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Weitere Entscheidungen unten: KG, 20.04.2010 | LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012

Rechtsprechung
   KG, 16.07.2010 - 9 U 103/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20312
KG, 16.07.2010 - 9 U 103/09 (https://dejure.org/2010,20312)
KG, Entscheidung vom 16.07.2010 - 9 U 103/09 (https://dejure.org/2010,20312)
KG, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - 9 U 103/09 (https://dejure.org/2010,20312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Radfahrerunfall: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch unterlassenes Aufstellen von Warnschildern vor Unebenheiten auf dem Radweg; Mitverschulden bei erheblichem Pflichtenverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflichten des Straßenbaulastträgers hinsichtlich einer Aufwölbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrradsturz wegen Bodenwelle

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sturz auf Radweg durch Bodenerhebung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrssicherungspflicht wird durch unterlassenes Aufstellen von Warnschildern vor Unebenheiten auf Radweg verletzt - Verkehrssicherungspflichtiger zum Schadenersatz verpflichtet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde zum Aufstellen von Warnschildern wegen durch Wurzelbewuchs angehobenen Straßenpflasters

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Auszug aus KG, 16.07.2010 - 9 U 103/09
    Maßgebend ist, wie schon im Senatsbeschluss vom 20. April 2010 und im angefochtenen Urteil ausgeführt, dass ein sorgfältiger Fahrradfahrer die konkrete Gefährlichkeit der Situation, die hier durch den Verlauf von zwei dickeren Wurzelsträngen nahe der Oberfläche vom Baum in Richtung Gehweg, den Aufbruch des provisorischen Asphaltbelags mit einer 20 cm breiten Riefenbildung und die Wurzelerhebungen mit einem Höhenunterschied von 4, 5 cm gekennzeichnet war, nicht rechtzeitig erkennen und sich darauf einrichten konnte (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - III ZR 122/88 - juris Tz. 11 = BGHZ 108, 273).
  • BGH, 10.05.2007 - III ZR 115/06

    Voraussetzungen vollständiger Überbürdung des Schadens auf den Geschädigten …

    Auszug aus KG, 16.07.2010 - 9 U 103/09
    Rn. 4 3. Für eine vollständige Überbürdung des Schadens auf den Kläger, die im Rahmen des § 254 BGB ohnehin nur ausnahmsweise in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 10. Mai 2007 - III ZR 115/06 -, juris Tz. 7 = NJW 2007, 3211), ist hier schon angesichts des erheblichen Verstoßes des Beklagten gegen seine Verkehrssicherungspflicht kein Raum.
  • KG, 26.02.2010 - 7 U 100/09

    Kostenentscheidung: Kostentragungspflicht bei einer Anschlussberufung und …

    Auszug aus KG, 16.07.2010 - 9 U 103/09
    Soweit die Kosten der Anschlussberufung dem Kläger auferlegt werden, schließt sich der erkennende Senat zur Begründung den Ausführungen des 7. Senats des Kammergerichts vom 26. Februar 2010 - 7 U 100/09 - (juris Tz. 8 ff.) an.
  • LG Berlin, 28.04.2009 - 13 O 88/07

    Land Berlin haftet für Fahrradunfall wegen schlechtem Straßenzustand

    Auszug aus KG, 16.07.2010 - 9 U 103/09
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 28. April 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 13 O 88/07) wird einstimmig zurückgewiesen.
  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer …

    Das KG habe in einer Entscheidung vom 16.07.2010 (9 U 103/09) dahingehend geurteilt, dass, wenn ein sorgfältiger Radfahrer die Gefährlichkeit einer Aufwölbung nicht rechtzeitig erkenne, der Verkehrssicherungspflichtige auf diese Gefahrenstelle hinweisen müsse, was vorliegend nicht geschehen sei.

    Rn. 105 Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt grundlegend von demjenigen, den das Kammergericht in der vom Kläger für seinen Rechtsstandpunkt angeführten Entscheidung 9 U 103/09 vom 16.07.2010 (DAR 2011, 135) zu beurteilen hatte, denn dort gab es zwei Aufbrüche im Belag mit einer 20 cm breiten Riefenbildung, die "hoch" waren, wozu noch Wurzelerhebungen von 4, 5 cm Höhe traten, die sich überdies über die gesamte Radwegbreite erstreckten (…a.a.O., Rn. 2 in Juris).

    Rn. 120 Auch in diesem Punkt unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt mithin entscheidend von denjenigen Sachverhalten, welche der Entscheidung des BGH vom 05.07.2012 (III ZR 240/11, VersR 2012, 1434 = DAR 2012, 572) und des KG vom 16.07.2010 (9 U 103/09, DAR 2012, 135) zu Grund lagen: in beiden Fällen nahm das Hindernis die gesamte Wegbreite ein.

  • OLG Hamm, 19.10.2012 - 11 U 100/11

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Freihaltung der unterhaltenen …

    Unter Berücksichtigung dessen sind von der Rechtsprechung in Bezug auf Höhenunterschiede auf Radwegen im Wesentlichen solche in einem Bereich zwischen 2 und 3 cm als nicht abhilfebedürftige Gefahrenstelle angesehen worden (vgl.: OLG Hamm…, Urteil vom 05.05.1998, 9 U 7/98, zitiert nach juris Rn. 15, 16 zu einem Niveauunterschied von 2-3 cm auf einem Radweg im Bereich eines Gefälles durch Kantstein;… vgl. auch: OLG Sachsen-Anhalt Urteil vom 21.04.1998, 9 U 1589/97, zitiert nach juris Rn. 5, 6 für einen mehr als 2 cm aus der umgebenden Pflasterung herausragenden Kanaldeckel; vgl. auch: OLG Stuttgart…, Urteil vom 30.10.2002, 4 U 95/02, zitiert nach juris Rn. 8: Keine abhilfebedürftige Gefahrenstelle bei in Fahrtrichtung verlaufendem Arbeitsschlitz eines Sehachtdeckels; OLG Braunschweig…, Urteil vom 25.07.2001, 3 U 22/01, zitiert nach juris Orientierungssatz und Rn. 6: keine abhilfebedürftige Gefahrenstelle bei Aufwurf in Asphaltdecke von höchstens 2, 5 cm; KG Berlin, Beschluss vom 16.07.2010, 9 U 103/09, zitiert nach juris Rn. 2: Abhilfebedürftige Gefahrenstelle bei Asphaltaufbruch mit 20 cm breiter Riefenbildung und Höhenunterschied von 4, 5 cm auf Radweg).
  • KG, 03.06.2011 - 9 U 173/10

    Amtshaftung: Sturz eines von einem Fahrradweg gegen einen Abspannmast geratenden …

    Anders als in dem vom Senat am 16. Juli 2010 entschiedenen Rechtsstreit ( 9 U 103/09 - juris), war hier eine mögliche Gefahr durch den Abspannmast und die Radwegführung an der Einengung, wie die eingereichten Lichtbilder belegen, aus der Fahrtrichtung des Klägers angesichts der geraden Straßenführung schon von weitem gut erkennbar.
  • LG Bielefeld, 21.09.2011 - 6 O 44/11
    Vorliegend ist auch bei einem - vom Kläger - behaupteten herausragen Kanaldeckels von bis zu 3 cm kein derart schadhafter Zustand gegeben, mit dem ein Radfahrer nicht rechnen konnte (vgl. dazu KG Berlin, Urteil vom 16.07.2010, 9 U 103/09).
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Rechtsprechung
   KG, 20.04.2010 - 9 U 103/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,44218
KG, 20.04.2010 - 9 U 103/09 (https://dejure.org/2010,44218)
KG, Entscheidung vom 20.04.2010 - 9 U 103/09 (https://dejure.org/2010,44218)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Land Berlin haftet für Fahrradunfall wegen schlechtem Straßenzustand

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 103/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,128126
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 103/09 (https://dejure.org/2012,128126)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.06.2012 - L 9 U 103/09 (https://dejure.org/2012,128126)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Juni 2012 - L 9 U 103/09 (https://dejure.org/2012,128126)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 09.07.2004 - 6 U 48/04

    Sittenwidriges Inverkehrbringen nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 103/09
    Die hiergegen gerichtete Berufung zum Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen Bremen wurde zurückgewiesen (Urteil vom 17. März 2005 - L 6 U 48/04).

    Insoweit wird zunächst auf die zutreffenden Ausführungen des SG im hier angefochtenen Urteil und im Hinblick auf den bestandskräftigen Bescheid vom 15. Dezember 1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. Mai 2000 auf das Urteil des 6. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2005 - L 6 U 48/04 - verwiesen, die sich der Senat zu Eigen macht (vgl. § 153 Abs. 2 SGG).

    Insoweit wird auf die Ausführungen des 6. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen in dem Urteil vom 17.03.2005 - L 6 U 48/04 - verwiesen.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 103/09
    Allein aus einem zeitlichen Zusammenhang kann selbst bei Abwesenheit konkurrierender Ursachen nicht ohne Weiteres auf die Wesentlichkeit eines Unfalls geschlossen werden (vgl. ausführlich hierzu: BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, - B 2 U 1/05 R, juris, Rn. 39).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 103/09
    Obwohl § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X nicht ausdrücklich vor einer erneuten Sachprüfung das Durchlaufen zweier formaler Prüfungsabschnitte verlangt, wird nach einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86, Urteil vom 22. März 1989 - 7 RAr 122/87; Urteil vom 03. April 2001 - B 4 RA 22/00 R; LSG Hamburg, Urteil vom 09. Februar 2010 - L 3 U 50/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. Januar 2012 - L 17 U 483/10;… a.A. Waschull in: Diering/Timme/Waschull, SGB X, 3. Auflage 2011, § 44, Rn. 40 m.w.N.; kritisch, aber im Ergebnis offen gelassen vom BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 24/05 R) auch das Rücknahmeverfahren in der allgemeinen Verwaltung in Anlehnung an das Wiederaufnahmeverfahren für rechtskräftige Urteile (vgl. § 179 SGG) als dreistufiges Verfahren angesehen.
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 103/09
    Für das Vorliegen eines Unfallereignisses und eines Gesundheits(erst)schadens ist der Vollbeweis notwendig, für das Vorliegen der Kausalität zwischen Unfall und Gesundheitserstschaden genügt hingegen hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 29/07 R).
  • BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86

    Bindend gewordener Verwaltungsakt - Rechtwidrigkeit des Verwaltungsakts - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 103/09
    Obwohl § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X nicht ausdrücklich vor einer erneuten Sachprüfung das Durchlaufen zweier formaler Prüfungsabschnitte verlangt, wird nach einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86, Urteil vom 22. März 1989 - 7 RAr 122/87; Urteil vom 03. April 2001 - B 4 RA 22/00 R; LSG Hamburg, Urteil vom 09. Februar 2010 - L 3 U 50/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. Januar 2012 - L 17 U 483/10;… a.A. Waschull in: Diering/Timme/Waschull, SGB X, 3. Auflage 2011, § 44, Rn. 40 m.w.N.; kritisch, aber im Ergebnis offen gelassen vom BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 24/05 R) auch das Rücknahmeverfahren in der allgemeinen Verwaltung in Anlehnung an das Wiederaufnahmeverfahren für rechtskräftige Urteile (vgl. § 179 SGG) als dreistufiges Verfahren angesehen.
  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 103/09
    Obwohl § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X nicht ausdrücklich vor einer erneuten Sachprüfung das Durchlaufen zweier formaler Prüfungsabschnitte verlangt, wird nach einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86, Urteil vom 22. März 1989 - 7 RAr 122/87; Urteil vom 03. April 2001 - B 4 RA 22/00 R; LSG Hamburg, Urteil vom 09. Februar 2010 - L 3 U 50/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. Januar 2012 - L 17 U 483/10;… a.A. Waschull in: Diering/Timme/Waschull, SGB X, 3. Auflage 2011, § 44, Rn. 40 m.w.N.; kritisch, aber im Ergebnis offen gelassen vom BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 24/05 R) auch das Rücknahmeverfahren in der allgemeinen Verwaltung in Anlehnung an das Wiederaufnahmeverfahren für rechtskräftige Urteile (vgl. § 179 SGG) als dreistufiges Verfahren angesehen.
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 103/09
    Dieses setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch mehr Zweifel hat (vgl. BSG, Urteil vom 2. Februar 1978 - B 8 RU 66/77 -, juris, Rn. 14 m.w.N.).
  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 122/87

    Umfang der Bindungswirkung von Bewilligungsbescheiden, Zugunstenverfahren nach § …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 103/09
    Obwohl § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X nicht ausdrücklich vor einer erneuten Sachprüfung das Durchlaufen zweier formaler Prüfungsabschnitte verlangt, wird nach einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86, Urteil vom 22. März 1989 - 7 RAr 122/87; Urteil vom 03. April 2001 - B 4 RA 22/00 R; LSG Hamburg, Urteil vom 09. Februar 2010 - L 3 U 50/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. Januar 2012 - L 17 U 483/10;… a.A. Waschull in: Diering/Timme/Waschull, SGB X, 3. Auflage 2011, § 44, Rn. 40 m.w.N.; kritisch, aber im Ergebnis offen gelassen vom BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 24/05 R) auch das Rücknahmeverfahren in der allgemeinen Verwaltung in Anlehnung an das Wiederaufnahmeverfahren für rechtskräftige Urteile (vgl. § 179 SGG) als dreistufiges Verfahren angesehen.
  • LSG Hamburg, 09.02.2010 - L 3 U 50/08

    Gewährung einer Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung im Fall einer …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 103/09
    Obwohl § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X nicht ausdrücklich vor einer erneuten Sachprüfung das Durchlaufen zweier formaler Prüfungsabschnitte verlangt, wird nach einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86, Urteil vom 22. März 1989 - 7 RAr 122/87; Urteil vom 03. April 2001 - B 4 RA 22/00 R; LSG Hamburg, Urteil vom 09. Februar 2010 - L 3 U 50/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. Januar 2012 - L 17 U 483/10;… a.A. Waschull in: Diering/Timme/Waschull, SGB X, 3. Auflage 2011, § 44, Rn. 40 m.w.N.; kritisch, aber im Ergebnis offen gelassen vom BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 24/05 R) auch das Rücknahmeverfahren in der allgemeinen Verwaltung in Anlehnung an das Wiederaufnahmeverfahren für rechtskräftige Urteile (vgl. § 179 SGG) als dreistufiges Verfahren angesehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2012 - L 17 U 483/10

    Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2012 - L 9 U 103/09
    Obwohl § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X nicht ausdrücklich vor einer erneuten Sachprüfung das Durchlaufen zweier formaler Prüfungsabschnitte verlangt, wird nach einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86, Urteil vom 22. März 1989 - 7 RAr 122/87; Urteil vom 03. April 2001 - B 4 RA 22/00 R; LSG Hamburg, Urteil vom 09. Februar 2010 - L 3 U 50/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. Januar 2012 - L 17 U 483/10;… a.A. Waschull in: Diering/Timme/Waschull, SGB X, 3. Auflage 2011, § 44, Rn. 40 m.w.N.; kritisch, aber im Ergebnis offen gelassen vom BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 24/05 R) auch das Rücknahmeverfahren in der allgemeinen Verwaltung in Anlehnung an das Wiederaufnahmeverfahren für rechtskräftige Urteile (vgl. § 179 SGG) als dreistufiges Verfahren angesehen.
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