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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 127/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,125194
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 127/06 (https://dejure.org/2011,125194)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.03.2011 - L 9 U 127/06 (https://dejure.org/2011,125194)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. März 2011 - L 9 U 127/06 (https://dejure.org/2011,125194)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 127/06
    Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 9. Mai 2006 - Az.: B 2 U 1/05 R - zitiert nach juris).

    Soweit mehrere - unfallbedingte und nicht unfallbedingte - Ursachen den Gesundheitsschaden verursacht haben, ist für die Bejahung der haftungsausfüllenden Kausalität erforderlich und ausreichend, dass die unfallbedingten Ursachen zumindest wesentliche Teilursache des Erfolges, das heißt des Gesundheitsschadens, sind (BSG vom 9. Mai 2006 - a.a.O.).

    Hierzu muss zunächst geprüft werden, welche Ursachen für die festgestellte(n) psychische(n) Gesundheitsstörung(en) nach der Bedingungstheorie gegeben sind (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - Az.: B 2 U 1/05 R, zitiert nach juris).

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 127/06
    Die Beurteilung des Grades der MdE ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine Tatsachenfeststellung, die das Gericht gem. § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens getroffenen Überzeugung trifft (vgl. BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 49/99 m.w.N; BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R m.w.N.; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06. August 2002 - L 9/3 U 253/00)., so dass keine rechtliche Bindung an ärztliche Gutachten besteht.

    Die ärztliche gutachterliche Beurteilung, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind, ist als ärztliche Meinungsäußerung eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE (BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R; Burchardt in Brackmann: Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Januar 2011, § 56 Rdnrn. 67, 69).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 127/06
    Dies führt zu der Wertbestimmung, bis zu welcher Grenze der Versicherungsschutz im Einzelfall reicht (BSG, Urteil vom 09. Dezember 2003 - Az.: B 2 U 8/03 - zitiert nach juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 127/06
    Ein Versicherter, dem gegenüber ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durch Verwaltungsakt entschieden hat, dass eine bestimmte Unfallfolge nicht gegeben ist, kann deren Vorliegen als Grundlage in Frage kommender Leistungsansprüche vorab im Wege einer Kombination von Anfechtungs- und Feststellungsklage klären lassen (vgl. Urteile des BSG vom 02. April 2009 - Az.: B 2 U 30/07 R), für deren Feststellung die Berufungsklägerin auch ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 55 Abs. 1 SGG hat.
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 49/99 R

    Richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 127/06
    Die Beurteilung des Grades der MdE ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine Tatsachenfeststellung, die das Gericht gem. § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens getroffenen Überzeugung trifft (vgl. BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 49/99 m.w.N; BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 25/05 R m.w.N.; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06. August 2002 - L 9/3 U 253/00)., so dass keine rechtliche Bindung an ärztliche Gutachten besteht.
  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90

    Beurteilung des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 2 RVO nach dem Gesamtbild …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 127/06
    Welche Ursachen für den Eintritt des Schadens als wesentlich angesehen werden müssen, ist durch eine wertende Gesamtbetrachtung aller in Frage kommenden Umstände zu ermitteln (vgl. Urteil des BSG vom 24. Januar 1991 - Az.: 2 RU 44/90 - zitiert nach juris), wobei eine konkrete und individualisierende Betrachtung vorzunehmen ist, welche ex post zu erfolgen hat.
  • BSG, 02.07.2007 - B 2 U 41/07 B

    Gewährung der Wiedereinsetzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 127/06
    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Rententabellen nur Anhaltspunkte darstellen, die einer Prüfung des Einzelfalls zu unterziehen sind (vgl. Urteil des BSG vom 30. Juni 1998 - Az.: B 2 U 41/07 R; Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 2010, Az.: L 9 U 155/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2023 - L 15 U 391/22

    Ablehnung des Antrags auf Gewährung einer Verletztenrente; Genaue Definition der …

    Hiergegen erhob der Kläger drei Klagen beim SG Aachen, mit welchen er die Gewährung einer Verletztenrente sowie von Mehrleistungen (S 9 U 123/06), die Gewährung von Verletztengeld (S 9 U 127/06) und die Gewährung von Mehrleistungen während der Heilbehandlung (S 9 U 130/06) begehrte.

    Rn. 11 Im Verfahren S 9 U 127/06 überreichte der Kläger ein in seinem Verfahren gegen die private Unfallversicherung der Stadt Q. vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf (11 O 513/05) eingeholtes nervenärztliches Gutachten des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie J. vom 14.07.2007.

  • SG Aachen, 05.08.2022 - S 10 U 100/19
    Rn. 7 Der Unfall vom 00.00.0000 war bereits Gegenstand des Verfahrens beim Sozialgericht Aachen (Az.: S 9 U 127/06).

    Rn. 24 Das Gericht hat zunächst die Vorprozessakten S 1 U 239/10, S 1 U 59/09, S 6 U 33/11 sowie S 9 U 127/06 beigezogen.

  • KG, 08.11.2013 - 9 U 24/12

    Amtshaftung des Landes Berlin: Den Zustand eines Gehweges betreffende …

    Rn. 7 Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 27. April 2007 - 9 U 127/06 - S. 5 im Anschluss an weitere obergerichtliche Rechtsprechung) kann aus dem Umstand, dass eine Partei unmittelbar nach dem von ihr behaupteten Vorfall gegenüber einer als Zeuge benannten Person, mag es auch der Ehegatte sein, diesen Vorfall geschildert hat, die Überzeugung ergeben, dass dieser Vorfall sich so ereignet hat; er kann zumindest die für eine Parteivernehmung erforderliche gewisse Wahrscheinlichkeit des behaupteten Vorfalls begründen.
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