Rechtsprechung
| LG Itzehoe, 24.09.2010 - 9 S 64/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pinneberg, 24.04.2009 - 82 C 1/09
- LG Itzehoe, 24.09.2010 - 9 S 64/09
- BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 268/10
- BGH, 13.12.2011 - VIII ZR 268/10
Wird zitiert von ... (2)
- LG Itzehoe, 26.11.2010 - 9 S 35/10
Nachzahlungsanspruch eines Klägers aus formell ordnungsgemäßen …
- LG Itzehoe, 17.12.2010 - 9 S 37/10
Fehler bei der Angabe des Abrechnungsobjektes und „Umgruppierung" von …
Rn. 53 Die Kammer hält aber an ihrer bereits in den Entscheidungen vom 24.09.2010 in den Sachen 9 S 64/09, 9 S 65/09 und 9 S 73/09 dargelegten Rechtsauffassung fest, wonach eine Zusammenfassung von Kaltwasser- und Abwasserkosten mit den Wärmekosten entsprechend § 556a Abs. 2 BGB zulässig ist, wenn Kaltwasserzähler eingebaut wurden und die Zusammenfassung dazu dient, einen einheitlichen Abrechnungskreis der verbrauchsabhängigen Kosten zu schaffen, der zur Kostenersparnis führt, weil die Ablesung der Verbräuche einheitlich erfolgen kann.
dejure.org
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