Rechtsprechung
| OLG Köln, 04.01.2010 - I-9 U 128/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 520 Abs. 2; ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Einlegung des fristwahrenden Schriftsatzes in ein Postfach eines privaten Kurierdienstes des Anwaltsvereins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- brak-mitteilungen.de
, S. 26 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Postfach des Anwaltsvereins und Fristwahrung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Einlegung des fristwahrenden Schriftsatzes in ein Postfach eines privaten Kurierdienstes des Anwaltsvereins
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Postfach des Anwaltsvereins und Fristwahrung
- brak-mitteilungen.de
, S. 26 (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Postfach des Anwaltsvereins und Fristwahrung
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.08.2009 - 20 O 223/07
- OLG Köln, 04.01.2010 - I-9 U 128/09
Papierfundstellen
- MDR 2010, 951
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00
Verfassungsmäßigkeit der Verwerfung einer Berufung; Verteilung auf die Gerichte …
Auszug aus OLG Köln, 04.01.2010 - 9 U 128/09
Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005 f.) und des Bundesgerichtshofs (BGH MDR 2008, 583 = NJW-RR 2008, 930 m. zahlreichen weiteren Nachweisen) dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.Rn. 17 Diese Grundsätze gelten auch für die Nutzung privater Kurierdienste wie die eines Anwaltsvereins (BVerfG NJW 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005;… BGH a.a.O.).
- BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01
Verfassungsmäßigkeit der Verwerfung einer Berufung; Verteilung auf die Gerichte …
Auszug aus OLG Köln, 04.01.2010 - 9 U 128/09
Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005 f.) und des Bundesgerichtshofs (BGH MDR 2008, 583 = NJW-RR 2008, 930 m. zahlreichen weiteren Nachweisen) dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.Rn. 17 Diese Grundsätze gelten auch für die Nutzung privater Kurierdienste wie die eines Anwaltsvereins (BVerfG NJW 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005;… BGH a.a.O.).
- BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist bei …
Auszug aus OLG Köln, 04.01.2010 - 9 U 128/09
Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005 f.) und des Bundesgerichtshofs (BGH MDR 2008, 583 = NJW-RR 2008, 930 m. zahlreichen weiteren Nachweisen) dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden. - BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97
Das Risiko der Beförderung fristwahrender Schriftsätze darf nicht einseitig auf …
Auszug aus OLG Köln, 04.01.2010 - 9 U 128/09
Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; 2000, 2657, 2658 und NJW-RR 2002, 1005 f.) und des Bundesgerichtshofs (BGH MDR 2008, 583 = NJW-RR 2008, 930 m. zahlreichen weiteren Nachweisen) dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden. - BGH, 21.06.1989 - VIII ZR 252/88
Wahrung der Frist für den Widerruf eines Vergleichs
Auszug aus OLG Köln, 04.01.2010 - 9 U 128/09
Zwar kann durch das Einlegen eines Schriftstücks in ein von der Justizverwaltung in der Wachtmeisterei eines Gerichts u.a. für andere Instanzgerichte bereit gehaltenes Postfach die Verfügungsgewalt des Empfängergerichts bewirkt werden, weil es sich bei den fraglichen Postfächern um Empfangseinrichtungen der jeweiligen Postfachadressaten handelt und der Vorgang der Verbringung des Fachinhalts zu den anderen Gerichten dem einlegenden Absender entzogen und als behördeninterner Geschäftsgang organisiert ist (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1214).
- OLG Köln, 17.05.2010 - 9 U 42/10
Begriff des Raubes in der Hausratversicherung
Ob der Schriftsatz in dieses Fach eingelegt wurde, womit der Zugang beim Oberlandesgericht nicht bewirkt worden wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 4.1.2010 - 9 U 128/09 - juris) oder in ein von der Justizverwaltung bereit gehaltenes Fach, mit welchem - je nach Beschaffenheit (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 1214; BAG, MDR 1986, 876; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.3.2000 - 11 Sa 494/99 - juris) - ein Zugang verbunden gewesen sein könnte, ist nicht hinreichend dargelegt.
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