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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 24.07.2009 - 9 Sa 194/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4444
LAG Düsseldorf, 24.07.2009 - 9 Sa 194/09 (https://dejure.org/2009,4444)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.07.2009 - 9 Sa 194/09 (https://dejure.org/2009,4444)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - 9 Sa 194/09 (https://dejure.org/2009,4444)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz

    Abmahnung - Entfernung aus Personalakte

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu Unrecht erteilte Abmahnung wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht bei unbestimmter Subsumtion unter gesetzliche Vorschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 03.09.2010)

    Abmahnung: Pauschalvorwürfe sind unzulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abmahnung zu allgemein - unwirksam!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abmahnung muss konkret sein: allgemeiner Hinweis auf Verschwiegenheitspflichten reicht nicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zu Unrecht erteilte Abmahnung wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht bei unbestimmter Subsumtion unter gesetzliche Vorschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 52
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.07.2009 - 9 Sa 194/09
    Deshalb kann der betroffene Arbeitnehmer nach der ständigen Rechtsprechung des BAG in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG vom 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - juris m. w. N.).

    Dies trifft zu, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG vom 27.11.2008, a. a. O., m. w. N.).

    Darüber hinaus ist eine Abmahnung auch dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (BAG vom 27.11.2008, a. a. O.; BAG vom 09.08.1984, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12).

    Wird etwa der Arbeitnehmer wegen einer quantitativen Minderleistung abgemahnt, reicht es aus, wenn die Arbeitsergebnisse und deren erhebliches Zurückbleiben hinter den Leistungen vergleichbarer Arbeitnehmer dargestellt werden, verbunden mit der Rüge des Arbeitgebers, dass aus seiner Sicht der Arbeitnehmer seine Leistungsfähigkeit pflichtwidrig nicht ausschöpft (BAG vom 27.11.2008, a. a. O.).

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.07.2009 - 9 Sa 194/09
    Ein Entfernungsanspruch des Arbeitnehmers besteht ferner dann, wenn die vom Arbeitgeber in der Abmahnung geäußerten rechtlichen Schlussfolgerungen nicht zutreffen (BAG vom 17.09.1998, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Mankohaftung; BAG vom 13.10.1988, AP Nr. 4 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • ArbG Trier, 20.12.2011 - 3 Ca 1013/11

    Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte - Bestimmtheitserfordernis

    Rn. 19 a) Spricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abmahnung aus, hat er, um ihrer Dokumentations- und Hinweisfunktion zu genügen, den dem Arbeitnehmer vorgeworfenen Vertragsverstoß so genau zu bezeichnen und den zu Grunde gelegten Sachverhalt so konkret darzustellen, dass der Arbeitnehmer erkennen kann, aus welchem Grund er nach Ansicht des Arbeitgebers gegen welche Pflicht verstoßen haben soll (BAG 23.06.2009 AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung; LAG Düsseldorf 24.07.2009 NZA-RR 2010, 52, 53; LAG Köln 15.06.2007 - 11 Sa 243/07; LAG Hamm 25.05.2007 - 13 Sa 1117/06;… DLW/Dörner, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 9. Aufl. 2011, Kap. 4 Rn. 2291 f.).

    Bezeichnet die Abmahnung den vermeintlichen Vertragsverstoß nicht hinreichend konkret, etwa weil sie nur pauschale Vorwürfe enthält, ist sie rechtswidrig (LAG Düsseldorf 24.07.2009 NZA-RR 2010, 52, 53; LAG Köln 15.06.2007 - 11 Sa 243/07; LAG Hamm 25.05.2007 - 13 Sa 1117/06;… DLW/Dörner, Kap. 4 Rn. 2291 ff.).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2018 - 4 Sa 138/17

    Abmahnung - Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte - Lehrer

    Eine Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (Anschluss LAG Düsseldorf vom 24.7.2009 - 9 Sa 194/09).

    Darüber hinaus ist eine Abmahnung auch dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (…BAG vom 27.11.2008, a. a. O.; LAG Düsseldorf vom 24.07.2009 - 9 Sa 194/09 -, Rn. 38).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.01.2016 - 6 Sa 352/14

    Abmahnung - Lehrkraft - Schuldienst

    Die genaue Bezeichnung des Fehlverhaltens erfordert einerseits, dass der Arbeitgeber den der Abmahnung zugrundeliegenden Sachverhalt konkret darlegt und andererseits, dass er konkret erklärt, aus welchem Grund er das Verhalten des Arbeitnehmers für pflichtwidrig hält (LAG Düsseldorf 24.07.2009 - 9 Sa 194/09 zitiert über Juris; BAG 18.01.1980 - 7 AZR 75/78, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2021 - 1 Ca 163/21

    Mitwirkung des Arbeitnehmers bei Urlaubsplanung - Abmahnung - betriebsbedingte …

    Die genaue Bezeichnung eines Fehlverhaltens erfordert daher einerseits, dass der Arbeitgeber den der Abmahnung zugrundeliegenden Sachverhalt konkret darlegt und andererseits, dass er konkret erklärt, aus welchem Grund er das Verhalten des Arbeitnehmers für pflichtwidrig hält (vgl. LAG Düsseldorf 24. Juli 2009 - 9 Sa 194/09 - Rn. 39, NZA-RR 2010, 52).
  • ArbG Gera, 21.12.2016 - 7 Ca 20/16

    Entfernung Abmahnung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Die genaue Bezeichnung des Fehlverhaltens erfordert einerseits, dass der Arbeitgeber den der Abmahnung zugrundeliegenden Sachverhalt konkret darlegt und andererseits, dass er konkret erklärt, aus welchem Grund er das Verhalten des Arbeitnehmers für pflichtwidrig hält (LAG Düsseldorf 24.07.2009 - 9 Sa 194/09 zitiert über Juris; BAG 18.01.1980 - 7 AZR 75/78, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Nürnberg, 21.02.2014 - 8 Sa 161/13

    Abmahnung - Entfernung

    Bezeichnet die Abmahnung den vermeintlichen Vertragsverstoß nicht hinreichend konkret, etwa weil sie nur oder auch pauschale Vorwürfe enthält, ist sie rechtswidrig (LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2009 - Az. 9 Sa 194/09; LAG Köln, Urteil vom 15.06.2007 - 11 Sa 243/07; in juris recherchiert).
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