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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1989
LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97 (https://dejure.org/1998,1989)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97 (https://dejure.org/1998,1989)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 1998 - 9 Sa 1639/97 (https://dejure.org/1998,1989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigungsrecht eines Konkursverwalters; Länge einer vertraglichen Frist; Behandlung tarifvertraglicher Fristen; Reichweite der Koalitionsfreiheit; Entlastung der Konkursmasse; Verfassungsmäßigkeit einer Regelung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97
    Rn. 35 Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (24.04.1996 - 1 BvR 712/86 -) wird das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG dahingehend umschrieben, daß diese Verfassungsnorm jedermann das Recht, zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, gewährleistet.

    Gleichwohl bedeutet dies nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht, daß dem Gesetzgeber jede Regelung im Schutzbereich dieses Grundrechts verwehrt wäre (BVerfG 24.04.1996 - 1 BvR 712/86 -).

    Wie es das Bundesverfassungsgericht (24.04.1996 - 1 BvR 712/86 -) formuliert, nimmt die Wirkkraft des Grundrechts in dem Maße zu, in dem eine Materie aus Sachgründen am besten von den Tarifvertragsparteien geregelt werden kann, weil sie nach der dem Art. 9 Abs. 3 GG zugrundeliegenden Vorstellung des Verfassungsgebers die gegenseitigen Interessen angemessener zum Ausdruck bringen können als der Staat.

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97
    Den Schutz von Art. 9 Abs. 3 GG genießen ferner Betätigungen der Koalitionen, soweit sie den dort genannten Zwecken dienen (BVerfGE 50, 290, 373; BVerfGE 84, 212, 224).

    Hierin sollen sie nach dem Willen des Grundgesetzes frei sein (BVerfGE 84, 212, 224).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97
    Der Staat enthält sich in diesem Betätigungsfeld grundsätzlich einer Einflußnahme und überläßt die erforderlichen Regelungen der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zum großen Teil den Koalitionen, die sie autonom durch Vereinbarung treffen (BVerfGE 44, 322, 340).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97
    Während die Konkursausfallgeldversicherung und das Versicherungssystem des BetrAVG darauf angelegt worden sind, die durch ein Insolvenzereignis betroffenen Arbeitnehmer zu schützen, sollte durch das Gesetz über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren (SozPlG) das gesamte Volumen der Abfindungsansprüche zum Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile reduziert werden, um auf die Interessen anderer Konkursgläubiger Rücksicht zu nehmen (vgl. zur Entwicklung BAG - GS - AP Nr. 6 zu § 112 BetrAVG 1972; BVerfGE 65, 182; BAG AP Nr. 23 zu § 112 BetrAVG 1972;… vgl. dazu auch Rumpff- Boewer, Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, 3. Aufl., 400 ff.).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97
    Den Schutz von Art. 9 Abs. 3 GG genießen ferner Betätigungen der Koalitionen, soweit sie den dort genannten Zwecken dienen (BVerfGE 50, 290, 373; BVerfGE 84, 212, 224).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97
    Ob sich eine abweichende gesetzliche Regelung empfiehlt, wird im Zusammenhang mit der Neuregelung der gesetzlichen Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter zu prüfen sein; diese Neuregelung ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.05.1990 (ZIP 1990, 1015) erforderlich.
  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82

    Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1 …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bejaht die Frage bisher (BAG 46, 206).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98

    Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 9 Sa 1639/97 -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Januar 1998 - 9 Sa 1639/97 - wird zurückgewiesen.

  • LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98

    Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat: …

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  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99

    Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz

    In Insolvenzverfahren gibt es nur noch eine Höchstkündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende (§ 113 Abs. 1 Satz 2 InsO ), die § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO sogar ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer (so bereits LAG Frankfurt/Main v. 13.09.1985 - 13 Sa 332/85, EWiR 1985, 899 [Grunsky] = KTS 1986, 450), auf einen einzelvertraglichen (so bereits LAG Köln v. 06.05.1987 - 9 Sa 1288/86, EWiR 1988, 85 [Hanau] = KTS 1988, 113 = NZA 1987, 668 = ZIP 1987, 1467; BAG v. 09.10.1997 - 2 AZR 586/96, ZInsO 1998, 142 ) oder tarifvertraglichen (LAG Düsseldorf v. 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97, LAGE § 113 InsO Nr. 2 = ZAP ERW 1998, 55 = ZInsO 1998, 140 ) Ausschluß der ordentlichen Kündigung oder auf eine tarifliche Kündigungserschwerung (LAG Hamm v. 26.11.1998 - 8 Sa 1576/98, EWiR 1999, 467 [Moll] = ZInsO 1999, 302 ; LAG Hamm v. 14.01.1999 - 8 Sa 1991/98, ZInsO 1999, 544 ) gilt.
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