Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.02.2021 - I-9 U 128/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 251 Abs. 2 Abs. S. 1, 823 Abs. 1 BGB
Schadensersatz, Naturalrestitution, Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen - Betriebs-Berater
Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für eine Naturalrestitution
- RA Kotz
Hundehalterhaftung: Beschädigung Büromaterial und Büroeinrichtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für eine Naturalrestitution
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Kann die 130%-Grenze aus dem Bereich der Kfz-Haftpflicht auf andere Schadensersatzansprüche übertragen werden?
Verfahrensgang
- LG Hagen, 03.07.2020 - 2 O 38/19
- OLG Hamm, 19.02.2021 - I-9 U 128/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12
Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei …
Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2021 - 9 U 128/20
Rechtsprechung und Schrifttum haben sich diesbezüglich in einer häufig verwendeten Formulierung darauf festgelegt, dass die Grenze zur Unverhältnismäßigkeit dann überschritten ist, wenn ein "krasses Missverhältnis" zwischen dem Herstellungsaufwand und dem zu ersetzenden Schaden besteht, vgl. BGH v. 04.04.2014 - V ZR 275/12 - juris; Beck BGB OGK § 251 Rn. 37. Die Qualifikation des notwendigen Missverhältnisses als "krass" bringt zum Ausdruck, dass § 251 Abs. 2 S. 1 BGB als Ausnahmevorschrift zu verstehen ist.
dejure.org
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