Rechtsprechung
| LAG Köln, 22.12.2009 - 9 Sa 383/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Nebenintervention - Betriebsübergang - einheitliche Berufung - Rechtsmittelfristen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 67, 69 ZPO, § 265 Abs. 2 S. 3 ZPO, § 613 a BGB
Nebenintervention - Betriebsübergang - einheitliche Berufung - Rechtsmittelfristen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige Berufung bei verspäteter Rechtsmittelbegründung durch Nebenintervenientin nach Rechtsmittelrücknahme durch Partei; einfache Nebenintervention bei Rechtsnachfolge infolge Betriebsübergang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unzulässige Berufung bei verspäteter Rechtsmittelbegründung durch Nebenintervenientin nach Rechtsmittelrücknahme durch Partei; Einfache Nebenintervention bei Rechtsnachfolge infolge Betriebsübergang
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 07.11.2008 - 5 Ca 6345/08
- LAG Köln, 22.12.2009 - 9 Sa 383/09
Papierfundstellen
- NZA-RR 2010, 210
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BGH, 20.12.1957 - VI ZR 171/56
Auszug aus LAG Köln, 22.12.2009 - 9 Sa 383/09
Die Rücknahme kann daher nur auf Kostenüberlegungen zurückzuführen sein (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 20. Dezember 1957 - VI ZR 171/56 - ).Rn. 31 4. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte bis zur Berufungsrücknahme und ab dann die Nebenintervenientin (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 20. Dezember 1957 - VI ZR 171/56 -).
- BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92
Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer
Auszug aus LAG Köln, 22.12.2009 - 9 Sa 383/09
Rn. 18 a. Reichen sowohl Hauptpartei als auch Nebenintervenient (§ 67 ZPO) Rechtsmittelschriften ein, so handelt es sich um ein einheitliches Rechtsmittel, über das auch nur einheitlich entschieden werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1993 - V ZR 235/92 - ).Die Hauptpartei bleibt als Rechtsmittelkläger Partei des Verfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 1993 - V ZR 235/92 - ).
- BGH, 15.06.1989 - VII ZR 227/88
Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Streithelfers
Auszug aus LAG Köln, 22.12.2009 - 9 Sa 383/09
Es ist daher unerheblich, ob und wann der Nebenintervenientin das Urteil selbst zugestellt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1989 - VII ZR 227/88 -).
- BGH, 27.06.1985 - III ZB 12/85
Bindung eines Streithelfers an die für die Hauptparteien maßgeblichen …
Auszug aus LAG Köln, 22.12.2009 - 9 Sa 383/09
Aus § 67 ZPO ergibt sich, dass er grundsätzlich an die für die Hauptpartei laufenden Fristen gebunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 1985 - III ZB 12/85 -). - BGH, 24.01.2006 - VI ZB 49/05
Behandlung der Berufungen der Hauptpartei und ihres Streithelfers
Auszug aus LAG Köln, 22.12.2009 - 9 Sa 383/09
Sie hat damit in zulässiger Weise die von der Beklagten fristgerecht eingelegte Berufung unterstützen wollen (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006 - VI ZB 49/05 - ). - BGH, 05.07.2002 - V ZR 97/01
Begründetheit des Grundbuchberichtigungsanspruchs bei Umschreibung einer …
Auszug aus LAG Köln, 22.12.2009 - 9 Sa 383/09
Dabei ist unter "Veräußerung" jede Rechtsnachfolge eines Dritten, gleichgültig ob gewillkürt, kraft Hoheitsakts oder kraft Gesetzes, unmittelbar oder als Folge eines anderen rechtlichen Vorgang zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2002 - V ZR 97/01 - Zöller-Greger, ZPO, 27. Aufl., § 265 Rdn. 5) Die Vorschrift bezweckt, den Gegner des Veräußerers zu schützen. - BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75
Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des …
Auszug aus LAG Köln, 22.12.2009 - 9 Sa 383/09
Er kann sich durch Abreden in dem Vertrag, der dem Betriebsübergang zugrunde liegt, absichern und dabei insbesondere Auskunft über Rechtsstreite verlangen, die zwischen dem Veräußerer und bei ihm beschäftigten Arbeitnehmern anhängig sind (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 -). - BGH, 28.03.1985 - VII ZR 317/84
Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei nacheinander eingelegter Revision von …
Auszug aus LAG Köln, 22.12.2009 - 9 Sa 383/09
Dass die Beklagte die Berufung nicht begründet hat und später zurückgenommen hat, ist kein solcher Widerspruch (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 1985 - VII ZR 317/84 - ). - BAG, 13.06.2006 - 8 AZR 551/05
Betriebsübergang - Neuvergabe des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen
Auszug aus LAG Köln, 22.12.2009 - 9 Sa 383/09
Auch im vorliegenden Fall ist der Betriebsübergang durch Rechtsgeschäft erfolgt, da sich der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Nebenintervenientin geschlossene Vertrag nicht auf die Vergabe einer dem öffentlichen Recht zuzuordnenden besonderen Erlaubnis zur Durchführung der Sicherheitskontrollen auf dem Flughafen Köln/Bonn beschränkt, sondern ihr zugleich die Befugnis einräumt, mit den ihr zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen und der Hilfe der Arbeitnehmer ein Dienstleistungsunternehmen zu bestimmten Bedingungen zu betreiben und dabei Gewinn zu erwirtschaften (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 13. Juni 2006 - 8 AZR 551/05 -). - BGH, 10.11.1988 - VII ZB 8/88
Fortführung der Berufung durch den Streithelfer
Auszug aus LAG Köln, 22.12.2009 - 9 Sa 383/09
Sie kann auch nicht die Folgen aus § 516 Abs. 3 ZPO auslösen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1988 - VII ZB 8/88 - ). - BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 544/79
Sicherungsfall - Kürzung - Einstellung - Versorgungsleistung - Wirtschaftliche …
- BAG, 16.09.1986 - 3 AZR 72/85
Erfüllung von Ruhegeldansprüchen bei Betriebsnachfolge - Eintritt des …
- LAG Köln, 11.11.2009 - 9 Sa 584/09
Unwirksame Bestimmung der Arbeitszeit
Es wird auf die Ausführungen in dem Beschluss der Kammer vom 22. Dezember 2009 in dem Parallelverfahren 9 Sa 383/09 verwiesen.Die aufgrund der einheitlichen Berufung der Beklagten und der Nebenintervenientin angefallenen Kosten hat die Beklagte bis zu ihrer Berufungsrücknahme und ab dann die Nebenintervenientin zu tragen (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 20. Dezember 1957 - VI ZR 171/56 - LAG Köln, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 9 Sa 383/09 - ).
- LAG Köln, 25.01.2010 - 2 Sa 996/09
Zeitlicher Arbeitsumfang einer Flugsicherheitskraft; teilunwirksame Regelung zur …
Auf die Frage, ob es sich um eine streitgenössische Nebenintervention handelt (vergl. LAG Köln 9 Sa 383/09 vom 22.12.2009, Revisionsbeschwerde zugelassen), kommt es vorliegend nicht an, da sich die Beklagte jedenfalls nicht gegen die Erklärungen der Nebenintervenientin gewandt hat.
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