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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.11.1998 - 9 U 151/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,58702
OLG Hamm, 17.11.1998 - 9 U 151/98 (https://dejure.org/1998,58702)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.11.1998 - 9 U 151/98 (https://dejure.org/1998,58702)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. November 1998 - 9 U 151/98 (https://dejure.org/1998,58702)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 ; GG Art. 34
    Schadensersatz nach einem Motorradunfall; Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Nicht sachgerecht ausgeführte Teerausbesserungsstreifen; Unzureichender Haftreibwert; Kriterien für eine Schmerzensgeldbemessung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.1998 - 9 U 151/98
    C schriftlich Stellung nehmen zu können, hat der Senat nicht entsprochen, weil eine anschließende schriftsätzliche Beweiswürdigung nur in Ausnahmefällen, z.B. bei mündlichen Gutachten über schwierige medizinische Fragen, beansprucht werden kann (BGH NJW 1991, 1547).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 33/85

    Berücksichtigung des Splittingvorteils

    Auszug aus OLG Hamm, 17.11.1998 - 9 U 151/98
    Die Verletzung der äußeren Sorgfalt indiziert nach der Rechtsprechung die Verletzung der inneren Sorgfalt oder es spricht ein Anscheinsbeweis für die Verletzung der inneren Sorgfalt (BGH NJW 1986, 2758).
  • OLG Koblenz, 19.01.2022 - 12 U 1858/21

    Amtshaftung eines Bundeslandes bei Verkehrssicherungspflichtverletzung: …

    Rn. 5 Soweit in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten wird, dass bei Vorliegen eines objektiv verkehrswidrigen Zustandes - wie hier - die dem Verkehrssicherungspflichtigen anzulastende Verletzung der äußeren Sorgfalt eine Verletzung der inneren Sorgfalt zumindest indiziert (OLG Hamm, Urteil vom 17. November 1998 -9 U 151/98- unter Hinweis auf BGH NJW 1986, 2758), kommt hier auch die aus § 836 BGB herzuleitende Verschuldensvermutung in Betracht (vgl. hierzu insgesamt OLG Köln, NJW 1991, 33 f).
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