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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - 9 S 7.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25885
OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - 9 S 7.20 (https://dejure.org/2020,25885)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.09.2020 - 9 S 7.20 (https://dejure.org/2020,25885)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. September 2020 - 9 S 7.20 (https://dejure.org/2020,25885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2020 - 9 S 19.19

    Begründungserfordernis; hypothetische Festsetzungsverjährung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - 9 S 7.20
    Dies ergibt sich ohne weiteres daraus, dass der Verband nach den von der Antragstellerin nicht beanstandeten Feststellungen des Verwaltungsgerichts in seinem Verbandsgebiet, einschließlich des Ortsteils F, lediglich eine zentrale Schmutzwasseranlage betreibt, in die der bauliche Bestand integriert worden ist (EA, S. 12; vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2020 - OVG 9 S 19.19 -, juris Rn. 9).

    Dieser Belastungsausgleich muss jedoch gerade nicht "centgenau", sondern nur im Rahmen eines praktikablen Verfahrens erfolgen, bietet also geringeren Schutz als der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2020 - OVG 9 S 19.19 -, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 9 N 48.15

    Satzungsgestaltung mit unterschiedlicher Behandlung von Alt- und Neuanschließern; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - 9 S 7.20
    Dieses Ziel wird aber nicht durch Erlass eines Beitragsbescheides und eine Zahlung hierauf verwirklicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2018 - OVG 9 N 48.15 -, juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - 9 S 6.18

    Schmutzwasseranschlussbeitrag; Zweckverband Beitragsgrundstück im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - 9 S 7.20
    Rn. 8 Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgeführt, dass der Anschlussbeitrag nicht nur grundstücks- und maßnahmebezogen, sondern auch anlagenbezogen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - OVG 9 S 6.18 -, juris Rn. 7, …und vom 26. April 2018 - OVG 9 N 1.17 -, juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 9 S 11.08

    Straßenausbaubeitragsrecht: Abschnittbildung, Verbesserungsvorteil und Vermeidung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - 9 S 7.20
    Eine unbillige Härte in diesem Sinne liegt jedenfalls nur vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gut zu machen sind oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. November 2011 - OVG 9 S 27.10 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 6. November 2009 - OVG 9 S 25.09 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 7. Mai 2008 - OVG 9 S 11.08 -, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 9 N 1.17

    Auswirkungen des Stabilisierungsgesetzes (juris: WasZwVerbG BB); Wegfall des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - 9 S 7.20
    Rn. 8 Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgeführt, dass der Anschlussbeitrag nicht nur grundstücks- und maßnahmebezogen, sondern auch anlagenbezogen ist (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - OVG 9 S 6.18 -, juris Rn. 7, und vom 26. April 2018 - OVG 9 N 1.17 -, juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 9 S 25.09

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; ernstliche Zweifel; Prüfungsmaßstab …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - 9 S 7.20
    Eine unbillige Härte in diesem Sinne liegt jedenfalls nur vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gut zu machen sind oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. November 2011 - OVG 9 S 27.10 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 6. November 2009 - OVG 9 S 25.09 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 7. Mai 2008 - OVG 9 S 11.08 -, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2010 - 9 S 27.10

    Gesamtschuldnerschaft von Miteigentümern bei der Heranziehung zu …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - 9 S 7.20
    Eine unbillige Härte in diesem Sinne liegt jedenfalls nur vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gut zu machen sind oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2011 - OVG 9 S 27.10 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 6. November 2009 - OVG 9 S 25.09 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 7. Mai 2008 - OVG 9 S 11.08 -, juris Rn. 8).
  • VG Cottbus, 13.11.2020 - 6 K 1002/16
    Rn. 26 Zwar ist der Anschlussbeitrag nicht nur maßnahme- und grundstücksbezogen, sondern auch anlagenbezogen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2020 - 9 S 7.20 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 9 S 6.18 -, juris Rn. 7…, Beschluss vom 26. April 2018 - 9 N 1.17 -, juris Rn. 14).
  • VG Cottbus, 23.09.2020 - 6 L 635/19
    Rn. 19 Zwar ist der Anschlussbeitrag nicht nur maßnahme- und grundstücksbezogen, sondern auch anlagenbezogen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2020 - 9 S 7.20 -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 9 S 6.18 -, juris Rn. 7…, Beschluss vom 26. April 2018 - 9 N 1.17 -, juris Rn. 14).
  • VG Cottbus, 11.03.2022 - 4 K 146/18
    Die Anlagenbezogenheit des Beitrags ist für das brandenburgische Kommunalabgabenrecht durch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg geklärt (…vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - OVG 9 S 6.18 -, juris Rn. 7, …und vom 26. April 2018 - OVG 9 N 1.17 -, juris Rn. 14; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. September 2020 - OVG 9 S 7/20 -, Rn. 8, juris).
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