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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.03.2003 - 9 U 128/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6397
OLG Köln, 18.03.2003 - 9 U 128/02 (https://dejure.org/2003,6397)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.2003 - 9 U 128/02 (https://dejure.org/2003,6397)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 2003 - 9 U 128/02 (https://dejure.org/2003,6397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2003 - 9 U 128/02
    Nach der sogenannten Relevanzrechtsprechung (BGH r+s 1984, 178 = VersR 1984, 228 und ständig) tritt Leistungsfreiheit bei einer vorsätzlichen, folgenlosen Obliegenheitsverletzung ein, wenn diese generell geeignet ist, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer schweres Verschulden trifft und er außerdem ausdrücklich über die Folgen einer möglichen Obliegenheitsverletzung belehrt worden ist.
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2003 - 9 U 128/02
    Hinsichtlich der Tatsachen, aus denen sich das äußere Bild des Diebstahls ergibt, muß ein Vollbeweis geführt werden (BGH r+s 1993, 169 = VersR 93, 571 und r+s 1992, 221 = VersR 92, 867;… Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rn. 23).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91

    Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2003 - 9 U 128/02
    Hinsichtlich der Tatsachen, aus denen sich das äußere Bild des Diebstahls ergibt, muß ein Vollbeweis geführt werden (BGH r+s 1993, 169 = VersR 93, 571 und r+s 1992, 221 = VersR 92, 867;… Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rn. 23).
  • OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 1279/00

    Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kfz-Haftpflichtversicherung wegen …

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2003 - 9 U 128/02
    Der Versicherer hat darüber hinaus auch ein Interesse daran, daß der Versicherungsnehmer möglichst zeitnah nach dem Geschehen, aus dem er Ansprüche herleitet, korrekte und vollständige Angaben macht, damit die Möglichkeit nachträglicher - möglicherweise unrichtiger - Ergänzungen und Korrekturen ausgeschaltet wird (Senat r + s 2001, 14).
  • BGH, 13.07.1977 - IV ZR 127/76

    Versicherungsschutz für den Einbruch in eine Wohnung - Treffen vorsätzlich …

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.2003 - 9 U 128/02
    Nur dann, wenn ein Verstoß vorliegt, der auch einem sonst ordentlichen Versicherungsnehmer angesichts der Umstände des Falles leicht unterlaufen kann und für den ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. schon BGH VersR 1976, 383 und VersR 1977, 1021), ist erhebliches Verschulden zu verneinen.
  • LG Düsseldorf, 24.11.2005 - 11 O 26/04
    Den Erhalt dieses weiteren Schlüssels hätte der Vorstandsvorsitzende in dem Schadensformular angeben müssen, um die Obliegenheiten des § 7 I Nr. 2 S. 3 AKB zu erfüllen (vgl. auch OLG Köln, 9 U 128/02, Urteil vom 18.03.2003, vorgelegt vom Kläger als Anlage K 18).

    Der Versicherer hat darüber hinaus auch ein Interesse daran, dass der Versicherungsnehmer möglichst zeitnah nach dem Geschehen, aus dem er Ansprüche herleitet, korrekte und vollständige Angaben macht, damit die Möglichkeit nachträglicher - möglicherweise unrichtiger - Ergänzungen und Korrekturen ausgeschaltet wird (vgl. OLG Köln, r+s 2001, 14; OLG Köln, 9 U 128/02, Urteil vom 18.03.2003, vom Kläger als Anlage K 18 vorgelegt).

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