Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   LAG Köln, 20.04.2012 - 9 Sa 35/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4362
LAG Köln, 20.04.2012 - 9 Sa 35/11 (https://dejure.org/2012,4362)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.04.2012 - 9 Sa 35/11 (https://dejure.org/2012,4362)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. April 2012 - 9 Sa 35/11 (https://dejure.org/2012,4362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berufungsbegründungsfrist - Versäumung - Wiedereinsetzung - Anwaltsverschulden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 233 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO
    Berufungsbegründungsfrist - Versäumung - Wiedereinsetzung - Anwaltsverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2012 - 9 Sa 35/11
    Jedoch hat der Rechtsanwalt selbst bei der Übernahme eines neuen Mandats die Handakten eigenverantwortlich auf die laufenden Fristen zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1998 - VI ZR 243/97 - und BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 30/99 -).
  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 30/99

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Lauf zivilprozessualer Fristen

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2012 - 9 Sa 35/11
    Jedoch hat der Rechtsanwalt selbst bei der Übernahme eines neuen Mandats die Handakten eigenverantwortlich auf die laufenden Fristen zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1998 - VI ZR 243/97 - und BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 30/99 -).
  • BGH, 19.04.2005 - X ZB 31/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Auszug aus LAG Köln, 20.04.2012 - 9 Sa 35/11
    Es ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit der anwaltlichen Verpflichtung, alle zumutbaren Vorkehrungen gegen Fristversäumnisse zu treffen, nicht zu vereinbaren, wollte sich der Anwalt bei der im Zusammenhang mit der Aktenvorlage zwecks Fertigung der Berufungsschrift gebotenen Prüfung der Fristnotierung auf die Berufungsfrist beschränken und die Prüfung der bereits feststehenden Berufungsbegründungsfrist aussparen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2005 - X ZB 31/03 - ).
  • LAG Hessen, 06.09.2013 - 14 Sa 1611/12

    Wiedereinsetzungsantrag nach Fristversäumnis

    Dabei darf er sich auch darauf verlassen, dass die Einhaltung der im Fristenkalender eingetragenen Fristen von seinem Büropersonal überwacht wird (LAG Köln 20.4.2011 - 9 Sa 35/11 - Juris).

    Hierzu gehört es insbesondere auch, zu kontrollieren, ob die Rechtsmittelbegründungsfrist durch das Büropersonal überhaupt im Fristenkalender eingetragen wurde, wenn er die Handakte zur Fertigung der Rechtsmittelschrift vorgelegt bekommt (BAG 31.1.2008 - 8 AZR 27/07 - Juris; BAG 18.1.2006 - 9 AZR 454/04 - Juris; BGH 19.4.2005 - X ZB 31/03 - BRAK-Mitt 2005, 181; LAG B 20.4.2011 - 9 Sa 35/11 - Juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht