Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.11.2003 - 9 U 118/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Muß vorbeugend gestreut werden?
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 10 (Kurzinformation)
Anforderungen an Winterwartung auf öffentlichen Parkplätzen
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 15.05.2003 - 2 O 198/02
- OLG Hamm, 04.11.2003 - 9 U 118/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 386
- NZV 2004, 646
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.11.1965 - III ZR 32/65
Verkehrssicherungspflichten auf öffentlichen Parkplätzen bei winterlicher Glätte
Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 9 U 118/03
Für einen öffentlichen Parkplatz innerhalb geschlossener Ortslage besteht nach anerkannter Rechtsprechung die Pflicht der Gemeinde zur Winterwartung, wenn die Wagenbenutzer, die von ihnen befahrenen Teile des Parkplatzes nicht nur mit wenigen Schritten betreten müssen und es sich um einen belebten Parkplatz handelt (BGH VersR 1966, 90; OLG Köln VersR 1983, 162; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 68). - BGH, 20.12.1984 - III ZR 54/84
Streu- und Räumpflicht bei öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortslage
Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 9 U 118/03
Denn nach den konkreten Umständen bestand Anlaß, gegen eine zu befürchtende Glatteisgefahr auf dem belebten Parkplatz Vorsorgemaßnahmen zu treffen (vgl. hierzu BGH VersR 1985, 189). - BGH, 11.07.1985 - III ZR 137/84
Streupflicht einer Gemeinde gleich nach Auftreten von Glatteis
Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 9 U 118/03
Zwar setzt nach anerkannter Rechtsprechung die Streupflicht in der Regel erst bei Vorliegen einer konkret aktuellen Glättegefahrenlage ein und muß dem Streupflichtigen bei Eintreten von Glätte im Laufe des Tages ein angemessener Zeitraum zugebilligt werden, um die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Glätte zu treffen und in diesem Rahmen auch Prioritäten nach der Verkehrsbedeutung zu setzen (BGH VersR 1985, 973). - OLG Köln, 25.06.1981 - 7 U 45/81
Schadensersatzanspruch eines Verletzten im Falle des Vorliegens einer allgemeinen …
Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 9 U 118/03
Für einen öffentlichen Parkplatz innerhalb geschlossener Ortslage besteht nach anerkannter Rechtsprechung die Pflicht der Gemeinde zur Winterwartung, wenn die Wagenbenutzer, die von ihnen befahrenen Teile des Parkplatzes nicht nur mit wenigen Schritten betreten müssen und es sich um einen belebten Parkplatz handelt (BGH VersR 1966, 90; OLG Köln VersR 1983, 162; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 68). - AG Siegburg, 27.01.1984 - 9 C 343/83
Haftung des HUK-Verbands; Belgische Militärperson; Privatfahrt Militärperson
Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2003 - 9 U 118/03
Rn. 19 Da der Sturz des Klägers in streupflichtiger Zeit an einer streupflichtigen Stelle erfolgt ist, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß er durch winterliche Glätte verursacht worden ist (BGH VersR 1984, 432).
- OLG Düsseldorf, 19.05.2008 - 24 U 161/07
Schadensersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung hinsichtlich …
Deshalb kann eine Streu- und Räumpflicht bei öffentlichen Parkplätzen bestehen, wenn die Wagenbenutzer die von den Kraftfahrzeugen befahrenen Flächen auf eine nicht nur unerhebliche Entfernung betreten müssen, um die Wagen zu verlassen oder zu erreichen (BGH VersR 1983, 162; VersR 1966, 90 (92); OLG Hamm NJW-RR 2004, 386; OLG Celle MDR 2005, 273;… Palandt/Sprau, BGB, 67. Auflage, § 823 Rn. 226). - OLG Hamm, 20.01.2006 - 9 U 169/04
Amtshaftung bei unterlassenem vorbeugenden Streuen im Falle erneuter …
Darüber hinaus kann eine Haftung in Betracht kommen, wenn während bestehender Streupflicht zwar noch keine Glättebildung eingetreten, diese jedoch für die folgende Nacht vorhersehbar ist (Senatsurteil v. 4.11.2003 - 9 U 118/03 = NJW-RR 2004, 386; BGH VersR 1985, 189; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312).Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Streupflicht auch eine vorbeugende Streuung von gefährlichen Straßenstellen umfassen kann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Glatteisbildung z.B. aufgrund des Wiedergefrierens vorhandener Nässe außerhalb der streupflichtigen Zeit bestehen (Senatsurteil v. 4.11.2003 - 9 U 118/03 = NJW-RR 2004, 386; BGH VersR 1985, 189; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312).
- OLG Naumburg, 19.10.2015 - 1 U 34/15
Glatteisunfall eines Fußgängers im Bereich einer Toreinfahrt zu einem …
Unter Umständen kann den Verkehrssicherungspflichtigen eine schwerer wiegende gesteigerte Sorgfaltspflicht treffen ( OLG Naumburg NZV 2014, 269, 271; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2004, 386). - LG Bielefeld, 24.06.2005 - 8 O 225/05 Diese Pflicht besteht vielmehr nach ständiger Rechtsprechung nur dann, wenn der Parkplatz so gestaltet ist, dass die Autofahrer nicht mit wenigen Schritten den bestreuten Bürgersteig erreichen können, sondern zunächst eine nicht unerhebliche Strecke über den Parkplatz laufen müssen (vgl. BGH, NJW 1966, 203; OLG Hamm, NJW-RR 2004, 386).
- LG Bielefeld, 14.02.2020 - 8 O 400/17 Rn. 68 Zu den notwendigen und zumutbaren Maßnahmen kann auch vorbeugendes streuen zählen (OLG Hamm NZV 2004, 646; OLG München VersR 1994, 973).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 118/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 12 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b; ZPO § 286
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Kfz-Entwendung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Kfz-Entwendung
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.06.2003 - 24 O 593/01
- OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 118/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 118/03
Erforderlich ist insoweit, daß der Versicherungsnehmer beweist, das Fahrzeug an bestimmter Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden zu haben (BGH r + s 1995, 288 = VersR 1995, 909; BGH VersR 1993, 571 = r+s 1993, 169; BGH VersR 1991, 1047 = r+s 1991, 249; ausführlich: Römer NJW 1996, 2329 ff m. Nachw. zur Rechtsprechung).Hinsichtlich dieser Minimaltatsachen ist allerdings der Vollbeweis zu erbringen BGH r+s 1993, 169 = VersR 93, 571; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rn. 23).
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 118/03
Erforderlich ist insoweit, daß der Versicherungsnehmer beweist, das Fahrzeug an bestimmter Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden zu haben (BGH r + s 1995, 288 = VersR 1995, 909; BGH VersR 1993, 571 = r+s 1993, 169; BGH VersR 1991, 1047 = r+s 1991, 249; ausführlich: Römer NJW 1996, 2329 ff m. Nachw. zur Rechtsprechung). - BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
Redlichkeit des Versicherungsnehmers; Zurückweisung von Ansprüchen in der …
Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 118/03
Nur ein uneingeschränkt glaubwürdiger Versicherungsnehmer kann den erforderlichen Nachweis durch seine eigenen Angaben führen (vgl. z.B. BGH r + s 1996, 125 = VersR 1996, 575; r + s 1997, 277 = VersR 1997, 733; Senat r + s 2000, 277 und 320).
- BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96
Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 118/03
Nur ein uneingeschränkt glaubwürdiger Versicherungsnehmer kann den erforderlichen Nachweis durch seine eigenen Angaben führen (vgl. z.B. BGH r + s 1996, 125 = VersR 1996, 575; r + s 1997, 277 = VersR 1997, 733; Senat r + s 2000, 277 und 320). - BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines …
Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 118/03
Erforderlich ist insoweit, daß der Versicherungsnehmer beweist, das Fahrzeug an bestimmter Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden zu haben (BGH r + s 1995, 288 = VersR 1995, 909; BGH VersR 1993, 571 = r+s 1993, 169; BGH VersR 1991, 1047 = r+s 1991, 249; ausführlich: Römer NJW 1996, 2329 ff m. Nachw. zur Rechtsprechung). - BGH, 18.02.1987 - IVa ZR 196/85
Anspruch auf Zahlung eines Betrags aus der Unfalltod-Versicherungssumme bei …
Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 118/03
Rn. 14 Die Rechtsprechung gewährt dem Versicherungsnehmer, der grundsätzlich die tatbestandlichen Voraussetzungen seines Anspruchs beweisen muß (BGH VersR 1987, 1007), in Entwendungsfällen Beweiserleichterungen, weil in der Regel keine Zeugen zur Verfügung stehen, die einen behaupteten Diebstahl bestätigen könnten. - OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 116/99
Auszug aus OLG Köln, 02.03.2004 - 9 U 118/03
Nur ein uneingeschränkt glaubwürdiger Versicherungsnehmer kann den erforderlichen Nachweis durch seine eigenen Angaben führen (vgl. z.B. BGH r + s 1996, 125 = VersR 1996, 575; r + s 1997, 277 = VersR 1997, 733; Senat r + s 2000, 277 und 320).
- LG Aachen, 04.04.2014 - 9 O 593/10
Beweis des Diebstahls eines versicherten Fahrzeugs kann wegen unrichtiger Angaben …
Denn nur ein uneingeschränkt glaubwürdiger Versicherungsnehmer kann den erforderlichen Nachweis durch seine eigenen Angaben führen (OLG Köln r+s 2004, 186).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 9 U 118/03 |
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 16.05.2003 - 10 O 166/02
- OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 9 U 118/03
- BGH, 19.04.2007 - I ZR 90/04
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