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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 19.10.1998 - 9 TaBV 1, 2/98, 9 TaBV 1/98, 9 TaBV 2/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5534
LAG Berlin, 19.10.1998 - 9 TaBV 1, 2/98, 9 TaBV 1/98, 9 TaBV 2/98 (https://dejure.org/1998,5534)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19.10.1998 - 9 TaBV 1, 2/98, 9 TaBV 1/98, 9 TaBV 2/98 (https://dejure.org/1998,5534)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19. Oktober 1998 - 9 TaBV 1, 2/98, 9 TaBV 1/98, 9 TaBV 2/98 (https://dejure.org/1998,5534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; UmwG § 321 Abs. 1
    Betriebsübergang: Mandat des Betriebsrats bei rechtsgeschäftlicher Betriebsteilübertragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 1354
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • LAG Berlin, 08.01.1996 - 9 TaBV 8/95

    Betriebsrat: Antragsbefugnis im Beschlussverfahren - Wegfall

    Auszug aus LAG Berlin, 19.10.1998 - 9 TaBV 1/98
    Während sich die einen für die entsprechende Anwendung der genannten Norm auf Fälle der hier vorliegenden Art ausgesprochen haben (vgl. etwa LAG Berlin vom 08.01.1996, NZA-RR 1996, 456; VerwG EKD vom 19.02.1998, NZA-RR 1998, 477 ;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG , § 21 Rdn. 52 m.w.N.;… Joost, in: Lutter, UmwG , 1. Aufl. 1996, § 321 Rdn. 4;… Kreutz, in: GK- BetrVG , Bd. 1, 6. Aufl. 1997, § 21 Rdn. 82 mit ausführlichen Nachweisen), wird dies von anderen unter Hinweis auf eine nicht analogiefähige Regelungslücke verneint (…vgl. etwa Goutier/Knopf/Tulloch, UmwG , 1. Aufl. 1996, § 321 Rdn. 12;… Kallmeyer, UmwG [1997], § 321 Rdn. 26 m.w.N.).

    Wie die Kammer bereits in einer Entscheidung vom 8, Januar 1996 (NZA-RR 1996, 456) im Einzelnen dargelegt hat, wich bereits das Spaltungsgesetz in seinem § 13 von der Auffassung des BAG ab und sah ein auf maximal drei Monate befristetes Übergangsmandat des Betriebes für abgespaltene Betriebsteile vor, das endete, wenn für den abgespaltenen Betriebsteil ein anderer oder neu gebildeter Betriebsrat zuständig war.

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Analoge Rechtsanwendung

    Auszug aus LAG Berlin, 19.10.1998 - 9 TaBV 1/98
    Dass gegen die Zulässigkeit analoger Rechtsanwendung verfassungsrechtliche Bedenken grundsätzlich nicht bestehen, entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 03.04.1990, JZ 1990, 811 ff.).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Auszug aus LAG Berlin, 19.10.1998 - 9 TaBV 1/98
    Ausnahmeregelungen können jedenfalls dann auf vergleichbare Fälle analog angewendet werden, wenn diesen Ausnahmeregelungen erkennbar ein bestimmtes System zugrunde liegt, die vergleichbaren Fällen jedoch formal entgegen diesem System und der ratio legis nicht ausdrücklich in die Regelung miteinbezogen worden sind (BAG vom 10.12.1992, NZA 1993, 593 ; siehe auch BGH vom 13.07.1988, JZ 1989, 145 ff.).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 10/95

    Gemeinschaftlicher Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Berlin, 19.10.1998 - 9 TaBV 1/98
    Dass unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich selbständige Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bilden können, entspricht allgemeiner und zu billigender Auffassung (siehe etwa BAG vom 14.09.1988, AP Nr. 9 zu § 1 BetrVG 1972; vom 24.01.1996, DB 1996, 2131 f.; vom 11.11.1997, BB 1998, 1315 ; LAG Berlin vom 26.03.1984 NZA 1984, 333;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG , § 1 Rdn. 75 ff. m.w.N.;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 5. Aufl. 1997, § 1 Rdn. 2 und 7;… Richardi, BetrVG , 7. Aufl. 1998, § 1 Rdn. 60 ff. m.w.N.) und kann als gesichert angesehen werden, zumal § 322 UmwG den von mehreren Unternehmen gemeinsam geführten Betrieb gesetzlich anerkannt hat.
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus LAG Berlin, 19.10.1998 - 9 TaBV 1/98
    Ausnahmeregelungen können jedenfalls dann auf vergleichbare Fälle analog angewendet werden, wenn diesen Ausnahmeregelungen erkennbar ein bestimmtes System zugrunde liegt, die vergleichbaren Fällen jedoch formal entgegen diesem System und der ratio legis nicht ausdrücklich in die Regelung miteinbezogen worden sind (BAG vom 10.12.1992, NZA 1993, 593 ; siehe auch BGH vom 13.07.1988, JZ 1989, 145 ff.).
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 6/97

    Mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung im gemeinsamen Betrieb

    Auszug aus LAG Berlin, 19.10.1998 - 9 TaBV 1/98
    Dass unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich selbständige Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bilden können, entspricht allgemeiner und zu billigender Auffassung (siehe etwa BAG vom 14.09.1988, AP Nr. 9 zu § 1 BetrVG 1972; vom 24.01.1996, DB 1996, 2131 f.; vom 11.11.1997, BB 1998, 1315 ; LAG Berlin vom 26.03.1984 NZA 1984, 333;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG , § 1 Rdn. 75 ff. m.w.N.;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 5. Aufl. 1997, § 1 Rdn. 2 und 7;… Richardi, BetrVG , 7. Aufl. 1998, § 1 Rdn. 60 ff. m.w.N.) und kann als gesichert angesehen werden, zumal § 322 UmwG den von mehreren Unternehmen gemeinsam geführten Betrieb gesetzlich anerkannt hat.
  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 121/88

    Anhörung des Betriebsrats nach Unternehmensaufspaltung

    Auszug aus LAG Berlin, 19.10.1998 - 9 TaBV 1/98
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 23.11.11988 (NZA 1989, 433) ein generelles Übergangsmandat des Betriebsrates verneint, weil die betriebsübergreifende Zuerkennung eines derartigen Mandats dem zwingenden betriebsverfassungsrechtlichen Prinzip einer Anknüpfung des Betriebsratsmandates eine die Identität des Betriebes zuwider laufen würde.
  • LAG Berlin, 26.03.1984 - 9 TaBV 4/84
    Auszug aus LAG Berlin, 19.10.1998 - 9 TaBV 1/98
    Dass unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich selbständige Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bilden können, entspricht allgemeiner und zu billigender Auffassung (siehe etwa BAG vom 14.09.1988, AP Nr. 9 zu § 1 BetrVG 1972; vom 24.01.1996, DB 1996, 2131 f.; vom 11.11.1997, BB 1998, 1315 ; LAG Berlin vom 26.03.1984 NZA 1984, 333;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG , § 1 Rdn. 75 ff. m.w.N.;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 5. Aufl. 1997, § 1 Rdn. 2 und 7;… Richardi, BetrVG , 7. Aufl. 1998, § 1 Rdn. 60 ff. m.w.N.) und kann als gesichert angesehen werden, zumal § 322 UmwG den von mehreren Unternehmen gemeinsam geführten Betrieb gesetzlich anerkannt hat.
  • ArbG Solingen, 26.01.2000 - 2 BVGa 1/00

    Recht der Betriebsratsmitglieder auf Teilnahme an Betriebsratssitzungen; …

    Im Wege der Gesamtanalogie ist somit generell bei Teilbetriebsübergängen ein Übergangsmandat des Betriebsrats bis zur Neuwahl in den ausgegliederten Teilbetrieben, längstens für den Zeitraum von sechs Monaten anzunehmen (ebenso LAG Berlin vom 19.10.1998 - 9 TaBV 1/98 , LAGE Nr. 1 zu § 321 UmwG; ArbG Düsseldorf vom 17.09.1996 - 1 BVGa 12/96 , AIB 1997, 602 ff; ArbG Duisburg vom 03.09.1996 - 2 BVGa 7/96 , AIB 1997, 287;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Auflage, § 21, Rd-Nr. 38 ff., 52; Wiese/Kreutz in: GK BetrVG, § 21, Rd-Nr. 65 ff., 81 ff. mit weiteren Nachweisen).
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