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Rechtsprechung
   LAG Köln, 01.12.2010 - 9 Sa 945/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,55495
LAG Köln, 01.12.2010 - 9 Sa 945/10 (https://dejure.org/2010,55495)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.12.2010 - 9 Sa 945/10 (https://dejure.org/2010,55495)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 9 Sa 945/10 (https://dejure.org/2010,55495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kündigung - wichtiger Grund - eigenmächtiger Urlaubsantritt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 BGB
    Kündigung - wichtiger Grund - eigenmächtiger Urlaubsantritt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung; Eigenmächtiger Urlaubsantritt bei Stellung eines Urlaubsvertreters; Erforderlich einer Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eigenmächtiger Urlaubsantritt bei Stellung eines Urlaubsvertreters; Erforderlich einer Abmahnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2010 - 9 Sa 945/10
    Eine negative Prognose liegt vor, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und der daraus resultierenden Vertragsstörung geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde den Arbeitsvertrag auch nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. Urteile vom 26. Juni 2006 - 2 AZR 190/07 - und vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 -).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2010 - 9 Sa 945/10
    Eine negative Prognose liegt vor, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und der daraus resultierenden Vertragsstörung geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde den Arbeitsvertrag auch nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. Urteile vom 26. Juni 2006 - 2 AZR 190/07 - und vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 -).
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Köln, 01.12.2010 - 9 Sa 945/10
    Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. Urteil vom 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93 - ).
  • ArbG Düsseldorf, 09.09.2020 - 3 BV 45/20

    Arbeitnehmer berechtigt gekündigt nach eigenmächtiger Urlaubnahme unter Berufung …

    Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen (BAG, Urteil vom 20. Januar 1994 - 2 AZR 521/93; LAG Köln, Urteil vom 28. Juni 2013 - 4 Sa 8/13; 06. Dezember 2010 - 2 TaBV 23/10; 01. Dezember 2010 - 9 Sa 945/10).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 3 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07; 26. Juni 2006 - 2 AZR 190/07; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. August 2018 - 21 Sa 28/18; LAG Köln, Urteil vom 01. Dezember 2010 - 9 Sa 945/10).

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