Rechtsprechung
| OLG Dresden, 01.12.2009 - 9 U 1093/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Muss Gewährleistungsbürge Schlüssigkeit der Forderung prüfen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muss Gewährleistungsbürge vor Auszahlung Schlüssigkeit der Forderung prüfen? (IBR 2010, 209)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 12.06.2009 - 4 O 1735/08
- OLG Dresden, 01.12.2009 - 9 U 1093/09
Papierfundstellen
- BauR 2010, 829
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07
Rechtsstellung des Kautionsversicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers
Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2009 - 9 U 1093/09
Bei dem zwischen der Klägerin und der Schuldnerin im Jahre 1998 abgeschlossenen Kautionsversicherungsvertrag handelt es sich um ein Geschäftsbesorgungsvertrag (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1007).Im Umfang ihrer Aufwendungen steht ihr an dem zur Sicherheit abgetretenen Festgeldguthaben ein insolvenzfestes Absonderungsrecht gemäß § 51 Nr. 1 InsO zu (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2008, 1007).
- BGH, 22.07.2004 - IX ZR 183/03
Anfechtbarkeit der Bestellung einer Sicherheit
Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2009 - 9 U 1093/09
Eine solche Leistung stellt, auch wenn sie nachträglich erfolgt, keine unentgeltliche Verfügung dar (vgl. BGH NJW 1990, 2626; BGH NJW-RR 2004, 1563, 1564). - BGH, 12.07.1990 - IX ZR 245/89
Bestellung einer Sicherheit als unentgeltliche Verfügung
Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2009 - 9 U 1093/09
Eine solche Leistung stellt, auch wenn sie nachträglich erfolgt, keine unentgeltliche Verfügung dar (vgl. BGH NJW 1990, 2626; BGH NJW-RR 2004, 1563, 1564). - OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 3 U 14/07
Gewährleistungsbürgschaft: Zahlung des Bürgen ohne Prüfung des …
Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2009 - 9 U 1093/09
An ihrer Wirksamkeit bestehen keine Bedenken (ebenso OLG Frankfurt Urteil vom 12.03.2008 - 3 U 14/07 - ).
- OLG Frankfurt, 03.11.2010 - 23 U 431/09
Nach Insolvenzeröffnung zur Abwehr der Inanspruchnahme zuvor gestellter …
Das OLG Dresden habe schließlich mit Urteil vom 1.12.2009 (9 U 1093/09) ebenfalls entschieden, dass avalvertragliche Aufwendungsersatzansprüche aufschiebend bedingt vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden seien, und dass Aufwendungen des Bürgen nach Insolvenzverfahrenseröffnung sogar zur abgesonderten Befriedigung gemäß § 51 Nr. 1 InsO berechtigten.Diese Rechtsentwicklung konnte die Schuldnerin auch nicht mehr beeinflussen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 1.12.2009, 9 U 1093/09, IBR 2010, 209 unter Bezugnahme auf BGH NJW-RR 2008, 1007), vergleichbar mit der Rechtslage bei einem Anwartschaftsrecht.
- LG Trier, 17.03.2010 - 4 O 426/08
Auslegung der Zweckerklärung einer Bürgschaftsurkunde
Vorgenannte Regelung stelle also eine eigene Anspruchsgrundlage für ihren Rückgriffsanspruch gegenüber der G### dar, wobei diese Regelung auch einer richterlichen Inhaltskontrolle standhalte (vgl. den Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 12.03.2008, Aktenzeichen 3 U 14/07 [Bl. 171 ff. GA] sowie das Urteil des OLG Dresden vom 01.12.2009, Aktenzeichen 9 U 1093/09 [Bl. 175 ff. GA]).
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