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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 17.11.1986 - 9 Sa 77/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4303
LAG Berlin, 17.11.1986 - 9 Sa 77/86 (https://dejure.org/1986,4303)
LAG Berlin, Entscheidung vom 17.11.1986 - 9 Sa 77/86 (https://dejure.org/1986,4303)
LAG Berlin, Entscheidung vom 17. November 1986 - 9 Sa 77/86 (https://dejure.org/1986,4303)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung; Kündigung; Stillegung; Betrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1987, 1360
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00

    Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung

    Die Rechtsprechung hat in Einzelfällen Zeiträume von zehn Monaten (LAG Berlin 17. November 1986 - 9 Sa 77/86 - LAGE KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 9) bzw. neun Monaten (BAG 27. April 1995 - 8 AZR 200/94 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 83) als erheblich erachtet.

    Ob eine - wenn auch nur vorübergehende - Betriebstillegung oder eine unerhebliche Betriebsunterbrechung vorliegt, deren Überbrückung dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, ist vielmehr nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (BAG 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84; LAG Berlin 17. November 1986 - 9 Sa 77/86 - aaO).

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 136/00

    Fristgerechte Kündigung eines Wahlbewerbers wegen Betriebsstillegung; Abgrenzung …

    Die Rechtsprechung hat in Einzelfällen Zeiträume von zehn Monaten ( LAG Berlin 17. November 1986 - 9 Sa 77/86 - LAGE KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 9 ) bzw. neun Monaten (BAG 27. April 1995 - 8 AZR 200/94 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 83) als erheblich erachtet.

    Ob eine - wenn auch nur vorübergehende - Betriebstillegung oder eine unerhebliche Betriebsunterbrechung vorliegt, deren Überbrückung dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, ist vielmehr nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (BAG 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84; LAG Berlin 17. November 1986 - 9 Sa 77/86 - aaO) .

  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99

    Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz

    Für die Rechtslage außerhalb der Insolvenz wird angenommen, daß in Ausnahmefällen kann auch eine vorübergehende Schließung des Betriebes eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn im Kündigungszeitpunkt der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit mit großer Wahrscheinlichkeit für einen Zeitraum von bspw. 10 Monaten (LAG Berlin v. 17.11.1986 - 9 Sa 77/86, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 9) oder einem 3/4 Jahr (BAG v. 27.04.1995 - - 8 AZR 200/94, WiPra 1996, 184, 185 f.) zu erwarten ist.
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