Rechtsprechung
| LAG München, 05.09.2007 - 9 Sa 1251/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Eingruppierung in eine höhere Vergütungsgruppe - Änderung der Arbeitszeiten ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung - Direktionsrecht des Arbeitgebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 30.08.2006 - 10b Ca 678/03
- ArbG München, 30.08.2006 - 10b Ca 678/07
- LAG München, 05.09.2007 - 9 Sa 1251/06
- BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99
Direktionsrecht des Arbeitgebers
Auszug aus LAG München, 05.09.2007 - 9 Sa 1251/06
Zwar können nur rahmenmäßig umschriebene Arbeitspflichten sich im Laufe der Zeit auf bestimmte Arbeitsbedingungen konkretisieren; dazu genügt jedoch nicht der bloße Zeitablauf; es müssen vielmehr besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr in anderer Weise eingesetzt werden soll (BAG vom 7.12.2000 6 AZR 444/99).Allein aus der jeweiligen Praktizierung einer betrieblichen Handhabung hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit kann nicht auf den Willen des Arbeitgebers geschlossen werden, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten und auf die Ausübung des insoweit bestehenden Direktionsrechtes künftig zu verzichten (BAG vom 23.6.1992 1 AZR 57/92; vom 11.10.1995 5 AZR 802/94; vom 7.12.2000 6 AZR 444/99).
Hieraus kann auch keine betriebliche Übung entstehen (BAG vom 7.12.2000 6 AZR 444/99).
b) Die Beklagte konnte also, da eine vertragliche Festlegung der Lage der Arbeitszeit nicht erfolgt ist, die Lage der Arbeitszeit im Wege des Direktionsrechtes ändern, einer Änderungskündigung bedurfte es nicht (vgl. BAG vom 7.12.2000 6 AZR 444/99).
Das Direktionsrecht ermöglicht es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen, soweit es nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz eingeschränkt ist; dies gehört zum wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses (BAG vom 7.12.2000 6 AZR 444/99) und ist nun in § 106 GewO geregelt.
- BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92
Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG München, 05.09.2007 - 9 Sa 1251/06
Allein aus der jeweiligen Praktizierung einer betrieblichen Handhabung hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit kann nicht auf den Willen des Arbeitgebers geschlossen werden, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten und auf die Ausübung des insoweit bestehenden Direktionsrechtes künftig zu verzichten (BAG vom 23.6.1992 1 AZR 57/92; vom 11.10.1995 5 AZR 802/94; vom 7.12.2000 6 AZR 444/99). - BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94
Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht
Auszug aus LAG München, 05.09.2007 - 9 Sa 1251/06
Allein aus der jeweiligen Praktizierung einer betrieblichen Handhabung hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit kann nicht auf den Willen des Arbeitgebers geschlossen werden, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten und auf die Ausübung des insoweit bestehenden Direktionsrechtes künftig zu verzichten (BAG vom 23.6.1992 1 AZR 57/92; vom 11.10.1995 5 AZR 802/94; vom 7.12.2000 6 AZR 444/99).
- BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07
Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. September 2007 - 9 Sa 1251/06 - soweit aufgehoben, als es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 20. August 2006 - 10b Ca 678/03 l - abgeändert und der Klage teilweise stattgegeben hat.Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. September 2007 - 9 Sa 1251/06 - wird zurückgewiesen.
- LAG Hessen, 17.01.2012 - 15 Sa 549/11
Umsetzung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers in eine andere Schichtgruppe …
Auch eine unter Verstoß gegen die Aussetzung und erneute Entscheidungspflicht tatsächlich durchgeführte Maßnahme bleibt zivilrechtlich wirksam (LAG München vom 5. September 2007 - 9 Sa 1251/06 - Rz. 127;… zur Unwirksamkeit einer Kündigung BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - Rz. 48, jeweils zitiert nach juris).
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