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Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2003

Rechtsprechung
   SG Aachen, 21.02.2002 - S 9 U 2/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13514
SG Aachen, 21.02.2002 - S 9 U 2/01 (https://dejure.org/2002,13514)
SG Aachen, Entscheidung vom 21.02.2002 - S 9 U 2/01 (https://dejure.org/2002,13514)
SG Aachen, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - S 9 U 2/01 (https://dejure.org/2002,13514)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 24/87

    Unternehmen - Privatrecht - Gemeinde - Beteiligung

    Auszug aus SG Aachen, 21.02.2002 - S 9 U 2/01
    An einer Gesellschaft des privaten Rechts, wie der Klägerin, sind kommunale Körperschaften nur dann "überwiegend beteiligt" im Sinne des § 129 Abs. 3 SGB VII, wenn sie an dem Kapital des Unternehmens mit eigenen Haushaltsmitteln zu mehr als der Hälfte beteiligt sind (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 24.02.1988, 2 RU 24/87, BSGE 63, 62, noch zu den insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 657 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsversicherungsordnung - RVO -).

    Für die vor In-Kraft-Treten des § 129 Abs. 3 SGB VII geltende Rechtslage hatte das BSG (Urteil vom 24.02.1988, 2 RU 24/87, BSGE 63, 62) bereits ausgeführt, den Materialien zu (damals noch) § 657 Abs. 1 Nr. 2 RVO lasse sich als Leitbild des Gesetzgebers für die Übertragung der Versicherungszuständigkeit auf Gemeinden und Gemeindeverbände das privatwirtschaftliche Unternehmen erkennen, das von seinen kommunalen Trägern mit Haushaltsmitteln überwiegend finanziert wird.

    Im Lichte der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24.02.1988, a. a. O.) und der Ausschussbegründung zu § 129 Abs. 3 Satz 1 (BTDr. 13/4853), wonach hinsichtlich der in öffentlich-rechtlicher Rechtsform betriebenen Unternehmen der Status quo erhalten bleiben sollte, wird deutlich, dass der Gesetzgeber des § 129 Abs. 3 SGB VII nichts anderes wollte, als die im Urteil des BSG vom 24.02.1988 zum Ausdruck kommenden Grundsätze in Gesetzesform zu "gießen".

    Für in privater Rechtsform betriebene Unternehmen haben aber die beiden Tatbestandsalternativen einen identischen Regelungsgehalt (BSGE 63, 62), so dass sich für privatrechtlich betriebene Unternehmen aus der Änderung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs keine Anspruchserweiterung ergibt.

  • BSG, 09.08.1991 - 2 BU 33/91
    Auszug aus SG Aachen, 21.02.2002 - S 9 U 2/01
    Die allgemeinen Überschussregelungen für die Sparkassen sagen aber über die tatsächlichen kapitalmäßigen Beteiligungsverhältnisse nichts aus, zumal die Sparkassen verpflichtet sind, ihr Eigenkapital selbst aus Überschüssen zu bilden (…BSG, a. a. O.; BSG, Beschluss vom 09.08.1991, 2 BU 33/91).

    Eine solche im Verrechnungsweg erfolgte Leistung der Gemeinden kann jedoch nicht als zur Verfügungstellung von Haushaltsmitteln im Sinne des § 129 Abs. 3 SGB VII gewertet werden (BSG, Beschluss vom 09.08.1991, 2 BU 33/91, zu § 657 RVO).

  • SG Hamburg, 19.05.2003 - S 36 U 604/99

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger - …

    Die Klägerin nimmt Bezug auf ein Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 21. Februar 2002, Az.: S 9 U 2/01, zur Frage der mittelbaren Beteiligung sowie auf ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10. September 2002, Az.: S 18 U 3/00, zur Frage der Erwerbswirtschaftlichkeit.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2003 - L 3/9 U 2/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25973
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2003 - L 3/9 U 2/01 (https://dejure.org/2003,25973)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.08.2003 - L 3/9 U 2/01 (https://dejure.org/2003,25973)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. August 2003 - L 3/9 U 2/01 (https://dejure.org/2003,25973)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 96 Abs. 1 SGG ; § 54 A... bs. 1 SGG; § 54 Abs. 5 SGG; § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG; § 48 Abs. 1 S. 1 SGB X; § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X; § 212 SGB VII; § 581 Abs. 1 Nr. 2 RVO ; § 73 Abs. 3 SGB VII; § 214 Abs. 3 S. 2 SGB VII
    Anspruch auf Anerkennung weiterer Unfallfolgen und Erhöhung der Verletztenrente ; Zulässigkeit einer kombinierten Anfechtungs-, Feststellungs- und Leistungsklage ; Anspruch auf Teilrente (sog. Stützrente) bei Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 20 von ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Anerkennung weiterer Unfallfolgen und Erhöhung der Verletztenrente ; Zulässigkeit einer kombinierten Anfechtungs-, Feststellungs- und Leistungsklage ; Anspruch auf Teilrente (sog. Stützrente) bei Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 20 von ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2003 - L 3/9 U 2/01
    Rn. 25 Beweismaßstab für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und einer Gesundheitsstörung ist dabei grundsätzlich zwar die hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSGE 61, 127, 129).
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