Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 26.06.1987 - 9 S 786/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 11.03.1987 - 4 K 1984/86
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.1987 - 9 S 786/87
Papierfundstellen
- NVwZ 1987, 711
- DVBl 1987, 953
- DÖV 1988, 230
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09
Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein …
Ermessensfehlerhaft ist nach allgemeinen Grundsätzen eine Ausschlussentscheidung nach § 70 Abs. 3 GewO insbesondere, wenn die Behörde das ihr zukommende Ermessen tatsächlich nicht betätigt, sondern entsprechende Erwägungen von vornherein unterlässt, weil sie sich irrtümlich an eine andere Entscheidung gebunden fühlt oder keine eigene Ermessenserwägungen anstellt (…vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 40 Rn. 59 f.; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 26.06.1987 - 9 S 786/87 -, NVwZ 1987, 711) oder wenn die Behörde sachfremde Erwägungen bei der Ermessensausübung berücksichtigt (…vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 40 Rn. 63). - VG Sigmaringen, 04.02.2011 - 6 K 2734/10
Zulassung zum Studium der Medizin; Auswahlverfahren der Hochschulen
Der im Hauptsacheverfahren angefochtene Ablehnungsbescheid und der geltend gemachte Zulassungsanspruch haben sich durch die anderweitige Vergabe der hier insoweit allein streitigen innerkapazitären Studienplätze erledigt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.1987 - 9 S 786/87 -, NVwZ 1987, 711; anders wohl VG Bremen, Beschluss vom 02.12.2005 - 6 V 1844/05 -).Insoweit unterscheiden sich die Folgen eines insgesamt rechtswidrigen Auswahlverfahrens wiederum von der Sachlage bei einer individuell fehlerhaften Auswahlentscheidung in einem konkreten Einzelfall - etwa bei einem fehlerhaft durchgeführten Auswahlgespräch -, wo die Rechtsprechung dem Betroffenen eine Teilnahme am nächsten stattfindenden Auswahlgespräch ermöglicht (vgl. nur etwa VG Mainz, Beschluss vom 03.05.2005 - 7 L 115/05.MZ - zur Aufhebung der damals nach § 31 ZVS-VergabeVO a.F. vorhandenen Sperrwirkung für ein weiteres Auswahlgespräch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.1987 - 9 S 786/87 -).
- VG Sigmaringen, 04.02.2011 - 6 K 2737/10
Zulassung zum Studium der Medizin; Auswahlverfahren der Hochschulen
Der im Hauptsacheverfahren angefochtene Ablehnungsbescheid und der geltend gemachte Zulassungsanspruch haben sich durch die anderweitige Vergabe der hier insoweit allein streitigen innerkapazitären Studienplätze erledigt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.1987 - 9 S 786/87 -, NVwZ 1987, 711; anders wohl VG Bremen, Beschluss vom 02.12.2005 - 6 V 1844/05 -).Insoweit unterscheiden sich die Folgen eines insgesamt rechtswidrigen Auswahlverfahrens wiederum von der Sachlage bei einer individuell fehlerhaften Auswahlentscheidung in einem konkreten Einzelfall - etwa bei einem fehlerhaft durchgeführten Auswahlgespräch -, wo die Rechtsprechung dem Betroffenen eine Teilnahme am nächsten stattfindenden Auswahlgespräch ermöglicht (vgl. nur etwa VG Mainz, Beschluss vom 03.05.2005 - 7 L 115/05.MZ - zur Aufhebung der damals nach § 31 ZVS-VergabeVO a.F. vorhandenen Sperrwirkung für ein weiteres Auswahlgespräch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.1987 - 9 S 786/87 -).
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.1991 - NC 9 S 81/90
Zulassungsbegrenzung; standardisierter Curricularnormwert; Deputatsermäßigung; …
Daher kann offen bleiben, welche Ansprüche dem Kläger in einem solchen Fall bei rechtswirksamer anderweitiger Vergabe der Studienplätze zustehen (vgl. hierzu den Senatsbeschluß vom 26.6.1987 -- 9 S 786/87 --, KMK-HSchR 1987, 1065 = NVwZ 1987, 711 = DVBl. 1987, 953). - VGH Hessen, 13.08.1987 - 6 TG 1700/87
Zulassung zu erneutem Auswahlgespräch
Zuständig dafür ist die ZVS, denn nur sie ist befugt, den Kreis der Teilnehmer am Auswahlgespräch eines Bewerbungssemesters festzulegen (Beschluß des Senats vom 3. Juni 1987 - 6 TG 805/87 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26. Juni 1987 - 9 S 786/87 - <NVwZ 87, 711> und vom 21. Juli 1987 - 9 S 1073/87 - OVG Berlin, Beschluß vom 31. Juli 1987 - OVG 7 S 250.87 -). - VG Sigmaringen, 29.09.2009 - NC 6 K 1975/09
Zulassungsbegrenzung für Masterstudiengang
Rn. 14 1. Dabei bedarf allerdings keiner Entscheidung, ob das Auswahlverfahren bei der Antragsgegnerin rechtmäßig durchgeführt worden ist und ob eine womöglich rechtswidrige Ablehnung des Antragstellers trotz vollständiger Belegung einen (innerkapazitären) Zulassungsanspruch begründen kann (zu den damit verbundenen Problemen vgl. etwa ausführlich VG Sigmaringen, Beschluss vom 20.02.2006 - NC 6 K 440/05 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.1987 - 9 S 786/87 -, NVwZ 1987, 711; Bayer. VGH, Beschluss vom 30.05.2008 - 7 CE 08.10092 -). - VG Minden, 11.08.2006 - 10 L 217/06 Rn. 51 Vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 16. November 1982 - OVG Bf. VI 154/81 -, S. 20 des Urteilsabdrucks ("Ermessensausübung durch die zuständige Behörde"); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juni 1987 - 9 S 786/87 -, NVwZ 1987, 711 (zur Wahrnehmung eines Beurteilungsspielraums); Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Auflage 2005, § 40 Rn. 59 ("eigene .... Ermessensentscheidung").
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