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| LAG Hessen, 07.08.1986 - 9 Sa 1076/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT § 13 Abs. 2; BGB §§ 242 611
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus den Personalakten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 17.07.1985 - 6 Ca 134/85
- LAG Hessen, 07.08.1986 - 9 Sa 1076/85
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- LAG Hessen, 15.09.1983 - 9 Sa 1540/82
Auszug aus LAG Hessen, 07.08.1986 - 9 Sa 1076/85
Wie die Kammer schon in ihrer Entscheidung vom 15. September 1983 - 9 Sa 1540/82 - festgestellt hat, besteht der Sinn der Anhörung gemäß § 13 Abs. 2 BAT vor Aufnahme in die Personalakte darin, dem Mitarbeiter die Möglichkeit eines Hinweises auf unrichtige Behauptungen und damit zur Rechtfertigung zu einem Zeitpunkt zu geben, in dem der Vorgang noch keinen schriftlichen Niederschlag in der Personalakte gefunden hat.Eine Heilung der unterbliebenen Anhörung durch eine nachträgliche Anhörung ist nicht möglich (vgl. Urteil der Kammer vom 15. September 1983 - 9 Sa 1540/82 -).
- BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88
Abmahnung: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus den …
a) Neben dem Berufungsgericht vertritt das Landesarbeitsgericht Frankfurt die Auffassung, der Arbeitnehmer habe einen Entfernungsanspruch allein wegen des Formmangels, wenn der Arbeitgeber das Anhörungsrecht nach § 13 Abs. 2 Satz 1 BAT übergangen habe (LAG Frankfurt Urteil vom 15. September 1983 - 9 Sa 1540/82 - ARST 1984, 76, zu § 11 a BMTG II; Urteil vom 7. August 1986 - 9 Sa 1076/85 - EzBAT Nr. 8 zu § 13 BAT). - LAG Hessen, 03.06.1992 - 2 Sa 665/90
Wirksamkeit einer Abmahnung; Anhörung des Arbeitnehmers vor Erteilung einer …
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