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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 9 S 944/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6928
VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 9 S 944/93 (https://dejure.org/1995,6928)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.02.1995 - 9 S 944/93 (https://dejure.org/1995,6928)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Februar 1995 - 9 S 944/93 (https://dejure.org/1995,6928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagung eines Büchertisches in der Mensa - Erhebung einer Unterlassungsklage durch die Universität statt Erlaß eines Verwaltungsaktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 314
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 9 S 804/93

    Ausübung des Hausrechts des Studentenwerkes in der Mensa - Untersagung von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 9 S 944/93
    Es trifft zwar zu, daß der Kläger aufgrund seiner hausrechtlichen Befugnisse aus § 12 Abs. 3 Studentenwerksgesetz Störungen des als unselbständige öffentliche Anstalt geführten Mensabetriebs grundsätzlich ohne Inanspruchnahme der Gerichte durch entsprechende - nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollstreckbare - Untersagungsverfügungen unterbinden kann, soweit ihm das Hausrecht zusteht (vgl. Senatsbeschluß vom 20.9.1993 - 9 S 804/93 -, VBlBW 1994, 114 = NVwZ 1994, 803).

    Hierauf kann er hinsichtlich der Mensa III jedoch schon deshalb nicht verwiesen werden, weil nach seinem eigenen Vortrag im Verfahren 9 S 804/93 nicht er, sondern die Pädagogische Hochschule Freiburg Inhaber des Hausrechts ist und ein Rückgriff auf eine sog. Anstaltsgewalt als hoheitliche Eingriffsgrundlage ausscheidet (Senatsbeschluß vom 20.9.1993, a.a.O.).

    Ebenso wie das Hausrecht die Untersagung bestimmter Benutzungsweisen der Mensen durch Verwaltungsakt deckt (vgl. Senatsbeschluß vom 20.9.1993, a.a.O.), enthält es den materiell-rechtlichen Anspruch des Hausrechtsinhabers gegen den Störer, ein entsprechendes Verhalten zu unterlassen.

  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86

    Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 9 S 944/93
    Dies entzieht dem Einwand fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für unmittelbare Leistungsklagen oder Feststellungsklagen von Hoheitsträgern seine innere Berechtigung (in diesem Sinne auch die st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 24, 225, 227; 25, 280, 290; 28, 153, 154; 29, 310, 312; 80, 164, 165 f.; ebenso Hess. VGH, Urteil vom 15.11.1991, DÖV 1992, 752).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 9 S 944/93
    Dies entzieht dem Einwand fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für unmittelbare Leistungsklagen oder Feststellungsklagen von Hoheitsträgern seine innere Berechtigung (in diesem Sinne auch die st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 24, 225, 227; 25, 280, 290; 28, 153, 154; 29, 310, 312; 80, 164, 165 f.; ebenso Hess. VGH, Urteil vom 15.11.1991, DÖV 1992, 752).
  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Erstattung von Hinterbliebenenbezügen - Unrechtmäßige Zahlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 9 S 944/93
    Ob den Behörden generell eine prozessuale Wahlmöglichkeit zustehen könnte, statt des verwaltungsrechtlich zulässigen Erlasses eines Verwaltungsakts Klage gegen einen Bürger zu erheben, ist damit nicht gesagt und bedarf im vorliegenden Fall auch keiner Entscheidung (vgl. dazu auch BVerwGE 48, 279, 281).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 9 S 944/93
    Dies entzieht dem Einwand fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für unmittelbare Leistungsklagen oder Feststellungsklagen von Hoheitsträgern seine innere Berechtigung (in diesem Sinne auch die st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 24, 225, 227; 25, 280, 290; 28, 153, 154; 29, 310, 312; 80, 164, 165 f.; ebenso Hess. VGH, Urteil vom 15.11.1991, DÖV 1992, 752).
  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 27.64

    Alternatives Vorgehen zum Erstattungsbeschluss - Fehlen des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 9 S 944/93
    Dies entzieht dem Einwand fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für unmittelbare Leistungsklagen oder Feststellungsklagen von Hoheitsträgern seine innere Berechtigung (in diesem Sinne auch die st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 24, 225, 227; 25, 280, 290; 28, 153, 154; 29, 310, 312; 80, 164, 165 f.; ebenso Hess. VGH, Urteil vom 15.11.1991, DÖV 1992, 752).
  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 183.62

    Leistungsbescheid zur Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 9 S 944/93
    Dies entzieht dem Einwand fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für unmittelbare Leistungsklagen oder Feststellungsklagen von Hoheitsträgern seine innere Berechtigung (in diesem Sinne auch die st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 24, 225, 227; 25, 280, 290; 28, 153, 154; 29, 310, 312; 80, 164, 165 f.; ebenso Hess. VGH, Urteil vom 15.11.1991, DÖV 1992, 752).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1992 - 1 S 2223/92

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage bei unbeschränktem behördeninternen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 9 S 944/93
    In der Rechtsprechung des Senats ist das Rechtsschutzbedürfnis einer Behörde für einen Antrag nach § 123 VwGO bereits in einem Fall bejaht worden, in dem das Bestehen einer Rechtsgrundlage für ein Vorgehen durch Verwaltungsakt zweifelhaft war (Senatsbeschluß vom 27.10.1977 - IX 2682/7 -, DVBl. 1978, 274, 275; zur andersartigen Fallgestaltung eines unstreitigen fachaufsichtlichen Weisungsrechts gegenüber einer Gemeinde vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 13.10.1992 - 1 S 2223/92 -, VBlBW 1993, 105).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1977 - IX 2682/77

    Zum Anspruch auf Unterlassung einer "Urabstimmung" durch einen AStA

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 9 S 944/93
    In der Rechtsprechung des Senats ist das Rechtsschutzbedürfnis einer Behörde für einen Antrag nach § 123 VwGO bereits in einem Fall bejaht worden, in dem das Bestehen einer Rechtsgrundlage für ein Vorgehen durch Verwaltungsakt zweifelhaft war (Senatsbeschluß vom 27.10.1977 - IX 2682/7 -, DVBl. 1978, 274, 275; zur andersartigen Fallgestaltung eines unstreitigen fachaufsichtlichen Weisungsrechts gegenüber einer Gemeinde vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 13.10.1992 - 1 S 2223/92 -, VBlBW 1993, 105).
  • VG Karlsruhe, 28.11.2016 - 9 K 3717/14

    Inanspruchnahme des ehemaligen Bürgermeisters auf Schadensersatz durch die …

    Dies gilt insbesondere dann, wenn ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung über den Streitgegenstand zu rechnen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.04.1968, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.1995 - 9 S 944/93 -, VBlBW 1995, 314).
  • VGH Hessen, 16.11.2006 - 8 UE 2251/05

    Anpassung einer Berufungsvereinbarung an veränderte Verhältnisse nach hessischem …

    Entscheidend ist, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung über alle materiellen Einwände der Beklagten auch bei einem Vorgehen des Klägers im Vollstreckungswege nicht vermeidbar gewesen wäre, weil mit einer Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Vergleich auch Einwendungen erhoben werden können, die vor oder bei Vergleichsschluss vorlagen (vgl. auch OLG Koblenz…, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 5 W 63/89 - NJW-RR 1990 S. 1085 = juris Rdnr. 4; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28. Februar 1995 - 9 S 944/93 - VBlBW 1995 S. 314 f.).
  • VG Düsseldorf, 23.06.2006 - 15 K 460/04
    Rn. 27 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 1995 - 9 S 944/93 -, VBlBW 1995, 314 f. unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung mit zahlreichen weiteren Nachweisen sowie im weiteren OLG Bamberg, Urteil vom 15. Januar 1988 - 6 U 80/86 -.
  • VG Sigmaringen, 28.04.2021 - 6 K 914/21

    Schaffung geförderten Wohnraums; Durchführungsvertrag zu einem vorhabenbezogenen …

    Rn. 35 Unabhängig von der Frage, ob dies von den aktualisierten Anträgen der Antragstellerin noch umfasst ist, sieht das Gericht von einer Zwangsgeldfestsetzung ab (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 1995 - 9 S 944/93 -, VBlBW 1995, 314 [316]).
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