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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 9 S 804/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3701
VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 9 S 804/93 (https://dejure.org/1993,3701)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.1993 - 9 S 804/93 (https://dejure.org/1993,3701)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 1993 - 9 S 804/93 (https://dejure.org/1993,3701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausübung des Hausrechts des Studentenwerkes in der Mensa - Untersagung von Büchertischen als milderes Mittel gegenüber einem Hausverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 154 (Ls.)
  • NJW 1994, 2636 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 803
  • VBlBW 1993, 424 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 114
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1993 - 10 S 101/93

    Ausschluß eines Abbruchunternehmens durch den Landkreis von der Benutzung seiner …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 9 S 804/93
    Für einen Rückgriff auf die unter der Geltung des Grundgesetzes problematisch gewordene Rechtsfigur einer "Anstaltsgewalt" dürfte jedenfalls bei dieser gesetzlichen Ausgangslage kein Raum sein (…zur Kritik an der Fortführung der Rechtsfigur unter dem Blickwinkel des Gesetzesvorbehalts vgl. Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl. 1990, § 23 RdNr. 54; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.2.1993 - 10 S 101/93 -, VBlBW 1993, 227 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1991 - 9 S 812/91

    Klage auf Erfüllung eines privatrechtlichen Schulvertrages - Rechtsweg zu den …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 9 S 804/93
    Die vom Verwaltungsgericht bejahte Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges hat der Senat gem. § 17a Abs. 5 GVG, der auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gilt (vgl. Senatsbeschluß vom 26.3.1991 - 9 S 812/91 -, h.M.), nicht zu prüfen; der Auffassung des Verwaltungsgerichts hierzu dürfte im übrigen zuzustimmen sein.
  • LSG Sachsen, 13.08.2015 - L 3 AS 708/15

    Anhörung; Begründung; Dauer eines Hausverbotes; Ermessen; Erteilung eines …

    Zum anderen muss dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen werden (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 29. November 1989 - 6 TH 2982/89 - NJW 1990, 1250 = juris Rdnr. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 1993 - 9 S 804/93 - juris Rdnr. 15; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 ME 167/10 - NJW 2010, 2905 = juris Rdnr. 15; Sächs. LSG…, Beschluss vom 12. November 2010 - L 7 AS 593/10 B ER - NZS 2011, 353 f. = juris Rdnr. 19; Beaucamp, JA 2003, 231 [234, m. w. N.]; Müller, VR 2010, 152 [154, m. w. N.]).
  • SG Dortmund, 09.11.2017 - S 30 AS 5263/17

    Hausverbot im Jobcenter ausgesetzt

    Zum anderen muss dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen werden (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 29. November 1989 6 TH 2982/89 NJW 1990, 1250 = juris Rdnr. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 1993 9 S 804/93 juris Rdnr. 15; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 14. Juli 2010 2 ME 167/10 NJW 2010, 2905 = juris Rdnr. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 9 S 944/93

    Untersagung eines Büchertisches in der Mensa - Erhebung einer Unterlassungsklage …

    Es trifft zwar zu, daß der Kläger aufgrund seiner hausrechtlichen Befugnisse aus § 12 Abs. 3 Studentenwerksgesetz Störungen des als unselbständige öffentliche Anstalt geführten Mensabetriebs grundsätzlich ohne Inanspruchnahme der Gerichte durch entsprechende - nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollstreckbare - Untersagungsverfügungen unterbinden kann, soweit ihm das Hausrecht zusteht (vgl. Senatsbeschluß vom 20.9.1993 - 9 S 804/93 -, VBlBW 1994, 114 = NVwZ 1994, 803).

    Hierauf kann er hinsichtlich der Mensa III jedoch schon deshalb nicht verwiesen werden, weil nach seinem eigenen Vortrag im Verfahren 9 S 804/93 nicht er, sondern die Pädagogische Hochschule Freiburg Inhaber des Hausrechts ist und ein Rückgriff auf eine sog. Anstaltsgewalt als hoheitliche Eingriffsgrundlage ausscheidet (Senatsbeschluß vom 20.9.1993, a.a.O.).

    Ebenso wie das Hausrecht die Untersagung bestimmter Benutzungsweisen der Mensen durch Verwaltungsakt deckt (vgl. Senatsbeschluß vom 20.9.1993, a.a.O.), enthält es den materiell-rechtlichen Anspruch des Hausrechtsinhabers gegen den Störer, ein entsprechendes Verhalten zu unterlassen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2025 - 6 LB 9/24

    Anschluss- und Benutzungszwang; Wiederherstellung einer …

    Rn. 108 Unabhängig von der verbreiteten Kritik an einer uneingeschränkten Anwendung des Instituts der Anstaltsgewalt (…ablehnend: Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017, § 23 Rn. 61; kritisch: VGH Mannheim, Beschl. v. 28.08.2006 - 10 S 2731/03 -, juris Rn. 25-28, Beschl. v. 20.09.1993 - 9 S 804/93 -, juris Rn. 6;… OVG Bautzen, Urt. v. 07.06.2005 - 4 B 128/04 -, juris Rn. 40;… Brüning, Deutsches Kommunalrecht, 5. Aufl. 2024, § 14 Rn. 8 mit Bedenken in Bezug auf den Vorbehalt des Gesetzes und den Bestimmtheitsgrundsatz) folgt der Senat dem jedenfalls für den Fall des Erlasses eines belastenden Verwaltungsaktes ohne weitere - ggf. auch satzungsrechtliche - Ermächtigungsgrundlage aufgrund landesgesetzlicher Regelungen nicht.
  • VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 2283/01

    Friedhof; Gestaltungsvorschrift; Gewährung von Auswahlmöglichkeiten

    Es ist bereits fraglich, ob dieses Rechtsinstitut unter der Geltung des Art. 20 Abs. 3 GG (Vorbehalt des Gesetzes) noch zulässig ist (dies mit gewichtigen Gründen verneinend: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.02.1993 - 10 S 101/93 - VBlBW 1993, 227 m.w.N;… Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 1994, § 23 RdNr. 54.; offengelassen durch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.09.1993 - 9 S 804/93 - NJW 1994, 2636 (LS);… hingegen eine dem öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnis immanente Verwaltungsaktbefugnis bejahend: OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 26.03.1996, DVBl 1996, 1444).
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