Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.10.1998 - 9 U 176/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsfreiheit einer Teilkaskoversicherung bzgl. eines selbst verursachten Motorradunfalls; Notwendigkeit einer Rettungsmaßnahme zur Vorbeugung eines Haarwildunfalls aus der Sicht eines Versicherungsnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.08.1997 - 24 O 362/96
- OLG Köln, 20.10.1998 - 9 U 176/97
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 16.12.1992 - 20 U 171/92
Vollbremsung uns Ausweichmanöver wegen eines Kaninchens; Grobe Fahrlässigkeit; …
Auszug aus OLG Köln, 20.10.1998 - 9 U 176/97
Es genügt, daß er unmittelbar bevorstand (BGH r+s 1991, 116; OLG Hamm r+s 1994, 167).Ein Anspruch gem. §§ 62, 63 VVG kommt schon vom Grundsatz her nur in Betracht, wenn die Rettungsmaßnahme aus der Sicht des Versicherungsnehmers notwendig war, um andernfalls zu erwartende höhere Kosten für die Beseitigung von Schäden abzuwenden (BGH VersR 1985, 656), wobei allerdings Fehlreaktionen und Fehleinschätzungen bis zur Grenze der groben Fahrlässigkeit unschädlich sind (OLG Hamm r+s 1994, 167).
- BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90
Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild
Auszug aus OLG Köln, 20.10.1998 - 9 U 176/97
Es genügt, daß er unmittelbar bevorstand (BGH r+s 1991, 116; OLG Hamm r+s 1994, 167). - BGH, 18.12.1991 - IV ZR 204/90
Kausalität bei Wildschaden in der Fahrzeug-Teilversicherung
Auszug aus OLG Köln, 20.10.1998 - 9 U 176/97
Ein Zusammenstoß mit einem Tier hat nach eigenem Vortrag des Klägers nicht stattgefunden, ein solcher wäre jedoch Voraussetzung für einen Anspruch nach dieser Vorschrift (vgl. BGH VersR 1992, 349). - BGH, 06.02.1985 - IVa ZR 68/83
Eintrittspflicht des Versicherers für Beschädigungen an einer …
Auszug aus OLG Köln, 20.10.1998 - 9 U 176/97
Ein Anspruch gem. §§ 62, 63 VVG kommt schon vom Grundsatz her nur in Betracht, wenn die Rettungsmaßnahme aus der Sicht des Versicherungsnehmers notwendig war, um andernfalls zu erwartende höhere Kosten für die Beseitigung von Schäden abzuwenden (BGH VersR 1985, 656), wobei allerdings Fehlreaktionen und Fehleinschätzungen bis zur Grenze der groben Fahrlässigkeit unschädlich sind (OLG Hamm r+s 1994, 167). - OLG Naumburg, 07.05.1997 - 5 U 45/97
Auszug aus OLG Köln, 20.10.1998 - 9 U 176/97
Das Überfahren des Tieres sei in solchen Fällen auch zumutbar, da der Tod eines Tieres zur Vermeidung schwerwiegender Sach- und Personenschäden im Zweifel als der geringfügigere Schaden anzusehen sei (OLG Naumburg SP 1998, 23;… OLG Hamm a. a. O.).
- OLG Karlsruhe, 07.05.2015 - 12 U 146/14
Private Krankenversicherung: Medizinische Notwendigkeit eines …
Hierfür trägt der Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast (OLG Köln NVersZ 1999, 137 - Rn. 6 juris). - OLG Koblenz, 13.07.2016 - 10 U 946/15
Auslandsreise-Krankenversicherung: Wirksamkeit einer Vertragsklausel zur …
Geboten sind solche Maßnahmen, die Erfolg versprechen und die in ihrem Aufwand nicht außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen (…OLG Karlsruhe, Urt. v. 07.05.2015 - 12 U 146/14 -, VersR 2015, 1281, juris Rz. 39 ff.; OLG Köln, Urt. v. 20.10.1998 - 9 U 176/97 -, NVersZ 1999, 137, juris, Rz. 6).
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