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung - Anforderungen an die Form eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1997 - 9 S 458/97
Eine Fristversäumnis ist im Sinne von § 60 Abs. 1 S. 1 VwGO verschuldet, wenn der Betroffene nicht diejenige Sorgfalt hat walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zumutbar ist (vgl. BVerwGE 50, 248, 254). - BSG, 09.02.1993 - 12 RK 28/92
Rentner - Versicherungspflicht - Befreiung - Fristversäumnis
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1997 - 9 S 458/97
Mit diesem Grundsatz ist es in der Regel unvereinbar, wegen der Unkenntnis von einer gesetzlichen Frist Nachsicht zu gewähren, denn dadurch wäre die Wirkung der Frist nicht mehr von der Bekanntgabe des Gesetzes und dem Fristablauf abhängig, sondern auch wesentlich davon beeinflußt, ob und wann der jeweilige Normadressat von der gesetzlichen Regelung Kenntnis erlangt hat (vgl. BSGE 72, 80, 83 zur Wiedereinsetzung bei Versäumung einer Antragsfrist auf Befreiung von der Versicherungspflicht).
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 5 S 2639/15
Widerruf eines Bescheids über die Auszahlung einer Beihilfe für die Umstellung …
Ein Verschulden ist gegeben, wenn ein Beteiligter im Hinblick auf die Fristwahrung diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27.2.1976 - IV C 74.74 - BVerwGE 50, 248, juris Rn. 24; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.5.1997 - 9 S 458/97 - juris Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 16.03.2000 - 7 K 4262/98
Anwaltszwang; Postulationsfähigkeit; Rechtsbehelfsbelehrung; Vertretungszwang; …
Richtig ist es deshalb, solche Hinweise im Bereich des nicht verbindlichen "nobile officium", also in dem der Freiwilligkeit, anzusiedeln und an ihr Fehlen nicht die Folgen des § 58 Abs. 2 VwGO, sondern allenfalls die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu knüpfen (…Meissner in Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, Rdnr. 32 zu § 58;… für die vorliegende Fallkonstellation ausdrücklich Bay.VGH, Urt. v. 6.3.1998 - 22 A 97.40040 -, NVwZ-RR 98, S. 594; im weiteren Sinne ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.5.1997 - 9 S 458/97 -, NVwZ 97, S. 2698;… Sächs. OVG, Beschl. v. 4.4.1997 - 1 S 120/97 -, NVwZ 97, S. 1003). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2002 - 16 B 1212/02
Zugehörigkeit eines Verfahrens zum Sachgebiet der Jugendhilfe
Rn. 6 BVerwG, Urteil vom 15. April 1977 - 4 C 3.74 -, BVerwGE 52, 226 (232); OVG Sachsen, Beschluss vom 30. März 1999 - 1 S 185/99 -, NVwZ 1999, 784; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Mai 1997 - 9 S 458/97 -, NJW 1997, 2698. - OVG Sachsen, 30.03.1999 - 1 S 185/99
Bestehen eines Vertretungszwanges in einem Zulassungsverfahren für eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Thüringen, 02.05.2002 - 2 EO 76/02
Anforderungen an die Darlegung in der Beschwerdebegründung; Gesetzesunkenntnis …
Mit diesem Grundsatz ist es in der Regel unvereinbar, wegen der Unkenntnis von einem gesetzlichen Formerfordernis Nachsicht zu gewähren, denn dadurch wäre die Wirkung der Bestimmung nicht mehr von der Bekanntgabe des Gesetzes und dem Fristablauf abhängig, sondern auch wesentlich davon beeinflusst, ob und wann der jeweilige Normadressat von der gesetzlichen Regelung Kenntnis erlangt hat (vgl. VGH BW, Urteil vom 5. Mai 1997 - 9 S 458/97 -, NJW 1997, 2698 m. w. N.).
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