Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - 9 Sa 853/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sexuelle Belästigung per SMS - fristlose Kündigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Du geiles Etwas, heute komm ich zu Dir dann bumsen wir eine Runde": Sexuelle Belästigung einer Auszubildenden führt zur sofortigen fristlosen Kündigung - Vorherige Abmahnung nicht notwendig
- 123recht.net (Pressemeldung)
Fristlose Kündigung nach Sex-SMS an Auszubildende // Arbeitgeber-Fürsorge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Aufrechterhaltung der Betriebsdisziplin; Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei einer verhaltensbedingten Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 30.05.2001 - 4 Ca 225/01
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - 9 Sa 853/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Niedersachsen, 25.11.2008 - 1 Sa 547/08
Verhaltensbedingte Kündigung wegen sexueller Belästung; Erforderlichkeit einer …
Dies setzt allerdings massive sexuelle Belästigung in Wort und Tat oder ein zum Beispiel aus der Vorgesetztenstellung heraus erzwungenes sexuelles Entgegenkommen einen der untergebenden Personen voraus (…vgl. BAG vom 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - aaO mwN; Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz vom 28. Oktober 2001 - 9 Sa 853/01 -). - LAG Niedersachsen, 13.10.2009 - 1 Sa 832/09
Abmahnungserfordernis bei Kündigung wegen sexueller Belästigung
Dies setzt allerdings massive sexuelle Belästigung in Wort und Tat oder ein zum Beispiel aus der Vorgesetztenstellung heraus erzwungenes sexuelles Entgegenkommen einen der untergebenden Personen voraus (…vgl. BAG vom 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - aaO mwN; Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz vom 28. Oktober 2001 - 9 Sa 853/01 -). - ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S 1 BGB - Auflösung des …
Eine außerordentliche Kündigung wurde vom LAG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 24.10.2001, 9 Sa 853/01) bestätigt in Bezug auf einen Arbeitnehmer, der per SMS an eine Auszubildende folgenden Text gesandt hatte: "Hallo B..., du geiles Etwas, heute komme ich zu dir, dann bumsen wir eine Runde".
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".