Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 9 S 851/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Prüfungsrecht: zweite juristische Staatsprüfung; vorläufiger Rechtsschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 15.02.1989 - 2 K 228/88
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 9 S 851/89
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1989, 478
- DVBl 1989, 1276 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 2.88
Prüfungsausschuss - Beurteilungsvorrecht - Juristische Staatsprüfung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 9 S 851/89
Andererseits muß dies unter dem frischen Eindruck der mündlichen Leistungen des Kandidaten geschehen (vgl. § 42 Abs. 1 JAPrO 1981, entspricht § 43 Abs. 1 JAPrO 1984); die Festsetzung der Endnote läßt sich daher nicht aufschieben (vgl. hierzu auch das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7.10.1988 -- 7 C 2.88 -- S. 18 des amtlichen Umdrucks, das bezweifelt, ob nach 15 Monaten eine Neubescheidung über das Ergebnis einer mündlichen Prüfung noch möglich ist, weil hierbei der Gesamteindruck von den Leistungen des Kandidaten allein aufgrund der Prüfungsakten wiederzubeleben wäre, was nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts "kaum möglich sein" dürfte). - VGH Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 9 S 1039/89
Prüfung; Tatsachenirrtum des Prüfers - Neubewertung durch den bisherigen Prüfer - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 9 S 851/89
Die Berufung des Antragsgegners hiergegen ist inzwischen beim Senat unter dem Aktenzeichen 9 S 1039/89 anhängig. - VGH Baden-Württemberg, 19.05.1980 - 9 S 12/80
Prüfungsrecht: Erreichen einer Durchschnittspunktezahl - keine Rundung von Noten; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 9 S 851/89
Ob der durch das Urteil in der Hauptsache zugesprochene Bescheidungsanspruch den gem. §§ 123 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 VwGO, 920 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machenden Anordnungsanspruch des Antragstellers zu begründen vermöchte (vgl. auch insoweit den zitierten Senatsbeschluß im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 19.5.1980 -- 9 S 12/80 --, VBlBW 80, 66 = ESVGH 30, 199), kann offenbleiben. - VGH Baden-Württemberg, 05.03.1981 - 9 S 151/81
Juristische Staatsprüfung; einstweilige Anordnung; Gewährung effektiven …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 9 S 851/89
Wie der Senat bereits mit Beschluß vom 5.3.1981 -- 9 S 151/81 -- (VBlBW 81, 395) entschieden hat, ist in einem solchen Fall eine Teilnahme an der mündlichen Prüfung nicht statthaft, weil ohne Neubewertung vom Prüfungsausschuß am Ende der mündlichen Prüfung keine fehlerfreie Entscheidung über die Gesamtnote der Prüfung möglich ist (vgl. §§ 42 Abs. 2 und 3, 16 Abs. 3 JAPrO 81, die gem. § 49 Abs. 4 JAPrO 84 auf den Antragsteller noch anwendbar ist, weil er vor dem 1.2.1985 den Vorbereitungsdienst angetreten hat).
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2020 - 9 S 1667/20
Neubewertung von Aufsichtsarbeiten der Ersten juristischen Staatsprüfung
Rn. 38 Nach der Rechtsprechung des Senats dürfte die vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung der Staatsprüfung unabhängig davon auch aus Rechtsgründen ausscheiden (…vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 19.04.2017, a.a.O., vom 06.11.2017, a.a.O., vom 05.03.1990 - 9 S 433/90 -, NVwZ-RR 1990, 419, und vom 25.04.1989 - 9 S 851/89 -, NVwZ-RR 1989, 478).Die Festsetzung der Endnote lässt sich daher nicht aufschieben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19.04.2017, a.a.O., vom 06.11.2017, a.a.O., vom 25.04.1989 - 9 S 851/89 -, NVwZ-RR 1989, 478, und vom 05.03.1990 - 9 S 433/90 -, NVwZ-RR 1990, 419; siehe auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.10.1988 - 7 C 2.88 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 258).
- OVG Niedersachsen, 13.06.2025 - 2 ME 26/25
Mündliche Prüfung; Zulassung; vorläufige; Zurückverweisung; Vorläufige Zulassung …
Somit ist auch die hier begehrte vorläufige "Zulassung" zur mündlichen Prüfung in der zweiten juristischen Staatsprüfung grundsätzlich statthaft und damit zulässig (vgl. Senatsbeschl. v. 19.4.2017 - 2 ME 101/17 -, V.n.b.;… wohl auch OVG NRW, Beschl. v. 26.11.2019 - 14 B 1474/19 -, juris Rn. 3;… ThürOVG, Beschl. v. 15.6.2005 - 1 EO 678/05 -, juris Rn. 39;… HessVGH, Beschl. v. 5.7.2004 - 8 TG 732/04 -, juris Rn. 15;… VG Meiningen, Beschl. v. 09.05.2005 - 1 E 971/04.Me -, juris Rn. 17ff.;… VG Hannover, Beschl. v. 29.4.2003 - 6 B 1256/03 -, juris Rn. 13;… VG Schwerin, Beschl. v. 17.11.2000 - 7 B 859/00 -, juris Rn. 19;… a.A. wohl noch VGH BW, Beschl. v. 19.4.2017 - 9 S 673/17 -, juris Rn. 11, der sich nur in einem ergänzenden Hinweis hierzu äußert; VGH BW, Beschl. v. 25.4.1989 - 9 S 851/89 -, juris Rn. 2; vgl. zur ersten juristischen Staatsprüfung: VG Göttingen, Beschl. v. 22.2.2010 - 4 B 284/09 -, V.n.b.). - VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 9 S 673/17
Einstweilige Anordnung - zum Anspruch auf vorläufige Teilnahme an der mündlichen …
Die Festsetzung der Endnote lässt sich daher nicht aufschieben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25.04.1989 - 9 S 851/89 -, NVwZ-RR 1989, 478, und vom 05.03.1990 - 9 S 433/90 -, NVwZ-RR 1990, 419;… siehe auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.10.1988 - 7 C 2.88 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 258, das bezweifelt, ob nach 15 Monaten eine Neubescheidung über das Ergebnis einer mündlichen Prüfung noch möglich ist, weil hierbei der Gesamteindruck von den Leistungen des Kandidaten allein aufgrund der Prüfungsakten wiederzubeleben wäre, was nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts "kaum möglich sein" dürfte [juris Rn. 35]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2000 - 14 B 634/00
Verfassungsmäßigkeitsvoraussetzungen einer hochschulrechtlichen Anordnung einer …
Rn. 20 Vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 25. April 1989 - 9 S 851/89 -, BWVPr 1989, 82 = NVwZ-RR 1989, 478 = DVBl 1989, 1276. - VG Sigmaringen, 02.08.2004 - 8 K 924/04
Zweite juristische Staatsprüfung - unabhängige Begutachtung der Klausur auch im …
Die Festsetzung der Endnote lässt sich daher nicht aufschieben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.4.1989 - 9 S 851/89 - NVwZ-RR 1989, 478ff.). - LSG Thüringen, 04.12.2003 - 6 KR 992/02
Kostenerstattung für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch …
Erforderlich ist vielmehr ein Bedürfnis auf Gewährung gerade des vorläufigen Rechtsschutzes, das jedenfalls dann entfällt, wenn die Hauptsacheentscheidung bereits in der Berufung anhängig und mit der Berufungsentscheidung in naher Zukunft zu rechnen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 25. April 1989 - Az.: 9 S 851/89, nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 05.03.1990 - 9 S 433/90
Anforderungen an das Bewertungsgutachten des Erstprüfers in der Ersten …
Zudem fehlt dem Antragsteller derzeit ein Anspruch auf Teilnahme an dem mündlichen Prüfungsteil, weil er nur drei, anstatt -- wie die Prüfungsordnung in § 13 JAPrO 81 verlangt -- vier mit mindestens ausreichend bewertete Aufsichtsarbeiten vorzuweisen hat (vgl. zuletzt den Senatsbeschluß vom 25.4.1989 -- 9 S 851/89 -- und Beschluß vom 5.3.1981, VBlBW 81, 395).
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