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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 15.08.2002 - 9 T 766/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,40903
LG Osnabrück, 15.08.2002 - 9 T 766/02 (https://dejure.org/2002,40903)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 15.08.2002 - 9 T 766/02 (https://dejure.org/2002,40903)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 15. August 2002 - 9 T 766/02 (https://dejure.org/2002,40903)
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2015 - 4 KO 1214/14

    Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG bei isoliertem Prozesskostenhilfeverfahren

    Rn. 11 Auch das isolierte Prozesskostenhilfeverfahren ist ein gerichtliches Verfahren im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 RVG, selbst wenn sich daran kein gerichtlicher Rechtsstreit in der Hauptsache - z.B. ein Klageverfahren - anschließt (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. August 2002 - 14 W 506/02 - JurBüro 2002, S. 588; LG Osnabrück, Beschluss vom 15. August 2002 - 9 T 766/02 - NdsRpfl.
  • AG Winsen, 11.07.2016 - 18 II 564/14

    Anwaltliche Vertretung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Anspruch auf …

    Beratungshilfe kann dann nicht mehr gewährt werden und die Tätigkeit eines Anwalts innerhalb dieses gerichtlichen PKH-Prüfungsverfahrens ist eine Tätigkeit innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, die nach dem eindeutigen Wortlaut von § 1 BerHG nicht durch Beratungshilfe abgedeckt werden kann (…so auch Schoreit/Groß, Kommentar zur Beratungshilfe 10. Aufl., § 1 Rdnr. 21; AG Braunschweig, Beschluss vom 14. Oktober 1985 - 248 II 329/85 -, juris; AG Emmendingen, Beschluss vom 28. August 1996 - UR II 399/96 -, juris; AG Osnabrück, Beschluss vom 27. März 1997 - 29 II 1190/96 -, juris; AG Koblenz, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 40 UR IIa 548/04 -, juris; LG Osnabrück, Beschluss vom 15. August 2002 - 9 T 766/02 -, juris).
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