Rechtsprechung
| LG Dortmund, 10.04.2014 - 9 T 89/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungserinnerung bei Beendigung der beanstandeten Zwangsvollstreckungsmaßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 06.12.2013 - 245 M 1487/13
- LG Dortmund, 10.03.2014 - 9 T 89/14
- LG Dortmund, 10.04.2014 - 9 T 89/14
- BGH, 03.07.2014 - I ZB 30/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03
Zulässigkeit der Erinnerung gegen die bereits beendete Räumungsvollstreckung
Auszug aus LG Dortmund, 10.04.2014 - 9 T 89/14
Soll auf eine Erinnerung nach § 766 ZPO eine bestimmte Vollstreckungsmaßnahme für unzulässig erklärt werden, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Erinnerung mit der Beendigung der beanstandeten Zwangsvollstreckungsmaßnahme ( BGH NZM 2005, 193;… Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Auflage, § 766 Rdnr. 48 ).Die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer bereits beendeten Vollstreckungsmaßnahme sieht § 766 ZPO nicht vor ( BGH NJW-RR 2010, 785; BGH NZM 2005, 193 ).
- BGH, 15.10.2009 - VII ZB 1/09
Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung bei Beendigung der …
Auszug aus LG Dortmund, 10.04.2014 - 9 T 89/14
Die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer bereits beendeten Vollstreckungsmaßnahme sieht § 766 ZPO nicht vor ( BGH NJW-RR 2010, 785; BGH NZM 2005, 193 ).
- LG Neuruppin, 24.02.2021 - 2 T 30/21
Berechtigung einzelner Miterben zur Geltendmachung einer zum Nachlass gehörenden …
Es ist noch nicht abgeschlossen, weil ein unentschuldigtes Nichterscheinen zum Erlass eines Haftbefehls nach § 802g ZPO führen kann (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 1985 - 25 T 233/85 -, juris; LG Bonn, Beschluss vom 26.04.2013 - 4 T 140/13, das - allein - wegen des zwischenzeitlichen Erlasses eines Haftbefehls ein Rechtsschutzbedürfnis für die Erinnerung gegen die Terminsladung verneint; die Zulässigkeit der gegen die Erinnerung gerichteten sofortigen Beschwerde ohne weitere Problematisierung bejahend LG Stuttgart…, Beschluss vom 12.4.2018 - 19 T 486/17, BeckRS 2018, 36374 Rn. 14; ein Rechtsschutzbedürfnis hingegen verneinend LG Dortmund, Beschluss vom 10. April 2014 - 9 T 89/14 -, Rn. 3, juris, sowie AG Dortmund, Beschluss vom 6. Dezember 2013 - 245 M 1487/13 -, juris, wobei die Entscheidungsgründe so aufgefasst werden, dass der Schuldner zum Termin nicht erschienen ist).
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- AG Dortmund, 06.12.2013 - 245 M 1487/13
- LG Dortmund, 10.03.2014 - 9 T 89/14
- LG Dortmund, 10.04.2014 - 9 T 89/14
- BGH, 03.07.2014 - I ZB 30/14
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