Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.12.1995 - 9 U 205/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.03.1994 - 24 O 358/93
- OLG Köln, 05.12.1995 - 9 U 205/94
- OLG Köln, 06.12.1995 - 9 U 205/94
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 05.12.1995 - 9 U 205/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.03.1994 - 24 O 358/93
- OLG Köln, 05.12.1995 - 9 U 205/94
- OLG Köln, 06.12.1995 - 9 U 205/94
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 05.12.1995 - 9 U 205/94
Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 84, 29 und ständig, zuletzt r+s 95, 288 = VersR 95, 909) ist das äußere Bild eines Fahrzeugdiebstahls im allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet. - BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Köln, 05.12.1995 - 9 U 205/94
Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 84, 29 und ständig, zuletzt r+s 95, 288 = VersR 95, 909) ist das äußere Bild eines Fahrzeugdiebstahls im allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet. - BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90
Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …
Auszug aus OLG Köln, 05.12.1995 - 9 U 205/94
Rn. 49 Der Versicherungsnehmer, der den Versicherungsfall sonst nicht beweisen kann, kann diesen Nachweis auch allein mit seinen eigenen Angaben führen, wenn das Gericht seinen Angaben zu glauben vermag (vgl. BGH r+s 91, 221 = VersR 91, 917; r+s 92, 221 = VersR 92, 867). - BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91
Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses
Auszug aus OLG Köln, 05.12.1995 - 9 U 205/94
Rn. 49 Der Versicherungsnehmer, der den Versicherungsfall sonst nicht beweisen kann, kann diesen Nachweis auch allein mit seinen eigenen Angaben führen, wenn das Gericht seinen Angaben zu glauben vermag (vgl. BGH r+s 91, 221 = VersR 91, 917; r+s 92, 221 = VersR 92, 867).
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