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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 01.12.2009 - 9 U 1093/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27258
OLG Dresden, 01.12.2009 - 9 U 1093/09 (https://dejure.org/2009,27258)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.12.2009 - 9 U 1093/09 (https://dejure.org/2009,27258)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 9 U 1093/09 (https://dejure.org/2009,27258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss Gewährleistungsbürge Schlüssigkeit der Forderung prüfen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Gewährleistungsbürge vor Auszahlung Schlüssigkeit der Forderung prüfen? (IBR 2010, 209)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 829
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07

    Rechtsstellung des Kautionsversicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2009 - 9 U 1093/09
    Bei dem zwischen der Klägerin und der Schuldnerin im Jahre 1998 abgeschlossenen Kautionsversicherungsvertrag handelt es sich um ein Geschäftsbesorgungsvertrag (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1007).

    Im Umfang ihrer Aufwendungen steht ihr an dem zur Sicherheit abgetretenen Festgeldguthaben ein insolvenzfestes Absonderungsrecht gemäß § 51 Nr. 1 InsO zu (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2008, 1007).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 183/03

    Anfechtbarkeit der Bestellung einer Sicherheit

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2009 - 9 U 1093/09
    Eine solche Leistung stellt, auch wenn sie nachträglich erfolgt, keine unentgeltliche Verfügung dar (vgl. BGH NJW 1990, 2626; BGH NJW-RR 2004, 1563, 1564).
  • BGH, 12.07.1990 - IX ZR 245/89

    Bestellung einer Sicherheit als unentgeltliche Verfügung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2009 - 9 U 1093/09
    Eine solche Leistung stellt, auch wenn sie nachträglich erfolgt, keine unentgeltliche Verfügung dar (vgl. BGH NJW 1990, 2626; BGH NJW-RR 2004, 1563, 1564).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 3 U 14/07

    Gewährleistungsbürgschaft: Zahlung des Bürgen ohne Prüfung des …

    Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2009 - 9 U 1093/09
    An ihrer Wirksamkeit bestehen keine Bedenken (ebenso OLG Frankfurt Urteil vom 12.03.2008 - 3 U 14/07 - ).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2010 - 23 U 431/09

    Nach Insolvenzeröffnung zur Abwehr der Inanspruchnahme zuvor gestellter …

    Das OLG Dresden habe schließlich mit Urteil vom 1.12.2009 (9 U 1093/09) ebenfalls entschieden, dass avalvertragliche Aufwendungsersatzansprüche aufschiebend bedingt vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden seien, und dass Aufwendungen des Bürgen nach Insolvenzverfahrenseröffnung sogar zur abgesonderten Befriedigung gemäß § 51 Nr. 1 InsO berechtigten.

    Diese Rechtsentwicklung konnte die Schuldnerin auch nicht mehr beeinflussen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 1.12.2009, 9 U 1093/09, IBR 2010, 209 unter Bezugnahme auf BGH NJW-RR 2008, 1007), vergleichbar mit der Rechtslage bei einem Anwartschaftsrecht.

  • LG Trier, 17.03.2010 - 4 O 426/08

    Auslegung der Zweckerklärung einer Bürgschaftsurkunde

    Vorgenannte Regelung stelle also eine eigene Anspruchsgrundlage für ihren Rückgriffsanspruch gegenüber der G### dar, wobei diese Regelung auch einer richterlichen Inhaltskontrolle standhalte (vgl. den Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 12.03.2008, Aktenzeichen 3 U 14/07 [Bl. 171 ff. GA] sowie das Urteil des OLG Dresden vom 01.12.2009, Aktenzeichen 9 U 1093/09 [Bl. 175 ff. GA]).
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