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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 05.12.2001

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.06.2002 - 9 U 204/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7725
OLG Karlsruhe, 27.06.2002 - 9 U 204/01 (https://dejure.org/2002,7725)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.06.2002 - 9 U 204/01 (https://dejure.org/2002,7725)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 9 U 204/01 (https://dejure.org/2002,7725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 57 Nr. 1; ; EuGVÜ Art. 20 Abs. 1; ; CMR Art. 31; ; ADSp. § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ( Internationale ) Zuständigkeit deutscher Gerichte für Rechtsstreite aus CMR-Transporten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bezahlung ausstehender Frachtforderungen für den Transport von Möbeln aus Italien zu deutschen Empfängern; Zuständigkeitsregelung im Abkommen über den Internationalen Straßengüterverkehr (CMR); Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für CMR-Transporte bei ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1722
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75

    Stillschweigende Vereinbarung der Allgemeinen Lieferbedingungen deutscher …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2002 - 9 U 204/01
    Es kommt daher nicht darauf an, ob die ADSp nach italienischem Recht auch durch Schweigen der Beklagten vereinbart werden konnten (vergl. BGH NJW 1976, 2075 a.E.).
  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 18 U 33/00

    Transportrecht; Zuständigkeitsregelung des Art. 31 Abs. 1 CMR

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2002 - 9 U 204/01
    Dies entspricht der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur (vgl. die weiteren Nachweise in der Entscheidung des OLG Hamm OLGR 2001, 333, 334).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 183/05

    Begriff des Beförderungsvertrages; Maßgebliches Recht für die Fixkostenspediton

    Dagegen findet die CMR auf Speditionsverträge i.S. des § 453 HGB grundsätzlich keine Anwendung, weil sich der Spediteur - anders als von der CMR vorausgesetzt - nicht zur Ausführung der Beförderung, das heißt zur Verbringung des Gutes von Ort zu Ort für eigene Rechnung (§ 407 HGB), sondern zur Organisation der Versendung für fremde Rechnung im eigenen Namen verpflichtet (OLG Düsseldorf TranspR 1990, 440, 441; OLG Hamm TranspR 2000, 29; OLG Karlsruhe TranspR 2002, 344, 345;… Koller, Transportrecht, 6. Aufl., Art. 1 CMR Rdn. 2;… MünchKomm.HGB/Basedow, Art. 1 CMR Rdn. 5;… Helm, Frachtrecht II: CMR, 2. Aufl. [2002], Art. 1 Rdn. 22;… Ferrari/Ferrari, Internationales Vertragsrecht [2007], Art. 1 CMR Rdn. 7;… Herber/Piper, CMR, Art. 1 Rdn. 25).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 58/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Geltendmachung eines …

    Daraus ergibt sich aber - wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist - nicht, daß es dem Beklagten freisteht, durch Nichterscheinen oder durch die Rüge der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Zuständigkeitsregelung des Art. 31 CMR die Unzuständigkeit des deutschen Gerichts herbeizuführen (OLG Hamm TranspR 2001, 397; OLG Schleswig TranspR 2002, 76; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1722; a.A. OLG Dresden TranspR 1999, 62, 64; OLG München TranspR 2001, 399).

    In Art. 20 EuGVÜ ist nämlich ausdrücklich auf die Zuständigkeitsregelung "dieses Übereinkommens" abgehoben, also auch auf die Regelung des Art. 57 Abs. 1 EuGVÜ, diese wiederum erläutert in Abs. 2 Buchst. a. Art. 57 Abs. 1 EuGVÜ bestimmt, daß andere dort näher gekennzeichnete Abkommen bezüglich ihrer Zuständigkeitsregelung unberührt bleiben und regelt damit eine Zuständigkeit aufgrund der "Bestimmungen des Übereinkommens" im Sinne des Art. 20 Abs. 1 EuGVÜ (…MünchKomm.ZPO/Gottwald, Art. 57 EuGVÜ Rdn. 4; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1722, 1723; ähnlich: Dißars, TranspR 2001, 387, 389; Heuer, TranspR 2002, 221).

  • OLG Jena, 02.06.2004 - 4 U 318/04

    Obhutshaftung des Frachtführers

    Da der Beförderungsvertrag nach dem 01.07.1998 abgeschlossen worden ist, steht nach dem Recht des angerufenen Gerichts i. S. v. Nr. 29 Nr. 1 CMR gem. § 435 HGB n. F. nur ein Verhalten des Frachtführers oder eines seiner Gehilfen i. S. d. Art. 3 CMR dem Vorsatz gleich, das leichtfertig und in dem Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts erfolgt ist (…vgl. hierzu Koller CMR Art. 29 Rz. 3, 3 a und 3 b mit Nachw.; OLG Hamburg, TranspR 2002, 344).

    Gleicht die Beklagte das Informationsdefizit der Klägerin nicht durch einen entsprechenden detaillierten Sachvortrag aus, ist von einem leichtfertigen Verhalten i. S. d. Art. 29 CMR auszugehen, dass wiederum den Rückschluss darauf zulassen kann, dass es vom Bewusstsein getragen wurde, ein Schadenseintritt drohe mit Wahrscheinlichkeit (BGH NJW-RR 2004, 394, 395; BGH TranspR 2001, 29 ff.; OLG Hamburg, TranspR 2002, 344).

    Die mangelhafte Dokumentation des Transportverlaufes durch die Beklagte mit der Folge, dass das Abhandenkommen der Palette nicht mehr aufklärbar ist, führt hier dazu, dass die Beklagte die Vermutung eines bewusst leichtfertigen Fehlverhaltens mit entsprechender Schadensursächlichkeit nicht entkräftet hat (vgl. zu vergleichbaren Fällen OLG Köln, VersR 2001, 1445; OLG Hamburg, TranspR 2002, 344).

  • OLG Jena, 30.03.2007 - 4 U 1097/06

    Zur Haftung des Frachtführers für "verloren gegangenes" Transportgut; Grundsätze …

    Soweit - wie hier - das Fehlverhalten aber voll im Organisationsbereich des Frachtführers, Subunternehmers oder dessen Leuten liegt, hat der Frachtführer jedenfalls, wenn der Ersatzberechtigte plausible Anhaltspunkte für ein qualifiziert leichtfertiges Verhalten (des Frachtführers) vorbringt, substantiiert mit Namen und Anschrift der beteiligten Personen vorzutragen, welche Sorgfalt er als Frachtführer/ Subunternehmer aufgewendet hat (BGH TranspR 1999, 19, 23; BGH VersR 2001, 527, 529; OLG Hamburg TranspR 2002, 344; OLG Karlsruhe TranspR 1995, 439; OLG Hamm TranspR 1999, 201;… ferner Koller aaO FN 160 S. 1284 mit erg. Nw).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18636
OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01 (https://dejure.org/2001,18636)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.12.2001 - 9 U 204/01 (https://dejure.org/2001,18636)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 9 U 204/01 (https://dejure.org/2001,18636)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäfts- und Firmenwert, GmbHG § 64 Satz 1, Kosten Sozialplan, rechnerische Überschuldung, Sicherheiten Dritter, Sicherungsrechte, Überschuldung, Überschuldungsbilanz, Zahlungen nach Insolvenzreife, zweistufiger Überschuldungsbegriff

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2002, 730
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe …

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01
    Die Erstellung eines solchen Konzepts obliegt dem Geschäftsführer ( BGHZ 126, 181, 200 ).

    Der Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 GmbHG setzt Verschulden voraus, wobei Fahrlässigkeit genügt ( BGHZ 126, 181, 199 ).

    Dies ergibt sich aus dem Schutzzweck des § 64 GmbHG, wie ihn der Bundesgerichtshof skizziert hat ( BGHZ 126, 181, 92 ff. ).

    ..." ( BGHZ 126, 181, 192 ).

  • BFH, 22.11.1962 - V 192/60 U

    Vorliegen eines echten Schadensersatzes bei Entschädigung die ein …

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01
    Rn. 44 Nichts anderes ergibt sich aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des BFH (BStBl. III 1963, 106): Der BFH hat hier gerade den Charakter einer steuerbaren Leistung für den Fall abgelehnt, dass ein Händler für die Verletzung seines Alleinverkaufsrechts in einem bestimmten Bezirk von einem fremden Händler eine Entschädigung erhielt, die auf umfassenden vertraglichen Vereinbarungen der Herstellerfirma mit Händlern beruhte; dies sei kein Entgelt für einen Leistungsaustausch, sondern echter Schadensersatz.
  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01
    Die Gesellschaft war einerseits zum 31. Dezember 1995 rechnerisch überschuldet; es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass diese Bewertung durch eine positive Fortbestehensprognose korrigiert werden konnte (zu dieser sog. "zweistufigen Überschuldungsprüfung" vgl. nur BGHZ 119, 201, 214 ).
  • BGH, 27.11.1989 - II ZR 310/88

    Abtretung einer Eigentümergrundschuld als eigenkapitalersetzende Leistung

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Ersatz entgangenen Gewinns auszuscheiden hätte, was sich zwanglos aus dem Gedanken des Ersatzes des negativen Interesses ergibt: Der Gläubiger soll nämlich so gestellt werden, wie er stünde, wenn er nicht auf die Gültigkeit des Geschäfts vertraut hätte ( BGH NJW-RR 1990, 230 [BGH 27.11.1989 - II ZR 310/88]).
  • OLG Koblenz, 03.08.1999 - 3 U 1806/98

    Verpflichtung des Geschäftsführers zur rechtzeitigen Stellung eines Antrags auf …

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01
    Nach der in dieser Vorschrift liegenden Beweiserleichterung muss nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge davon ausgegangen werden, dass der notwendig auf Rentabilität ausgerichtete Geschäftsbetrieb der Klägerin ausgelastet war, sodass der Beklagte den Gegenbeweis hätte führen müssen, dass eine anderweitige Verwendung der Kapazitäten für die Klägerin im fraglichen Zeitraum nicht möglich war, sondern dass diese brachgelegen hätten (vgl. dazu auch OLG Koblenz, GmbHR 2000, 31, 33 [OLG Koblenz 03.08.1999 - 3 U 1806/98]).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2009 - 26 U 2/07

    Schadenersatz für nicht erhaltenen Bauwerklohn

    Ob im Rahmen von Verträgen der Schaden dem ausstehenden und nicht einbringlichen Zahlungsanspruch, d. h. einschließlich des Gewinns entspricht (OLG Jena ZIP 2002, 631, 632; OLG Celle NZG 2002, 730, 733;… anders OLG Koblenz a. a. O.), kann offenbleiben, da die Klägerin den Ersatz des Gewinnentgangs nicht fordert.

    Schadensersatzleistungen aufgrund unerlaubter Handlung sind jedoch nicht umsatzsteuerpflichtig (OLG Celle NZG 2002, 730, 733;… Zeuner in: Bunjes/Geist, UStG, 8. Aufl. § 1 Rdn. 28), insbesondere nicht aufgrund von Ersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer der auftragserteilenden GmbH (…OLG Celle a. a. O.;… Casper in: Ulmer/Habersack/Winter (Hrsg.), GmbHG Großkommentar, § 64 Rdn. 133).

  • OLG Köln, 15.08.2018 - 16 U 147/17

    Steuerberaterhaftung, Schadensberechnung; Überschuldungsbilanz; …

    Rn. 51 Das Vorliegen einer Gewährleistungsbürgschaft der F I Kreditversicherung in Höhe von 100.000,00 EUR zugunsten der bauausführenden Firma Q3 hat die Pflicht der Insolvenzschuldnerin zur Passivierung der Gewährleistungsverpflichtung nicht entfallen lassen oder summenmäßig eingeschränkt, da auch durch Dritte gesicherte Verbindlichkeiten zu passivieren sind (OLG Celle NZG 2002, 730, 731;… Baumbach/Hueck/Haas, GmbHG, 21. Aufl., Vorbem. vor § 64 Rn. 48).
  • OLG Hamburg, 31.07.2007 - 14 U 71/07
    Aufl., Rdnr. 323; anderer Ansicht OLG Celle, NZG 2002, 730, 732. Bei Dauerschuldverhältnissen, die vor Insolvenzreife eingegangen werden, kann nichts anderes gelten.
  • OLG Frankfurt, 16.02.2012 - 11 U 119/10

    Recht zur unentgeltlichen Nutzung von Miet- und Pachtgegenstände nach den …

    Rn. 64 Bei der Entscheidung über die Passivierung von Sozialplanansprüchen ist zu berücksichtigen, dass die Aufstellung des Überschuldensbilanz dazu dient zu überprüfen, ob die vorhandene Masse noch ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen, während es sich bei den Kosten eines Sozialplanes um Verbindlichkeiten handelt, die gerade erst durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen (OLG Celle, NZG 2002, 730).
  • OLG Oldenburg, 02.12.2009 - 1 U 74/08

    Abgrenzung von Altgläubigern und Neugläubigern i.R.e. Insolvenzverfahrens

    Entsprechend dem Schutzzweck der Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers, wie er auch vom BGH zugrunde gelegt wird, und nach den allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen, wie sie oben angewandt worden sind, ist es konsequent und in der Sache zwingend, eine Fallgestaltung der hier vorliegenden Art wie einen Neugläubigerfall zu behandeln (ebenso OLG Celle NZG 2002, 730;… zustimmend Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, Anh. zu § 64 GmbHG Rn. 72;… so auch Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, § 64 GmbHG Rn. 92, allerdings mit grundsätzlichen Bedenken gegen das Konzept der Rspr.).
  • OLG Celle, 09.03.2005 - 9 U 180/04

    Bauunternehmer; bilanzielle Überschuldung; entgangener Gewinn; Eröffnungsgrund; …

    Der Senat hat jedoch - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Senat in NZG 2002, 730/733) festgestellt, dass ein Ersatz des entgangenen Gewinns nicht grundsätzlich auszuscheiden hat.
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