Rechtsprechung
| LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 91/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Surrogatcharakter eines Urlaubsabgeltungsanspruchs; Gesamterholungsurlaubsanspruch für die Dauer des Arbeitsverhältnisses; Beendigung der arbeitsvertraglichen Beziehungen durch wirksame Befristung; Rechtsnormen im nichtschuldrechtlichen Teil eines Tarifvertrages; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 15.09.1988 - 17 Ca 54/88
- LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 91/88
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 91/88
Bei der Tarifauslegung muß in erster Linie auf den Wortlaut (BAG vom 24.5.1976, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG vom 12.9.1984, DB 1985, 130;… Wiedemann/Stumpf, TVG, § 1 Rdn. 397 mit Nachweisen), aber auch auf den Gesamtzusammenhang der tarifvertraglichen Regelung (BAG AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung; BAG vom 25.8.1982, AP Nr. 55 zu § 616 BGB; BAG vom 25.11.1987, NZA 1988, 320) abgestellt werden, wobei jedoch der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien nicht unberücksichtigt bleiben darf.Ebensowenig stellt die "Auffassung der beteiligten Berufskreise" ein selbständiges Auslegungskriterium dar (BAG DB 1985, 130; BAG NZA 1988, 320), weil sie für sich allein über den Willen der Tarifvertragsparteien nichts aussagt und für sich genommen zum Tarifrecht keinen Bezug hat.
- BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79
Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter
Auszug aus LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 91/88
Diesen Überlegungen kommt aber nur dann rechtserhebliche Bedeutung zu, wenn es sich um eine von den Tarifvertragsparteien gewollte Regelungslücke handelt (BAG vom 23.9.1981, DB 1982, 608).Bei unbewußten Regelungslücken kann hingegen sehr wohl eine ergänzende Auslegung durch den Richter in Betracht kommen, wobei vom mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien auszugehen und zu ermitteln ist, was sie unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie bei objektiver Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge voraussichtlich geregelt hätten, wenn sie an den nicht geregelten Fall gedacht hätten (BAG vom 24.5.1978, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG DB 1982, 608;… Wiedemann/Stumpf, TVG, § 1 Rdn. 418).
- BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 12/86
Betriebsrat - Akkordlohn
Auszug aus LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 91/88
Bei der Tarifauslegung muß in erster Linie auf den Wortlaut (BAG vom 24.5.1976, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG vom 12.9.1984, DB 1985, 130;… Wiedemann/Stumpf, TVG, § 1 Rdn. 397 mit Nachweisen), aber auch auf den Gesamtzusammenhang der tarifvertraglichen Regelung (BAG AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung; BAG vom 25.8.1982, AP Nr. 55 zu § 616 BGB; BAG vom 25.11.1987, NZA 1988, 320) abgestellt werden, wobei jedoch der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien nicht unberücksichtigt bleiben darf.Ebensowenig stellt die "Auffassung der beteiligten Berufskreise" ein selbständiges Auslegungskriterium dar (BAG DB 1985, 130; BAG NZA 1988, 320), weil sie für sich allein über den Willen der Tarifvertragsparteien nichts aussagt und für sich genommen zum Tarifrecht keinen Bezug hat.
- BAG, 13.06.1973 - 4 AZR 445/72
Auslegung von Tarifverträgen - Regelungslücken
Auszug aus LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 91/88
Da der nichtschuldrechtliche Teil eines Tarifvertrages Rechtsnormen enthält, § 1 TVG , die eine große Anzahl von Arbeitsverhältnissen erfassen sollen, ist es geboten und notwendig, für die Auslegung von tarifvertraglichen Normen im Grundsatz die Regeln anzuwenden, die auch sonst bei der Auslegung von Gesetzen maßgebend sind (…vgl. Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd. II, 1. Halbb., 7. Aufl. 1966, S. 356;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl. 1977, § 1 Rdn. 390 ff.; BAG vom 13.6.1973, DB 1973, 2303; BAG vom 10.9.1980, AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung; BAG vom 12.9.1984, EzA Nr. 14 zu § 1 TVG Auslegung).In der Regel sind die Gerichte für Arbeitssachen zur Lückenfeststellung und -ergänzung in Tarifverträgen ebenso berechtigt wie bei unvollständigen Gesetzen (…vgl. Wiedemann/Stumpf, TVG, § 1 Rdn. 416; LAG Berlin vom 20.12.1982, EzA Nr. 5 zu § 14 BBilG), allerdings nur unter der Voraussetzung der Feststellung einer "planwidrigen Unvollständigkeit" (BAG vom 13.6.1973, DB 1973, 2303 mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 91/88
Der Urlaubsabgeltungsanspruch tritt an die Stelle des dem Arbeitnehmer zustehenden Anspruches auf Freizeitgewährung verbunden mit der Fortzahlung der dem Arbeitnehmer zustehenden Vergütung, hat also Surrogatcharakter (vgl. etwa Leinemann/Lipke, DB 1988, 1217; BAG vom 7.3.1985, DB 1985, 1599; BAG vom 14.5.1986, DB 1986, 2685). - BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79
Tarifklausel
Auszug aus LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 91/88
Wenn aber Tarifverträge grundsätzlich wie Gesetze auszulegen sind, kann im Hinblick auf das Schriftformerfordernis des § 1 TVG der Wille der vertragschließenden Tarifvertragsparteien nur dann und insoweit Berücksichtigung finden, als er in den Regelungen des Tarifvertrages einen für Dritte erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAG vom 22.1.1960, AP Nr. 96 zu § 1 TVG Auslegung; BAG vom 25.8.1982, BAGE 39, 321; BAG vom 23.10.1985, DB 1986, 596). - BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81
Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb
Auszug aus LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 91/88
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juni 1983 (DB 1983, 2523; bestätigt BAG vom 28.6.1984, DB 1984, 2716; BAG vom 7.3.1985, DB 1985, 1598) soll einem wegen Krankheit gekündigten Arbeitnehmer, der seinen Erholungsurlaub ganz oder teilweise noch nicht genommen hat, ein Abgeltungsanspruch dann nicht zustehen, wenn er im Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis wegen seiner Erkrankung nicht in der Lage gewesen ist, den Erholungsurlaub anzutreten und seine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit fortdauert. - BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82
Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs
Auszug aus LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 91/88
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juni 1983 (DB 1983, 2523; bestätigt BAG vom 28.6.1984, DB 1984, 2716; BAG vom 7.3.1985, DB 1985, 1598) soll einem wegen Krankheit gekündigten Arbeitnehmer, der seinen Erholungsurlaub ganz oder teilweise noch nicht genommen hat, ein Abgeltungsanspruch dann nicht zustehen, wenn er im Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis wegen seiner Erkrankung nicht in der Lage gewesen ist, den Erholungsurlaub anzutreten und seine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit fortdauert. - BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83
Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag
Auszug aus LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 91/88
Nach § 51 Abs. 1 BAT alter Fassung bestand vielmehr ein Abgeltungsanspruch auch und gerade dann, wenn der Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnte (vgl. BAG vom 8.3.1984, DB 1984, 1939;… siehe dazu auch Lepke, Kündigung bei Krankheit, 7. Aufl. 1987, S. 171). - BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80
Urlaubsabgeltungsanspruch
Auszug aus LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 91/88
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juni 1983 (DB 1983, 2523; bestätigt BAG vom 28.6.1984, DB 1984, 2716; BAG vom 7.3.1985, DB 1985, 1598) soll einem wegen Krankheit gekündigten Arbeitnehmer, der seinen Erholungsurlaub ganz oder teilweise noch nicht genommen hat, ein Abgeltungsanspruch dann nicht zustehen, wenn er im Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis wegen seiner Erkrankung nicht in der Lage gewesen ist, den Erholungsurlaub anzutreten und seine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit fortdauert. - BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89
Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung
Zu Unrecht meint die Revision (vgl. im Ansatz ebenso Crisolli/Tiedtke/Ramdohr, Das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, § 51 BAT Rz 1a, 13; vgl. ebenso PK-BAT Rzadkowski, § 51 Rz 5; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Juni 1990, § 51 Erl. 3e; Peltzer, NZA 1988, 493 sowie LAG Berlin Urteil vom 9. Januar 1989 - 9 Sa 91/88 - ZTR 1989, 486), daß diese Verpflichtung nur den gesetzlichen Mindesturlaub umfasse, den der Beklagte bereits durch Abgeltung von zehn Urlaubstagen erfüllt habe. - LAG Berlin, 11.07.1989 - 8 Sa 38/89
Urlaubsabgeltungsanspruch; BAT ; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; …
Entgegen der Auffassung des LAG Berlin, wie sie im Urteil vom 9. Januar 1989 - 9 Sa 91/88 - zum Ausdruck gekommen ist, geht die erkennende Kammer im vorliegenden Fall von einer unbewußten und ungewollten Regelungslücke aus. - LAG Berlin, 22.08.1989 - 8 Sa 38/89
Urlaubsabgeltung; Urlaub; Arbeitsunfähigkeit; Beendigung; Arbeitsverhältnis; …
Entgegen der Auffassung des LAG Berlin, wie sie im Urteil vom 9. Januar 1989 - 9 Sa 91/88 - zum Ausdruck gekommen ist, geht die erkennende Kammer im vorliegenden Fall von einer unbewußten und ungewollten Regelungslücke aus.
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