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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.09.2024 - 9 S 960/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,26573
VGH Baden-Württemberg, 24.09.2024 - 9 S 960/24 (https://dejure.org/2024,26573)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.09.2024 - 9 S 960/24 (https://dejure.org/2024,26573)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. September 2024 - 9 S 960/24 (https://dejure.org/2024,26573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis. Klageverfahren, Gegenstandswert, Nettogewinn, Jahresbetrag

  • Justiz Baden-Württemberg

    Streitwert bei Fahrlehrererlaubniserteilung, -rücknahme oder -widerruf

  • IWW

    § 52 Abs. 2 GKG; § 1 S. 1 FahrlG; Nr. 54.2.1 Streitwertkatalog
    Streitwertkatalog, Zugang zu einem Beruf

  • Burhoff online

    Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis. Klageverfahren, Gegenstandswert, Nettogewinn, Jahresbetrag

  • bussgeldsiegen.de

    Streitwert bei Fahrlehrererlaubniserteilung, -rücknahme oder -widerruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1 ; RVG § 32
    Beschwerde des Prozessvertreters gegen die Streitwertfestsetzung in einem Verfahren wegen des Entzugs der Fahrerlaubnis

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rücknahme oder Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis, Wie berechnet sich der Gegenstandswert?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2020 - 12 OA 31/20

    Fahrlehrerlaubnis; Kostenbescheid; Streitwert; Widerruf, Fahrlehrerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2024 - 9 S 960/24
    Der Streitwert in einem Hauptsacheverfahren, in dem um die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis gestritten wird, richtet sich nach dem Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten (Netto-)Gewinns und beträgt mindestens 15.000,- EUR (im Anschluss an Nds. OVG, Beschluss vom 12.03.2020 - 12 OA 31/20 -, juris Rn. 3; a.A. BayVGH…, Beschluss vom 16.03.2012 - 11 C 12.360 -, juris Rn. 9).

    Mindestens beträgt er aber 15.000,- EUR (aus der Vielzahl nicht veröffentlichter Entscheidungen des Senats: Senatsbeschluss vom 15.02.2021 - 9 S 78/21 - n.v.; ebenso Nds. OVG, Beschlüsse vom 12.03.2020 - 12 OA 31/20 -, juris Rn. 3, …und vom 14.10.2016 - 7 ME 99/16 -, juris, Tenor und Rn. 11;… nach Auffassung des OVG NRW bemisst sich das wirtschaftliche Interesse an Verfahren, in denen um eine Fahrlehrerlaubnis gestritten wird, stets nur nach dem aus der Fahrlehrertätigkeit zu erzielenden jährlichen Mindestnettogewinn in Höhe von 15.000,- EUR, vgl. Beschlüsse vom 17.11.2020 - 16 E 766/20 -, juris Rn. 5…, vom 23.10.2014 - 16 E 1052/14 -, juris Rn. 5, …und vom 26.06.2003 - 8 A 713/02 -, juris Rn. 17, vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 09.01.2012 - 6 B 11340/11 -, juris, Tenor und Rn. 20 ).

    Dabei orientiert sich der Senat daran, dass der Streitwertkatalog, wenn es - wie beim Streit um eine Fahrlehrerlaubnis - um den Zugang zu einem Beruf geht (vgl. § 1 Satz 1 FahrlG; hierauf hinweisend Nds. OVG, Beschluss vom 12.03.2020 - 12 OA 31/20 -, juris Rn. 4), überwiegend eine Streitwertbemessung nach dem Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens 15.000,- EUR, vorschlägt (…vgl. Nrn. 14.1 "Berufsberechtigung, Eintragung, Löschung", 36.2 "den Berufszugang eröffnende abschließende [Staats-] Prüfung, abschließende ärztliche oder pharmazeutische Prüfung", 36.3 "sonstige berufseröffnende Prüfungen", 54.1 "Gewerbeerlaubnis, Gaststättenkonzession", 54.2.1 "Gewerbeuntersagung" "ausgeübtes Gewerbe" [zur Vergleichbarkeit des Widerrufs der Fahrlehrerlaubnis mit der Untersagung eines ausgeübten Gewerbes: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.10.2003 - 9 S 2037/03 -, juris Rn. 21] und 54.3.1 "Eintragung/Löschung in der Handwerksrolle").

    Diese Argumentation verfängt schon deshalb nicht, weil die Tätigkeit, der ein Fahrlehrer nach dem Widerruf seiner Fahrlehrerlaubnis aufgrund seiner Vorbildung nachgehen kann, - anders als beim unselbständigen Handwerker, der die Gesellenprüfung nicht bestanden hat - kein wesensähnliches Weniger im Verhältnis zum Beruf des Fahrlehrers ist, sondern einem anderen Beruf zugeordnet werden muss (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.03.2020 - 12 OA 31/20 -, juris Rn. 5).

    Die Kostenfestsetzung bleibt nicht nach § 43 Abs. 1 GKG bei der Streitwertbemessung unberücksichtigt (entgegen Nds. OVG, Beschluss vom 12.03.2020 - 12 OA 31/20 -, juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 16.03.2012 - 11 C 12.360

    Streitwertbeschwerde; Widerruf der Fahrlehrerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2024 - 9 S 960/24
    Der Streitwert in einem Hauptsacheverfahren, in dem um die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis gestritten wird, richtet sich nach dem Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten (Netto-)Gewinns und beträgt mindestens 15.000,- EUR (im Anschluss an Nds. OVG…, Beschluss vom 12.03.2020 - 12 OA 31/20 -, juris Rn. 3; a.A. BayVGH, Beschluss vom 16.03.2012 - 11 C 12.360 -, juris Rn. 9).

    Rn. 5 Der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach für den Widerruf der Fahrlehrerlaubnis analog Nr. 54.3.3 des Streitwertkatalogs betreffend die Gesellenprüfung 7.500,- EUR (und erst für den Widerruf der Fahrschulerlaubnis analog Nr. 54.2.1 des Streitwertkatalogs betreffend die Gewerbeuntersagung 15.000,- EUR) anzusetzen seien (…vgl. Beschlüsse vom 14.02.2022 - 11 CS 21.2961 -, juris Rn. 18…, vom 19.10.2021 - 11 CS 21.1967 -, juris Rn. 27, und vom 16.03.2012 - 11 C 12.360 -, juris Rn. 9 f.), wird nicht gefolgt.

    Da ein Fahrlehrer nach dem Widerruf seiner Fahrlehrerlaubnis wegen seiner bereits abgeschlossenen Berufsausbildung seinem anerkannten Lehrberuf nachgehen könne, sei er insoweit mit einem unselbständigen Handwerker vergleichbar, der trotz des Nichtbestehens der Gesellenprüfung weiter seine Handwerkstätigkeit unselbständig ausüben dürfe (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.03.2012 - 11 C 12.360 -, juris Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2022 - 1 S 3575/21

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage; hier: …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2024 - 9 S 960/24
    Auch die Androhung unmittelbaren Zwanges in Ziffer 5 der Entscheidung vom 05.02.2024 bleibt bei der Streitwertbemessung analog Nr. 1.7.2 des Streitwertkatalogs außer Betracht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.08.2022 - 1 S 3575/21 -, juris Rn. 70 , Beschluss vom 12.01.2005 - 6 S 1287/04 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 07.09.2016 - 5 KSt 6.16

    Streitwertfestsetzung (hier: Heranziehung eines Gutachtens zu den …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2024 - 9 S 960/24
    Wertbestimmend ist demnach das wirtschaftliche "Angreiferinteresse", das sich unmittelbar dem Antrag oder dem antragsbegründenden Vorbringen entnehmen lassen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.09.2016 - 5 KSt 6.16 u.a. -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 15.09.2015 - 9 KSt 2.15

    Naturschutzverein; Streitwertfestsetzung in planfeststellungsrechtlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2024 - 9 S 960/24
    Angesichts der Tatsache, dass den Empfehlungen des Streitwertkatalogs eine Gesamtschau der bundesweiten Verwaltungsrechtsprechung zugrunde liegt, kommt ihnen jedoch zur Gewährleistung einer weitestmöglichen Gleichbehandlung besonderes Gewicht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.09.2015 - 9 KSt 2.15 -, juris Rn. 4;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.04.2021 - 2 S 379/21 -, juris Rn. 8 ).
  • BVerwG, 23.11.2011 - 8 C 18.10

    Abwicklungsanordnung; Anlegerschutz; Bankgeschäft; Einlagengeschäft; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2024 - 9 S 960/24
    Verwaltungsgebühren, die dazu dienen, den Gebührenschuldner mit dem durch das Verwaltungsverfahren ausgelösten Verwaltungsaufwand kostenmäßig zu belasten, sind keine solche Kosten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2011 - 8 C 18.10 -, juris Rn. 1 hinter Rn. 27; Hess. VGH…, Urteil vom 20.01.2021 - 6 A 2755/16 -, juris Rn. 35;… Elzer in: Toussaint/ders., 54. Aufl. 2024, GKG § 43 Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 6 S 1287/04

    Zulässigkeit des staatlichen Monopols für die Veranstaltung von Sportwetten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2024 - 9 S 960/24
    Auch die Androhung unmittelbaren Zwanges in Ziffer 5 der Entscheidung vom 05.02.2024 bleibt bei der Streitwertbemessung analog Nr. 1.7.2 des Streitwertkatalogs außer Betracht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.08.2022 - 1 S 3575/21 -, juris Rn. 70 , Beschluss vom 12.01.2005 - 6 S 1287/04 -, juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 19.10.2021 - 11 CS 21.1967

    Widerruf der Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2024 - 9 S 960/24
    Rn. 5 Der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach für den Widerruf der Fahrlehrerlaubnis analog Nr. 54.3.3 des Streitwertkatalogs betreffend die Gesellenprüfung 7.500,- EUR (und erst für den Widerruf der Fahrschulerlaubnis analog Nr. 54.2.1 des Streitwertkatalogs betreffend die Gewerbeuntersagung 15.000,- EUR) anzusetzen seien (…vgl. Beschlüsse vom 14.02.2022 - 11 CS 21.2961 -, juris Rn. 18, vom 19.10.2021 - 11 CS 21.1967 -, juris Rn. 27, …und vom 16.03.2012 - 11 C 12.360 -, juris Rn. 9 f.), wird nicht gefolgt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 6 B 11340/11

    Fahrlehrererlaubnis von spielsüchtigem Fahrlehrer konnte widerrufen werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2024 - 9 S 960/24
    Mindestens beträgt er aber 15.000,- EUR (aus der Vielzahl nicht veröffentlichter Entscheidungen des Senats: Senatsbeschluss vom 15.02.2021 - 9 S 78/21 - n.v.;… ebenso Nds. OVG, Beschlüsse vom 12.03.2020 - 12 OA 31/20 -, juris Rn. 3, …und vom 14.10.2016 - 7 ME 99/16 -, juris, Tenor und Rn. 11;… nach Auffassung des OVG NRW bemisst sich das wirtschaftliche Interesse an Verfahren, in denen um eine Fahrlehrerlaubnis gestritten wird, stets nur nach dem aus der Fahrlehrertätigkeit zu erzielenden jährlichen Mindestnettogewinn in Höhe von 15.000,- EUR, vgl. Beschlüsse vom 17.11.2020 - 16 E 766/20 -, juris Rn. 5…, vom 23.10.2014 - 16 E 1052/14 -, juris Rn. 5, und vom 26.06.2003 - 8 A 713/02 -, juris Rn. 17, vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 09.01.2012 - 6 B 11340/11 -, juris, Tenor und Rn. 20 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2021 - 2 S 379/21

    Zur Berechnung des Streitwerts für eine Klage auf zinslose Stundung von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2024 - 9 S 960/24
    Angesichts der Tatsache, dass den Empfehlungen des Streitwertkatalogs eine Gesamtschau der bundesweiten Verwaltungsrechtsprechung zugrunde liegt, kommt ihnen jedoch zur Gewährleistung einer weitestmöglichen Gleichbehandlung besonderes Gewicht zu (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15.09.2015 - 9 KSt 2.15 -, juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.04.2021 - 2 S 379/21 -, juris Rn. 8 ).
  • VGH Hessen, 20.01.2021 - 6 A 2755/16
  • VGH Bayern, 14.02.2022 - 11 CS 21.2961

    Widerruf der Fahrlehrerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - einstweiliger …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2003 - 9 S 2037/03

    Fahrlehrer - Fahrschulausbildungsverbot an einem bestimmten Ort

  • OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 7 ME 99/16

    Fahrlehrerlaubnis; Fortbildungspflicht; Ordnungswidrigkeit; Widerruf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2014 - 16 E 1052/14

    Ausrichtung des Streitwerts an der Bedeutung der Sache für den Kläger

  • VG Aachen, 05.04.2018 - 3 L 392/18

    Fahreignung; Cannabis; gelegentlicher Konsum; Fahrerlaubnisentziehung; …

  • VG Braunschweig, 16.06.2022 - 6 B 164/22

    Ausländische Fahrerlaubnis; Beweislast; eidesstattliche Versicherung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2003 - 8 A 713/02

    Zulassung einer Berufung wegen des Ausgehens des Verwaltungsgerichts von den …

  • VG Würzburg, 03.07.2023 - W 8 K 22.1366

    Kampfhundesteuer, Wesenstest, Negativzeugnis, Rückwirkung, keine erdrosselnde …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2020 - 16 E 766/20

    Fahrerlaubnisentziehung Fahrlehrer - Erlöschen Fahrlehrererlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2024 - 6 S 1860/23

    Streitwert bei isolierter (Dritt-)Anfechtungsklage gegen eine einem Konkurrenten …

  • VG Aachen, 26.02.2018 - 3 L 1545/17

    Befugnis, Feststellungsbescheid, Rechtssache Hofmann, Rechtssache I., Umtausch, …

  • VG Stuttgart, 27.05.2024 - 10 K 940/24

    Anordnung des Sofortvollzugs bei Widerruf der Fahrlehrerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2024 - 9 S 1315/24

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Fahrlehrerlaubnis und die …

    Rn. 49 Der Streitwert für den Widerruf der Fahrlehrerlaubnis richtet sich grundsätzlich nach dem Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten (Netto-)Gewinns und beträgt mindestens 15.000 EUR (Senatsbeschluss vom 24.09.2024 - 9 S 960/24 -, juris), ein Betrag, von dem mangels anderer Anhaltspunkte auch vorliegend auszugehen ist.
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2026 - 12 ME 18/26

    Zwischenverfahren über den Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses ohne Trennung …

    Die behördliche Kostenfestsetzung bleibt dabei gemäß § 43 Abs. 1 GKG unberücksichtigt (a. A.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.9.2024 - 9 S 960/24 -, juris, Rn. 8;… VG Würzburg, Beschl. v. 3.7.2023 - W 8 K 22.1366 -, juris, Rn. 45, m. w. N.), weil sie sich auf eine Nebenforderung bezieht, die nicht mit eigenen Angriffsmitteln in Frage gestellt worden ist (…Nds. OVG, Beschl. v. 12.3.2020 - 12 OA 31/20 -, VerkBl. 2020, 547, hier zitiert nach juris, Rn. 6, m. w. N.).
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