Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 20.08.2004 - 9 Sa 923/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
BGB § 626
- IWW
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 626 BGB
Außerordentliche Kündigung - Pflegekraft - Körperverletzung - Interessenabwägung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626
Außerordentliche Kündigung einer Pflegekraft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 17.09.2003 - 5 Ca 124/03
- LAG Nürnberg, 15.07.2004 - 9 Sa 923/03
- LAG Nürnberg, 20.08.2004 - 9 Sa 923/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2004 - 3 Sa 302/03
Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Kinderpflegerin, Züchtigung, …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.08.2004 - 9 Sa 923/03
Die erkennende Kammer schließt sich in diesem Zusammenhang der Rechtsansicht des LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 14.01.2004 - 3 Sa 302/03 - LAGE Nr. 3 zu § 626 BGB 2002) an, wonach bei Vorliegen einer Affektsituation das Verschuldensmaß reduziert ist und dies im Rahmen der Interessenabwägung im Einzelfall zu berücksichtigen ist.
- ArbG Cottbus, 07.11.2007 - 7 Ca 1295/07
Fristlose, außerordentliche Kündigung wegen Tat und Verdacht der Misshandlung …
65 Die körperliche und/oder seelische Misshandlung der Schutzbefohlenen kann demnach je nach den Umständen eine ordentliche aber auch eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, denn der Arbeitnehmer enttäuscht in einem solchen Fall das in ihn gesetzte Vertrauen, die vom Arbeitgeber eingegangene Gewährspflicht in dessen Sinne wahrzunehmen und auszuüben (vgl. für den Fall des sexuellen Missbrauchs: ArbG Ludwigshafen 3 Ca 2096/00 vom 29.11.2000; LAG Niedersachsen vom 27.06.1989, 6 Sa 1407/98, AuR 1990, 130; LAG Hessen vom 02.09.1983, 6 Sa 333/83; vgl. im Übrigen für die Misshandlung Schutzbefohlener durch körperliche Gewalt: LAG Nürnberg vom 20.08.2004, 9 Sa 923/03, LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 5; LAG Schleswig Holstein vom 13.07.2000, 5 Sa 240/00, PflR 2001, 311 - 314; LAG Hessen vom 30.03.2000, 5/8 Sa 1230/99, NZA-RR 2000, 526 - 528). - ArbG Cottbus, 02.07.2008 - 5 Ca 470/08
Körperliche Gewalt gegen ein Kind rechtfertigt außerordentliche Kündigung einer …
Der Arbeitnehmer enttäuscht in einem solchen Fall das in ihn gesetzte Vertrauen, die vom Arbeitgeber eingegangene Gewährspflicht in dessen Sinne wahrzunehmen und auszuüben (vgl. LAG-Nürnberg vom 20.08.2004 9 Sa 923/03 LAGE, § 626 BGB, 2002, Nr. 5; LAG-Schleswig-Holstein vom 13.07.2000 5 Sa 240/00 Juris -).
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Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 15.07.2004 - 9 Sa 923/03 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung; Umdeutung einer Kündigung in eine ordentliche Kündigung; Außerordentliche Kündigung aufgrund der Verletzung der körperlichen Integrität eines Schutz befohlenen behinderten Jugendlichen durch eine Pflegekraft; ...
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 17.09.2003 - 5 Ca 124/03
- LAG Nürnberg, 15.07.2004 - 9 Sa 923/03
- LAG Nürnberg, 20.08.2004 - 9 Sa 923/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2004 - 3 Sa 302/03
Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Kinderpflegerin, Züchtigung, …
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