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| LAG Berlin, 01.09.1986 - 9 Sa 43/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abfindung; Kündigung; Arbeitnehmer; Eigenkündigung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 06.03.1986 - 10 Ca 224/84
- LAG Berlin, 01.09.1986 - 9 Sa 43/86
Papierfundstellen
- BB 1986, 2419
- DB 1987, 181
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 30.01.1987 - 17 Sa 1597/86
Arbeitsverhältnis; Eigenkündigung; Konkurs; Stillegung; Betrieb; Abfindung; …
Dabei ist entgegen der Auffassung des Klägers unter Entlassung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeberkündigung zu sehen, wie das Bundesarbeitsgericht auch schon zu § 15 KSchG (BAG, Urteil vom 03.10.1963 - 2 AZR 160/63 - AP Nr. 9 zu § 15 KSchG) und zu § 17 KSchG n.F. (Urteil vom 06.12.1973 - 2 AZR 10/73 - AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969) ausgeführt hat (so auch: LAG Berlin, Urteil vom 01.09.1986 - 9 Sa 43/86 - = BB 1986, 2419).Aus dem Gesichtspunkt der anderen wirtschaftlichen Nachteile i.S.d. § 113 Abs. 3 BetrVG kann der Kläger den Abfindungsanspruch deswegen nicht herleiten, weil hierfür Voraussetzung ist, daß der Arbeitnehmer im Betrieb seines Arbeitgebers verbleibt (LAG Berlin, Urteil vom 01.09.1986 - 9 Sa 43/86 -, a.a.O.;… Fitting/Auffarth/Kaiser, a.a.O., Rz. 27).
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