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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 9 S 83.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,34399
OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 9 S 83.10 (https://dejure.org/2011,34399)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2011 - 9 S 83.10 (https://dejure.org/2011,34399)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2011 - 9 S 83.10 (https://dejure.org/2011,34399)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Potsdam, 21.01.2020 - 8 L 238/19
    Eine längere Untätigkeit des Antragsgegners kann allenfalls dann das besondere öffentliche Vollzugsinteresse beseitigen, wenn eine ordnungsgemäße Entsorgung des Schmutzwassers - etwa über eine abflusslose Sammelgrube - sichergestellt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. Februar 2011 - OVG 9 S 63.10 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 10. März 2011 - OVG 9 S 83.10 -, juris Rn. 3 ff.).
  • VG Cottbus, 03.12.2018 - 6 K 1073/15

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Ein daneben bestehender Anschluss- und Benutzungszwang zur dezentralen Abwasserentsorgung ist aus normsystematischen Gründen sowie zur Verhinderung einer satzungsrechtlich nicht vorgesehene Doppelverpflichtung des Klägers ausgeschlossen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2008 - OVG 9 S 16.08, S. 3 des Entscheidungsabdrucks; ebenfalls von einem grundsätzlich bestehendem Ausschlussverhältnis zwischen dem Anschluss- und Benutzungszwang zur dezentralen Abwasserentsorgung einerseits und zentralen Abwasserentsorgung andererseits ausgehend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März, 2011 - OVG 9 S 83.10 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. Juni 2011 - OVG 9 S 10.11 -, Rn. 11, juris).
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