Rechtsprechung
| LAG Berlin, 09.12.1991 - 9 Sa 59/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 140; DDR-AGB §§ 61 § 62
Arbeitsverhältnis: Beendigung eines durch Berufung [hier zum stellvertretenden Intendanten des DDR-Rundfunks] begründeten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
DDR; Berufung; Abberufung; Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin - Ca 14638/91
- ArbG Berlin, 14.08.1991 - 95 A Ca 14638/91
- LAG Berlin, 09.12.1991 - 9 Sa 59/91
Papierfundstellen
- NZA 1992, 371
- BB 1992, 639
- DB 1992, 636
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- LAG Berlin, 21.10.1991 - 9 Sa 38/91
Kündigung: Kündigungsmöglichkeit nach Einigungsvertrag für Mitarbeiter des …
Auszug aus LAG Berlin, 09.12.1991 - 9 Sa 59/91
Daß für das beim Hörfunk und Fernsehen der ehemaligen DDR beschäftigte Personal die Regelungen für die im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer entsprechend gelten, hat das erkennende Gericht in einer Entscheidung vom 21. Oktober 1991 - 9 Sa 38/91 - im einzelnen dargelegt.Für den Bereich des ehemaligen Fernsehens der DDR entspricht dies der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. LAG Berlin vom 21.10.1991 - 9 Sa 38/91 -).
- ArbG Berlin, 01.07.1991 - 99 A Ca 3320/90
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Abberufung
Auszug aus LAG Berlin, 09.12.1991 - 9 Sa 59/91
Indessen unterscheiden sich beide Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung einerseits und Abberufung andererseits sowohl in ihren Voraussetzungen als auch in ihren Folgen, so daß eine Umdeutung einer unwirksamen Kündigung in eine Abberufung ausscheiden muß (so auch ArbG Berlin vom 01.07.1991, DB 1991, 2444).
- LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92
Kündigung: Berufungsarbeitsverhältnis - Tätigkeit als IM
Trotz Weitergeltung der §§ 62 - 65 AGB-DDR 1990 bis zum 31. Dezember 1991 konnte ein durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis aufgrund der einigungsvertraglichen Sonderkündigungstatbestände durch Kündigung beendet werden (a. A. LAG Berlin, Urteil vom 9.12.1991 - 9 Sa 59/91 - NZA 1992, 371).Daß ein durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis auch hinsichtlich seiner Beendigung besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen unterlag (so LAG Berlin, Urteil vom 9.12.1991 - 9 Sa 59/91 - NZA 1992, 371 zu II 2 d. Gr.), gibt als bloße Wiedergabe der allgemeinen Übergangsregelung nichts für die Frage nach den besonderen Verhältnissen im öffentlichen Dienst her (wie hier auch LAG Berlin, Urteil vom 13.8.1992 - 7 Sa 26/92 - zu II 2 a d. Gr.).
- LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92
Berufungsbegründung; Weiterbeschäftigungsanspruch; Kündigung; DDR; Abberufung ; …
Daraus ist verschiedentlich der Schluß gezogen worden, ein vor dem 03.10.90 durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis könne auch nach dem 03.10.90 ausschließlich durch Abberufung beendet werden (…MünchKomm-Säcker-Oetker, Ergänzungsband zur 2. Auflage, 2. Lieferung, Einigungsvertrag Rn. 1009;… Oetker in Anmerkung zu LAGE Art. 20 EVertrag Nr. 1, S. 22 f.;… Dörner-Widlak, NZA 1991 Beilage 1, S. 43, 48; LAG Berlin Urteil vom 09.12.91 - 9 Sa 59/91 -, für den stellvertretenden Intendanten des "Rundfunk der DDR"). - ArbG Berlin, 06.04.1992 - 82 Ca 18774/91
Stasi-Mitarbeit; Unterlagen; Beweiswürdigung; Kündigung
2 Auch ein durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis kann seit dem 3.10.1990 durch Kündigung beendet werden (vgl. aber ArbG Berlin, DB 1991 S. 2444 u. LAG Berlin, DB 1992 S. 636; Red.); die Fortgeltung der Vorschriften des AGB-DDR über die Berufung bezweckten eine Erleichterung der Beendigung von derartigen Arbeitsverhältnissen und nicht die Beschränkung des Arbeitgebers auf die Abberufung als einzigem Mittel der Beendigung.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg - 9 Sa 59/91 |
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 14.08.1991 - 95A Ca 14638/91
- LAG Berlin-Brandenburg - 9 Sa 59/91 (anhängig)
- BAG - 8 AZR 39/92 (anhängig)
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".